Förderprogramm: Hessen - Energetische Förderung (HEG)
Was wird gefördert?
Gefördert werden:
- Investive kommunale Maßnahmen (§ 3 HEG)
- Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Nutzung erneuerbarer Energien (§ 5 HEG)
- Innovative Energietechnologien (§ 6 HEG)
- Energieeffizienzpläne und -konzepte zur Erzeugung und Verteilung von erneuerbarer Energien (§ 7 HEG)
- Energieberatung und Akzeptanzmaßnahmen (§ 8 HEG)
FördermittelCheck: Förderung finden
Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:
Förderung: Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind insbesondere natürliche und juristische Personen, kommunale Gebietskörperschaften und ihre Zusammenschlüsse sowie Energiedienstleister (Kontraktoren).
Beschreibung des Förderprogramms:
Es werden je nach geförderter Maßnahme im Wege der Anteilsfinanzierung Zuschüsse in Höhe von 30 Prozent, 50 Prozent und bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten gewährt. Kumulierung: Es dürfen keine weiteren Mittel des Landes Hessen eingesetzt werden.
Kontakt zur Antragstelle:
siehe Fördergeber
Kontakt zum Fördergeber:
Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen
Strahlenbergerstraße 11
63067 Offenbach am Main
Telefon: 069/9132-2739
E-Mail-Adresse: Roger.Best@wibank.de
Internet: www.wibank.de
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung
Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:
Energieeffiziente Produktion | Photovoltaik | Solarthermie für Heizung & Warmwasser | Energiemanagement | Holzpelletheizung | Wärmepumpe | Energetische Betriebs- und Verbrauchsoptimierung | Unternehmensberatung | Fernwärme