Förderprogramm: Rheinland-Pfalz - Effizienzsteigerung gewerblicher Unternehmen (EffInvest)

Was wird gefördert?

Gefördert werden Investitionsvorhaben, die, bezogen auf die jeweilige Maßnahme, zu einer dauerhaften Steigerung der Energieeffizienz um mindestens 20 Prozent oder sonstigen Ressourceneffizienz um mindestens 10 Prozent führen. In der Regel werden nur Vorhaben mit einem geplanten Mindesteinsparvolumen von jährlich 40 t CO2 gefördert. Die erwartete Einsparung ist durch eine Sachverständige oder einen Sachverständigen zu berechnen und zu bestätigen. Umfasst werden Investitionen in folgenden Bereichen:

  • Anlagentechnik und Maschinenpark inklusive Querschnittstechnologien, wie Heizung, Kühlung, Beleuchtung, Lüftung, Warmwasserbereitung, elektrische Antriebe, Druckluft und Pumpen
  • Bauliche Maßnahmen im Bestand (z. B. Gebäudehülle)
  • Prozesskälte und -wärme
  • Wärmerückgewinnung/Abwärmenutzung
  • Mess-, Regel- und Steuerungstechnik
  • Informations- und Kommunikationstechnik
  • Abfallvermeidung und -verminderung
  • Energiespeicherung und Energiegewinnung, sofern ausschließlich für den Eigenbedarf
  • Verringerung des Materialeinsatzes.

FördermittelCheck: Förderung finden

Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:

Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind gewerbliche Unternehmen einschließlich Gastronomie- und Beherbergungsbetriebe. Antragsberechtigt ist, wer die Investition vornimmt und eigenbetrieblich nutzt.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Die Förderung erfolgt als Anteilfinanzierung im Rahmen einer Projektförderung durch nicht rückzahlbare Zuschüsse.
  • Es werden nur Förderungen bewilligt, deren geplanter Investitionsumfang eine Zuschusshöhe von 50.000 Euro oder mehr zulässt. Dies bedeutet, dass bei kleinen Unternehmen in der Regel ein förderfähiges Mindestinvestitionsvolumen von 250.000 Euro erforderlich ist, bei mittleren und großen Unternehmen von 500.000 Euro.
  • Der Beitrag des Zuwendungsempfängers aus Eigen- oder Fremdmitteln zur Finanzierung des Investitionsvorhabens muss mindestens 25 v. H. der beihilfefähigen Kosten betragen. Dieser Mindestbeitrag darf keine öffentliche Förderung enthalten.
  • Im Einzelnen sind Förderungen grundsätzlich bis zu folgendem Subventionswert möglich:
    • Kleine Unternehmen: 20 v. H.
    • Mittlere Unternehmen: 10 v. H.
    • Große Unternehmen: 10 v. H.
  • Die Förderung für große Unternehmen erfolgt als Deminimis-Beihilfe. Sie darf daher maximal 200.000 Euro innerhalb von drei Steuerjahren pro Unternehmen betragen.
  • Die maximale Fördersumme beträgt 5 Mio. Euro.
Kumulierung: Sofern bereits andere Förderungen gewährt wurden oder beantragt werden, ist die Kumulierungsregelung des Artikels 5 der Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 sowohl seitens der Bewilligungsstelle als auch seitens des Zuwendungsempfängers zu beachten.

Kontakt zur Antragstelle:

siehe Fördergeber

Kontakt zum Fördergeber:

Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)
Beratung Wirtschaftsförderung
Löwenhofstraße 1
55116 Mainz
Telefon: 06131/6172-1333
E-Mail-Adresse: beratung@isb.rlp.de
Internet: www.isb.rlp.de

Weitere Informationen:

Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung

Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:

Holzpelletheizung | Energieeffiziente Produktion | Heizungserneuerung ohne Energieträgerwechsel | BHKW | Photovoltaik | Wärmepumpe | Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung | Smart Home / Hausautomation | Energieeffiziente Beleuchtung | Fernwärme | Sanierung Nichtwohngebäude

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