Förderprogramm: Stadt Rheine - Wohnungsbauförderung (Zuschuss)

Was wird gefördert?

Gefördert wird die Errichtung von öffentlich geförderten Mietwohnungen mit Miet- und Belegungsbindung.

FördermittelCheck: Förderung finden

Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:

Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Der Zuschuss erfolgt inform eines Baukosten- und Folgekostenzuschuss.
  • Der Baukostenzuschuss ist ein Finanzierungsmittel und kann als Eigenkapitalersatz eingesetzt werden. Der Förderbetrag wird wie folgt festgelegt:
    • 2.500 Euro je vom Land geförderter Wohnung
    • 500 Euro zusätzlich je vom Land geförderter Wohnung bis maximal 55 m²
    • 500 Euro für geförderte Sozial- und Gruppenräume, je Objekt maximal 1 Förderbetrag
    • 1.000 Euro für ein Angebot für öffentlichen oder alternativen Personennahverkehr (mindestens ein Angebot wie z. B. Carsharing, E-Bikes, Elektroautos als Gemeinschaftsautos), je Objekt maximal 1 Förderbetrag anteilig für die vom Land geförderten Wohnungen
    • 100 Euro je Fahrradstellplatz in überdachten Fahrradhäusern, wenn je Wohnung wenigstens 0,6 Fahrradstellplätze nachgewiesen werden, jedoch maximal für 1 Stellplatz je Wohnung und nur anteilig für die vom Land geförderten Wohnungen.
  • Der Folgekostenzuschuss soll Maßnahmen unterstützen, die geeignet sind, die Entstehung von Folgekosten zu verhindern oder deren Höhe zu mindern. Förderfähige Maßnahmen sind z. B. Solar- und Photovoltaikanlage, Stromspeicher, Einbau einer Heizungauf der Basis erneuerbarer Energien. Der Zuschuss wird mit einem Punktesystem errrechnet, siehe Richtlinie.

Kontakt zur Antragstelle:

siehe Fördergeber

Kontakt zum Fördergeber:

Stadt Rheine
Klosterstraße 14
48431 Rheine
Telefon: 05971/939 446
Fax: 05971/939 8446
E-Mail-Adresse: wohngeld@rheine.de
Internet: www.rheine.de

Weitere Informationen:

Förderrichtlinie
Erläuterungen
KfW-Förderung
BAFA-Förderung

Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:

Fernwärme | Holzpelletheizung mit Brennwerttechnik | Scheitholzheizung | Hackschnitzel-Heizung | Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung | Strom-Wärmepumpe | Brennstoffzellen-Heizung | Solarthermie für Warmwasser

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