Förderprogramm: Stadt Fulda - Förderung des sozialen Mietwohnungsbaus für „Geringe Einkommen“
Was wird gefördert?
Gefördert wird die Schaffung abgeschlossener Wohneinheiten zur dauerhaften Fremdvermietung, die durch
- die Errichtung eines neuen Gebäudes,
- die Beseitigung von gravierenden Schäden an Gebäuden, durch die diese auf Dauer wieder zu Wohnzwecken nutzbar gemacht werden,
- die Änderung, Nutzungsänderung oder Erweiterung von Gebäuden, durch die unter wesentlichem Aufwand neuer Wohnraum geschaffen wird,
- die Änderung von Wohnraum unter wesentlichem Bauaufwand zur Anpassung an geänderte Wohnbedürfnisse entstehen.
FördermittelCheck: Förderung finden
Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:
Förderung: Wer wird gefördert?
- Antrags- bzw. förderberechtigt sind natürliche und juristische Personen des privaten und des öffentlichen Rechts, die die Baumaßnahme im eigenen Namen durchführen oder durch Dritte durchführen lassen (Bauherrschaft).
- Die Antragsberechtigten müssen die Gewähr für eine ordnungsgemäße und wirtschaftliche Durchführung des Bauvorhabens sowie für eine langfristige bestimmungs- und ordnungsgemäße Verwaltung der Wohnungen bieten.
Beschreibung des Förderprogramms:
- Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von der Wohnungsgröße.
- Ein- und Zweizimmerwohnungen werden mit 60.000 Euro, Drei- bis Fünfzimmerwohnungen mit 75.000 Euro bezuschusst.
- Zusatzförderung barrierefrei: Für barrierefrei erreichbare Wohnungen in Obergeschossen wird ein zusätzlicher Zuschuss in Höhe von 2.500 Euro je Wohneinheit gewährt, sofern die Anforderungen an barrierefreie Wohnungen erfüllt sind.
- Zusatzförderung rollstuhlgerecht: Für barrierefrei erreichbare Wohnungen in Obergeschossen wird ein zusätzlicher Zuschuss in Höhe von 2.500 Euro je Wohneinheit gewährt, sofern die Anforderungen an barrierefreie Wohnungen erfüllt sind.
- Beim "Modell Fulda" erhöht sich der Zuschuss wie folgt: Ein- und Zweizimmerwohnungen werden mit 75.000 Euro, Drei- bis Fünfzimmerwohnungen mit 90.000 Euro bezuschusst.
- Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt in der Regel in folgenden Teilzahlungen: 50 Prozent nach Fertigstellung des Rohbaus, 40 Prozent nach Bezugsfertigkeit und 10 Prozent nach Fertigstellung der Baumaßnahme.
Kontakt zur Antragstelle:
siehe Fördergeber
Kontakt zum Fördergeber:
Magistrat der Stadt Fulda
Bauordnungsamt -Wohnungsbauförderstelle-
Schlossstraße 1
36037 Fulda
Telefon: 0661/102-1025
E-Mail-Adresse: sophie.hillenbrand@fulda.de
Internet: www.fulda.de
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
Erläuterungen
KfW-Förderung
BAFA-Förderung
Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:
Fernwärme | Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung | Wärmepumpe | Brennstoffzellen-Heizung