Förderprogramm: Nordrhein-Westfalen - Mietwohnraumförderung - Modernisierung (Förderkredit)
Was wird gefördert?
Förderfähig sind alle baulichen Modernisierungsmaßnahmen in und an bestehenden Wohngebäuden und auf dem dazugehörigen Grundstück (Wohnumfeld). Die Förderung unterstützt schwerpunktmäßig Modernisierungen, die
- den Gebrauchswert von Wohnraum oder Wohngebäuden nachhaltig erhöhen und die allgemeinen Wohnverhältnisse auf Dauer verbessern
- Barrieren im bestehenden Wohnraum reduzieren
- die Energieeffizienz von Wohngebäuden erhöhen
- den Schutz vor Einbruch verbessern
- bestehenden Wohnraum erweitern und
- ein attraktiv gestaltetes und sicheres Wohnumfeld schaffen.
FördermittelCheck: Förderung finden
Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:
Förderung: Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen als Eigentümer*innen oder als Erbbauberechtigte, sofern sie die Voraussetzungen des § 9 Absatz 1 WFNG NRW erfüllen.
Beschreibung des Förderprogramms:
- Die Förderung erfolgt mit Darlehen bis zu 100 Prozent der förderfähigen Bau- und Baunebenkosten.
- Das Darlehen beträgt höchstens bis zu 100.000 Euro pro Wohnung oder Eigenheim.
- Darlehensbeträge unter 5.000 Euro pro Wohnung oder Eigenheim werden nicht bewilligt (Bagatellgrenze).
- Die Dauer der Zinsverbilligung beträgt auf Antrag 20 oder 25 Jahre nach Fertigstellung der Maßnahmen.
- Das Darlehen wird für die ersten 10 Jahre der Laufzeit zinsfrei gewährt. Danach beträgt der Zins jährlich 0,5 Prozent bis zum Ende der Zinsverbilligungsdauer. Im Anschluss wird das Darlehen marktüblich verzinst. Das Darlehen ist jährlich mit 2 Prozent – unter Zuwachs der durch die fortschreitende Tilgung ersparten Zinsen – zu tilgen.
- Auf Antrag kann ein anteiliger Tilgungsnachlass (Teilschulderlass) in Höhe von 20 Prozent des nach Prüfung des Kostennachweises anerkannten Darlehens gewährt werden.
Kontakt zur Antragstelle:
Ämter für Wohnungswesen bei den Kreisen
oder Städten
Kontakt zum Fördergeber:
NRW.BANK
Kavalleriestraße 22
40213 Düsseldorf
Tim Hegmanns, Simeane Jakobs
Telefon: 0211/991741-7691, -6349
Fax: 0211/91741-7760
E-Mail-Adresse: tim.hegmanns@nrwbank.de
Internet: www.nrwbank.de
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung
Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:
Dachdämmung | Dämmung der oberen Geschossdecke | Fassadendämmung | Kellerdeckendämmung | Fensteraustausch | Erdgasheizung (Brennwerttechnik) | Nahwärme / Fernwärme | Biomassenheizung (Holzpellets, Hackschnitzeln, Scheitholz) | Wärmepumpe | Einbau Solarthermieanlage | BHKW | Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung | Thermosolaranlage für Heizung und Warmwasser | Altersgerecht Umbauen | Einbruchschutz | Kauf einer Ladestation