Förderprogramm: Stadt Göttingen - Kinderbaulandbonus (Zuschuss)

Was wird gefördert?

  • Alle Grundstücke im Stadtgebiet der Stadt Göttingen, die für den Bau von Familieneigenheimen vorgesehen sind und direkt von der Stadt Göttingen gekauft werden oder im Wege eines Umlegungsverfahrens zugeteilt bekommen, werden bezuschusst.
  • Die Zuschüsse werden für Eigenheime und Grundstücke zur Eigennutzung gewährt. Sofern die geförderten Häuser, Wohnungen oder Grundstücke vor Ablauf einer Frist von 10 Jahren veräußert werden oder die Eigennutzung aufgegeben (z.B. Vermietung) wird, muss die Vergünstigung zeitanteilig zurückgezahlt werden.

FördermittelCheck: Förderung finden

Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:

Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind private und juristische Personen.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Die Höhe des Zuschusses ist bei der Stadt Göttingen zu erfragen.
  • Es ist nach den jeweils geltenden Tarifen der Verwaltungskostensatzung der Stadt Göttingen eine einmalige Bearbeitungsgebühr (zurzeit 1 Prozent des Zuschussbetrages) zu entrichten. Die Bearbeitungsgebühr wird bei Auszahlung des Zuschusses fällig und mit der Auszahlung verrechnet.

Kontakt zur Antragstelle:

Stadt Göttingen
Postfach 38 31
37028 Göttingen

Kontakt zum Fördergeber:

Stadt Göttingen
Hiroshimaplatz 1-4
37083 Göttingen
0551/400-0
E-Mail-Adresse: stadt@goettingen.de
Internet: www.goettingen.de

Weitere Informationen:

Förderrichtlinie
KfW-Förderung
BAFA-Förderung

Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:

Fernwärme | Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung | Strom-Wärmepumpe | Brennstoffzellen-Heizung

Übersicht über alle Förderprogramme

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