Förderprogramm: KfW - Altersgerecht Umbauen (Nr. 159) (Förderkredit)

Was wird gefördert?

Gefördert werden Investitionen in Einzel- oder kombinierte Maßnahmen an bestehenden Wohngebäuden in Deutschland in den Bereichen Barrierereduzierung sowie Einbruchschutz.

  • Maßnahmen zur Barrierereduzierung
    • Wege zu Gebäuden und Wohnumfeldmaßnahmen
    • Eingangsbereich und Wohnungszugang
    • Überwindung von Treppen und Stufen
    • Raumaufteilung und Schwellenabbau
    • Badumbau/Maßnahmen an Sanitärräumen
    • Orientierung, Kommunikation und Unterstützung im Alltag
    • Umbau zum "Standard Altersgerechtes Haus"
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz
    • Einbruchhemmende Haus-, Wohnungs- und Nebeneingangstüren
    • Einbruchhemmende Garagentore und -zugänge, die mit dem Wohnhaus verbunden sind
    • Nachrüstsysteme für Haus-, Wohnungs- und Nebeneingangstüren
    • Nachrüstsysteme für vorhandene Fenster sowie einbruchhemmende Gitter, Klapp- und Rollläden und Lichtschachtabdeckungen
    • Einbruch- und Überfallmeldeanlagen
    • Gefahrenwarnanlagen und Sicherheitstechnik in Smart Home Anwendungen mit Einbruchmeldefunktion.

FördermittelCheck: Förderung finden

Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:

Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind

  • Privatpersonen (Eigentümer*­innen und Mieter*­innen, unab­hängig vom Alter)
  • Wohnungseigentümer­gemeinschaften
  • Bauträger und Wohnungs­unternehmen
  • Wohnungsgenossenschaften
  • Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Förderfähige Investitionskosten sind die durch die fachgerechte Durchführung der Maßnahmen unmittelbar bedingten Kosten einschließlich der Beratungs-, Planungs- und Baubegleitungsleistungen sowie die Kosten notwendiger Nebenarbeiten, die zur ordnungsgemäßen Fertigstellung und Funktion des Gebäudes erforderlich sind. Die Definition der förderfähigen Maßnahmen finden Sie unter www.kfw.de/159 in der "Liste der förderfähigen Maßnahmen".
  • Mit dem Förderprogramm können bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten einschließlich Nebenkosten finanziert werden.
  • Der maximale Kreditbetrag beträgt 50.000 Euro pro Wohneinheit.
  • Folgende Laufzeitvarianten stehen bei einer Mindestlaufzeit von 4 Jahren zur Verfügung:
    • bis zu 10 Jahre Kreditlaufzeit bei 1 bis 2 Tilgungsfreijahren (10/2)
    • bis zu 20 Jahre Kreditlaufzeit bei 1 bis 3 Tilgungsfreijahren (20/3)
    • bis zu 30 Jahre Kreditlaufzeit bei 1 bis 5 Tilgungsfreijahren (30/5)
    • bis zu 10 Jahre Kreditlaufzeit mit vollständiger Tilgung zum Laufzeitende (10/10)
  • Der Zinssatz wird wahlweise für die ersten 5 oder 10 Jahre der Kreditlaufzeit festgeschrieben.
Kumulierung:
  • Die Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln wie Krediten, Zulagen und Zuschüssen, von zum Beispiel den Bundesländern, Kommunen oder Berufsgenossenschaften, ist grundsätzlich möglich. Dabei darf die Summe der öffentlichen Förderzusagen die förderfähigen Kosten nicht übersteigen.
  • Folgende Förderungen dürfen für dieselbe Maßnahme nicht zusammen mit Altersgerecht Umbauen – Kredit in Anspruch genommen werden:
    • Investitionszuschuss aus dem Produkt Altersgerecht Umbauen – Barrierereduzierung (455-B) und Einbruchschutz Investitionszuschuss (455-E)
    • Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude Kredit (261/262) oder – Wohngebäude Zuschuss (461) sowie den Vorgängerprogrammen (CO2-Gebäudesanierungsprogramm / EBS-Programme, Marktanreizprogramm (MAP), Anreizprogramm Energieeffizienz (APEE))
    • Eine von der KfW refinanzierte Förderung eines Landesförderinstitutes aus Altersgerecht Umbauen – Kredit (159)
    • Förderung gemäß Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz (sogenanntes Wohnriester)
    • Ein finanzieller Zuschuss der sozialen Pflegeversicherung oder der privaten Pflege-Pflichtversicherung (inklusive der Beihilfe für Beamtinnen und Beamte) für denselben Teil einer Umbaumaßnahme. Möglich ist hingegen die Inanspruchnahme eines finanziellen Zuschusses der Pflegeversicherung (inklusive der Beihilfe) zusammen mit einer KfW-Förderung für einen anderen Teil der Umbaumaßnahme. Dafür muss eine separate Rechnung vorliegen.

Kontakt zur Antragstelle:

Ihr Kreditinstitut

Kontakt zum Fördergeber:

KfW
Palmengartenstraße 5-9
60325 Frankfurt am Main
Informationszentrum werktags 8:00-18:00
Telefon: 069/7431-0, 0800 5 39 90 02
Fax: 069/7431-9500
E-Mail-Adresse: info@kfw.de
Internet: www.kfw.de

Weitere Informationen:

Förderrichtlinie
Erläuterungen
KfW-Förderung
BAFA-Förderung

Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:

Altersgerecht Umbauen | Einbruchschutz

Übersicht über alle Förderprogramme

Mehr Orientierung im Sanierungs-Dschungel

Wann lohnt sich eine Sanierung? Unser kostenloses Sanierungshilfe-PDF unterstützt Sie bei der Entscheidung und gibt praktische Tipps

Jetzt kostenlos erhalten