Förderprogramm: Sachsen-Anhalt - Sachsen-Anhalt ENERGIE (Zuschuss)

Was wird gefördert?

Unterstützt werden Unternehmen bei Projekten zur Verringerung von Kohlendioxid-Emissionen. Kern des Programms sind Investitionen zur Energieeinsparung in allen relevanten Unternehmensbereichen. Diese können durch Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien ergänzt werden. Beispiele für förderfähige Maßnahmen sind:

  • der Ersatz von ineffizienten Anlagen und Aggregaten,
  • die energetische Optimierung von Prozessen, Druckluft- und Pumpsystemen, Heiz-, Kühl- und Vakuumsystemen und Systemen für Trocknung, Trennung und Konzentration,
  • Anlagen zur Erzeugung von Strom oder Wärme aus erneuerbaren Energien, Strom- und Wärmespeicher.

FördermittelCheck: Förderung finden

Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:

Förderung: Wer wird gefördert?

  • Antragsberechtigt sind Unternehmen mit einer Betriebsstätte in Sachsen-Anhalt. Kleine und mittlere Unternehmen werden vorrangig gefördert.
  • Unternehmen der Energiewirtschaft werden ausschließlich im Rahmen von Contracting gefördert.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Die Förderung erfolgt durch einen Zuschuss.
  • Zuwendungsfähig sind insbesondere Investitionen in das Anlagevermögen sowie die mit der Investition unmittelbar im Zusammenhang stehenden anrechenbaren Ausgaben für Nebenkosten (z.B. Planungskosten) durch unabhängige Dritte. Letztere dürfen maximal 20 Prozent der Gesamtausgaben betragen.
  • Die Beihilfe wird vorrangig auf der Grundlage der "De-minimis"-VO gewährt. Dabei betragen die Fördersätze:
    • bis zu 45 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für kleine Unternehmen,
    • bis zu 35 Prozent für mittlere Unternehmen,
    • bis zu 25 Prozent für große Unternehmen.
  • Kleine und mittlere Unternehmen können einen Bonus von weiteren 5 Prozent erhalten, wenn Sie Ihre Erfahrungen aus den durchgeführten Maßnahmen mit anderen Unternehmen teilen.
  • Die Gesamtsumme der einem Unternehmen gewährten "De-minimis"-Beihilfen darf in einem Zeitraum von drei Steuerjahren 200.000 Euro (für Unternehmen im Bereich des gewerblichen Straßengüterverkehrs 100.000 Euro) nicht überschreiten.
Kumulierung:
  • Eine Kumulierung mit anderen Fördermitteln ist grundsätzlich möglich, insbesondere mit Darlehensprogrammen zur Finanzierung der verbleibenden Investitionssumme.
  • Ausgeschlossen ist eine Kumulierung mit der Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz und dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz, ebenso die Kumulierung mit Mitteln aus der Richtlinie "Investitionszuschüsse zum Einsatz hocheffizienter Querschnittstechnologien im Mittelstand" des Bundeswirtschaftsministeriums.

Kontakt zur Antragstelle:

siehe Fördergeber

Kontakt zum Fördergeber:

Investitionsbank Sachsen-Anhalt
FörderBeratungsZentrum (FBZ)
Domplatz 12
39104 Magdeburg
Telefon: 0800 5 60 07 57 (kostenfreie Hotline)
E-Mail-Adresse: beratung@ib-lsa.de
Internet: www.ib-sachsen-anhalt.de

Weitere Informationen:

Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung

Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:

Energieeffiziente Produktion | Batteriespeicher | BHKW | Wärmepumpe | Wärmepumpen | Photovoltaik | Kraft-Wärme-Kopplung

Übersicht über alle Förderprogramme

Energie sparen. Kosten senken. Klima schützen.

Wir zeigen wie: Erhalten Sie die besten Tipps und News jeden Monat neu in Ihren Posteingang!