Förderprogramm: N-ERGIE AG - Elektromobilität, Ladestation (Zuschuss)

Was wird gefördert?

Gefördert wird der Erwerb, die Installation und Inbetriebnahme von Ladestationen für Ihr Eigentum (z. B. in der Garage).

FördermittelCheck: Förderung finden

Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:

Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind Kund*innen der N‑ERGIE, die beabsichtigen, weiter Kund*innen zu bleiben.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Der Zuschuss beträgt 100 Euro je Ladestation.
  • Installiert ein Handwerkspartner der N‑ERGIE (E-Mobil-Partner oder Premium-Partner) die Ladestaion(en), wird zusätzlich ein Zuschuss von 50 Euro je Ladestation gewährt.
Kumulierung: Grundsätzlich können neben der Förderung über das CO2-Minderungsprogramm weitere Förderungen und Zuschüsse in Anspruch genommen werden, jedoch keine Förderungen anderer Energieversorger.

Kontakt zur Antragstelle:

siehe Fördergeber

Kontakt zum Fördergeber:

N-ERGIE Aktiengesellschaft
Am Plärrer 43
90429 Nürnberg
Telefon: 0911/802-58300
Fax: 0911/802-3668
E-Mail-Adresse: elektromobilitaet@n-ergie.de
Internet: www.n-ergie.de

Weitere Informationen:

Förderrichtlinie
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung

Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:

Kauf einer Ladestation

Übersicht über alle Förderprogramme

Mehr Orientierung im Sanierungs-Dschungel

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