Förderprogramm: Land Berlin - Wirtschaftsnahe Elektromobilität (WELMO)
Was wird gefördert?
- Gefördert werden Fahrzeuge als reine Batterie-Elektro-, Brennstoffzellen- oder Plug-In-Hybrid-Fahrzeuge.
- Gefördert werden
- Beratungsangebot zum Thema Elektromobilität: Potenzialberatung (für Elektroautos und Ladeinfrastruktur) und Realisierungsberatung (Fuhrparkintegration, Mobilitätsbedarfe, Netzanschluss, Sektorenkopplung, Versorgungssicherheit)
- Elektroautos: Neufahrzeuge, Jahreswagen, Leasingfahrzeuge und motorisierte Zweiräder
- Ladeinfrastruktur/Netzanschluss: anteilige Förderung des Netzanschlusses auf betrieblichen Flächen
- Abwrackbonus - Diesel- oder Benzin-angetriebene Altfahrzeuge der Euro-Norm 4 oder niedriger: PKW (M1) und leichte Nutzfahrzeuge (N1)
FördermittelCheck: Förderung finden
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Förderung: Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Selbstständige sowie kleinere und mittlere Unternehmen (KMU), die ihren Unternehmenssitz, eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Berlin haben und zur Ausübung ihrer gewerblichen, gemeinnützigen oder freiberuflichen Tätigkeit ein motorisiertes Fahrzeug benötigen.
Beschreibung des Förderprogramms:
Folgende Zuschüsse werden gewährt:
- Beratungsangebot zum Thema Elektromobilität: Potenzialberatung maximal 800 Euro Netto-Tagessatz und Realisierungsberatung 80 Prozent der Netto-Beratungskosten zum maximal Netto-Tagessatz von 1.000 Euro
- Zuschuss zur Anschaffung von elektrisch betriebenen Fahrzeugen:
- Nutzfahrzeugen (N1, N2): 25 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 15.000 Euro je Fahrzeug
- rein batterieelektrisch oder als Mischform basierend auf Brennstoffzelle und Batterie (Wasserstoff) betriebenen Fahrzeugen PKW (M1): 25 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 15.000 Euro je Fahrzeug
- Fahrzeugen entsprechend der Übersicht „Förderfähige elektrische Klein- und Leichtfahrzeuge“: 30 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 5.000 Euro je Fahrzeug
- Motorisierten Zweirädern (L1e9, L3e und L4e) Pedelec, S-Pedelec: 500 Euro je Fahrzeug
- Neuanschaffung eines E-Inklusionstaxi: 35 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 25.000 Euro je Fahrzeug (gesonderte Ausweisung der Kosten für inklusionsfähige Ausstattung nach DIN 75078 erforderlich)
- Umbauten zum und Einbauten in ein E-Inklusionstaxi: maximal 15.000 Euro je Fahrzeug
- Pro Antragstellenden können insgesamt maximal 50 förderfähige Fahrzeuge gefördert werden.
- Zuschuss zum Aufbau der Ladeinfrastruktur:
- Kauf oder Leasing von Normalladeinfrastruktur (AC) inkl. Netzanschluss bis 22 kW: 50 Prozent der Gesamtkosten, maximal 2.500 Euro pro Ladepunkt
- Kauf oder Leasing von Schnellladeinfrastruktur (DC) inkl. Netzanschluss ab 22 kW: 50 Prozent der Gesamtkosten, maximal 30.000 Euro pro Ladepunkt
- Ergänzend wird der Anschluss an das Nieder- oder Mittelspannungsnetz pro Standort gefördert: Anschluss an das Niederspannungsnetz 50 Prozent der Gesamtkosten, maximal 5.500 Euro und Anschluss an das Mittelspannungsnetz 50 Prozent der Gesamtkosten, maximal 55.000 Euro.
- Zuschuss zu Maßnahmen des Betrieblichen Mobilitätsmanagements):Die Förderung beträgt 50 Prozent der Netto-Investitionskosten, maximal 10.000 Euro (Jede Einzelmaßnahme wird mit 10.000 Euro gefördert.).
Kontakt zur Antragstelle:
siehe Fördergeber
Kontakt zum Fördergeber:
Investitionsbank Berlin
Wirtschaftsnahe Elektromobilität (WELMO)
Bundesallee 210
10719 Berlin
Telefon: 030/2125-4480
E-Mail-Adresse: welmo@ibb-business-team.de
Internet: www.welmo.de
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung
Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:
Kauf eines Elektro- oder Hybrid-Autos | Kauf einer Ladestation | Kauf eines E-Bikes / E-Rollers | Beratung zu Elektromobilität