Förderprogramm: Stadt Göttingen - Neubau von Mietwohnungen (Zuschuss)

Was wird gefördert?

  • Gefördert wird der Neubau von Mietwohnungen im Stadtgebiet mit einer Mietobergrenze von 5,40 Euro pro Quadratmeter Wohnraum.
  • Zur Einhaltung der bestehenden Klimaschutzziele sind Gebäudestandards über die Ziele des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) hinaus einzuhalten.

FördermittelCheck: Förderung finden

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Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind private und institutionelle Bauverantwortliche.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Pro Quadratmeter neu geschaffenen Mietwohnraums wird ein auf 10 Jahre berechneter Baukostenzuschuss von 12 Euro pro Jahr (Berechnung: Summe m² x 12 Euro x 10) gewährt.
  • Die Auszahlungsmodalitäten werden mit dem Bewilligungsbescheid festgelegt. Die Bindungsfrist für den neu geschaffenen Wohnraum beträgt 15 Jahre.
  • Voraussetzung für die Förderung ist, dass die höchstzulässige Miete für geförderte Wohnungen und Ersatzwohnungen sich an Ziffer 13.1 der Richtlinie zur Durchführung der sozialen Wohnraumförderung in Niedersachsen (Wohnraumförderbestimmungen - WFB -) orientiert (z. Zt. maximal 5,40 Euro/m² für die Mietstufe 4).

Kontakt zur Antragstelle:

Stadt Göttingen
Postfach 38 31
37028 Göttingen

Kontakt zum Fördergeber:

Stadt Göttingen
Hiroshimaplatz 1-4
37083 Göttingen
0551/400-0
E-Mail-Adresse: stadt@goettingen.de
Internet: www.goettingen.de

Weitere Informationen:

Förderrichtlinie
KfW-Förderung
BAFA-Förderung

Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:

Fernwärme | Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung | Brennstoffzellen-Heizung | Strom-Wärmepumpe

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