Förderprogramm: Rheinland-Pfalz - Landesförderprogramm „Steigerung der Energie-und Ressourceneffizienz in gewerblichen Unternehmen“ (ERGU) (Zuschuss)
Was wird gefördert?
Gefördert werden Investitionsvorhaben, die, bezogen auf die jeweilige Maßnahme, zu einer dauerhaften Steigerung der Energieeffizienz um mindestens 20 Prozent oder sonstigen Ressourceneffizienz um mindestens 10 Prozent führen. In der Regel werden nur Vorhaben mit einem geplanten Mindesteinsparvolumen von jährlich 40 t CO2 gefördert. Die erwartete Einsparung ist durch Sachverständige zu berechnen und zu bestätigen. Investitionen können in folgenden Bereichen getätigt werden:
- Anlagentechnik und Maschinenpark inklusive Querschnittstechnologien, wie Heizung, Kühlung, Beleuchtung, Lüftung, Warmwasserbereitung, elektrische Antriebe, Druckluft und Pumpen,
- Bauliche Maßnahmen im Bestand (z.B. Gebäudehülle),
- Prozesskälte und -wärme,
- Wärmerückgewinnung/Abwärmenutzung,
- Mess-, Regel- und Steuerungstechnik,
- Informations- und Kommunikationstechnik,
- Wassernutzung sowie Abwasseraufbereitung und -behandlung,
- Abfallvermeidung und -verminderung,
- Energiespeicherung und Energiegewinnung, sofern ausschließlich für den Eigenbedarf,
- Verringerung des Materialeinsatzes.
FördermittelCheck: Förderung finden
Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:
Förderung: Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind gewerbliche Unternehmen einschließlich Gastronomie- und Beherbergungsbetriebe, die die Voraussetzungen der vorliegenden Verwaltungsvorschrift und der Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 erfüllen.
Beschreibung des Förderprogramms:
- Die Förderung erfolgt als (nicht rückzahlbarer) Investitionszuschuss in Höhe des Förderhöchstsatzes von bis zu 20 Prozent.
- Es werden nur Förderungen bewilligt, deren geplanter Investitionsumfang eine Zuschusshöhe von 50.000 Euro oder mehr zulässt. Dies bedeutet, dass bei kleinen Unternehmen in der Regel ein förderfähiges Mindestinvestitionsvolumen von 250.000 Euro erforderlich ist, bei mittleren und großen Unternehmen von 500.000 Euro.
- Zuwendungen werden grundsätzlich nur für Vorhaben gewährt, die innerhalb von 36 Monaten durchgeführt (beendet) werden.
- Die Förderung erfolgt als De-minimis Beihilfe. Die Höchstgrenze von maximal 200.000 Euro innerhalb von drei Steuerjahren ist zu beachten.
Kontakt zur Antragstelle:
siehe Fördergeber
Kontakt zum Fördergeber:
Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)
Löwenhofstraße 1
55116 Mainz
Frank Schaaf, Ralf Göppert
Telefon: 06131/6172-1306, -1328
E-Mail-Adresse: frank.schaaf@isb.rlp.de
Internet: www.isb.rlp.de
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
Erläuterungen
KfW-Förderung
BAFA-Förderung
Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:
Wärmepumpe | Photovoltaik | Nahwärme / Fernwärme | Biomasseheizung | Energieeffiziente Produktion | Heizungsmodernisierung | Kraft-Wärme-Kopplung | Photovoltaik | Wärmepumpen | Lüftung & Wärmerückgewinnung | Hausautomation | Biomassenheizung (Holzpellets, Hackschnitzeln, Scheitholz) | Energieeffiziente Beleuchtung | Fernwärme | Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung | Sanierung Nichtwohngebäude | Dachdämmung | Dämmung der oberen Geschossdecke | Fassadendämmung | Kellerdeckendämmung | Fensteraustausch