Förderprogramm: Stadtwerke Tübingen GmbH - Fernwärme
Was wird gefördert?
Gefördert wird der Anschluss des Gebäudes bei Umstellung der bisherigen Wärmeversorgung auf Fernwärme.
FördermittelCheck: Förderung finden
Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:
Förderung: Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind private Personen.
Beschreibung des Förderprogramms:
- Die erstmalige Erstellung eines Fernwärme- Hausanschlusses wird mit 1.500 Euro bezuschusst.
- Voraussetzungen: Das anzuschließende Gebäude liegt im Bereich der Fernwärmenetze der Stadtwerke Tübingen GmbH. Sie beauftragen die Stadtwerke Tübingen GmbH mit der Erstellung Ihres Hausanschlusses. Der Förderbetrag wird im Angebot für den Fernwärmehausanschluss ausgewiesen und bei der Rechnungsstellung des Fernwärme- Hausanschlusses als Zuschuss vom Rechnungsbetrag abgezogen.
Kontakt zur Antragstelle:
Stadtwerke Tübingen GmbH
Eisenhutstraße 6
72072 Tübingen
Herr Marco Piras
Telefon: 07071/157-455
E-Mail-Adresse: waerme@swtue.de
Internet: www.swtue.de
Kontakt zum Fördergeber:
Stadtwerke Tübingen GmbH
Eisenhutstraße 6
72072 Tübingen
Telefon: 07071/157-300
E-Mail-Adresse: kundenservice@swtue.de
Internet: www.swtue.de
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
Erläuterungen
KfW-Förderung
BAFA-Förderung