Förderprogramm: Stadt Fulda - Förderung des sozialen Mietwohnungsbaus (Zuschuss)
Was wird gefördert?
Gefördert wird die Schaffung abgeschlossener Wohneinheiten zur dauerhaften Fremdvermietung, die durch
- die Errichtung eines neuen Gebäudes,
- die Beseitigung von gravierenden Schäden an Gebäuden, durch die diese auf Dauer wieder zu Wohnzwecken nutzbar gemacht werden,
- die Änderung, Nutzungsänderung oder Erweiterung von Gebäuden, durch die unter wesentlichem Aufwand neuer Wohnraum geschaffen wird,
- die Änderung von Wohnraum unter wesentlichem Bauaufwand zur Anpassung an geänderte Wohnbedürfnisse entstehen.
FördermittelCheck: Förderung finden
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Förderung: Wer wird gefördert?
- Antrags- bzw. förderberechtigt sind natürliche und juristische Personen des privaten und des öffentlichen Rechts, die die Baumaßnahme im eigenen Namen durchführen oder durch Dritte durchführen lassen (Bauherrschaft).
- Die Antragsberechtigten müssen die Gewähr für eine ordnungsgemäße und wirtschaftliche Durchführung des Bauvorhabens sowie für eine langfristige bestimmungs- und ordnungsgemäße Verwaltung der Wohnungen bieten.
Beschreibung des Förderprogramms:
- Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von der Wohnungsgröße und der gewählten Bindungslänge.
- Bei Inanspruchnahme der 20–jährigen Bindung besteht die Förderung aus einem einmaligen Zuschuss in Höhe von 30.000 Euro je Wohneinheit für 1/2/3-Zimmer Wohnungen bzw. 35.000 Euro je Wohneinheit für 4/5-Zimmer Wohnungen.
- Bei Inanspruchnahme der 25–jährigen Bindung besteht die Förderung aus einem einmaligen Zuschuss in Höhe von 35.000 Euro je Wohneinheit für 1/2/3-Zimmer Wohnungen bzw. 40.000 Euro je Wohneinheit für 4/5-Zimmer Wohnungen.
- Für barrierefrei erreichbare Wohnungen in Obergeschossen wird ein zusätzlicher Zuschuss in Höhe von 2.500 Euro je Wohneinheit gewährt, sofern die Anforderungen an barrierefreie Wohnungen erfüllt sind.
- Für barrierefrei erreichbare Wohnungen in Obergeschossen wird ergänzend ein zusätzlicher Zuschuss in Höhe von 2.500 Euro je Wohneinheit gewährt, sofern die Anforderungen an rollstuhlgerechte Wohnungen erfüllt sind.
- Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt in der Regel in folgenden Teilzahlungen: 50 Prozent nach Fertigstellung des Rohbaus, 40 Prozent nach Bezugsfertigkeit und 10 Prozent nach Fertigstellung der Baumaßnahme.
- Die Höhe der Einstiegsmiete für den geförderten Wohnraum darf maximal 5,90 Euro je m² Wohnfläche und Monat zzgl. Betriebskosten betragen.
Kontakt zur Antragstelle:
siehe Fördergeber
Kontakt zum Fördergeber:
Magistrat der Stadt Fulda
Bauordnungsamt -Wohnungsbauförderstelle-
Schlossstraße 1
36037 Fulda
Telefon: 0661/102-1687
Fax: 0661/102-2687
E-Mail-Adresse: ruediger.tischer@fulda.de
Internet: www.fulda.de
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
Erläuterungen
KfW-Förderung
BAFA-Förderung
Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:
Solarthermie für Warmwasser | Erdgasheizung mit Brennwerttechnik | Erdgas-BHKW | Erdgaswärmepumpe | Fernwärme | Holzpelletheizung mit Brennwerttechnik | Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung | Strom-Wärmepumpe | Brennstoffzellen-Heizung | Photovoltaik