Förderprogramm: Land Brandenburg - Brandenburg-Kredit Mietwohnungsneubau (Förderkredit)
Was wird gefördert?
Gefördert wird der Neubau von Mietwohnungen im Land Brandenburg.
FördermittelCheck: Förderung finden
Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:
Förderung: Wer wird gefördert?
Gefördert werden Kommunale Wohnungsgesellschaften, Wohnungsgenossenschaften und private Investierende der Wohnungswirtschaft.
Beschreibung des Förderprogramms:
- Mit dem Brandenburg-Kredit Mietwohnungsneubau erhalten Sie von der ILB einen Tilgungszuschuss von 7,5 Prozent des Zusagebetrages. Diesen schreibt die ILB Ihnen nach Ablauf der gewählten Zinsbindungsfrist gut. Das reduziert die Restschuld mit einem Mal. Voraussetzung für die Gutschrift ist ein störungsfreier Darlehensverlauf.
- Auszahlung: jeweils 100 Prozent
- Kreditlaufzeit: bis zu 25 Jahren
- Zinsbindung: bis zu 20 Jahren
- Zinssatz: Kapitalmarktzins
- anfängliche Tilgung: mindestens 3 Prozent p. a., in Kombination mit Landesfördermitteln 2 Prozent
- Zins- und Tilgungszahlung: monatlich im Nachhinein
Kontakt zur Antragstelle:
Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
Förderbereich Wohnungsbau
Postfach 60 08 07
14408 Potsdam
Kontakt zum Fördergeber:
Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
Babelsberger Straße 21
14473 Potsdam
Josephine Becker, Beeke Vollmer
Telefon: 0331/660-1319, -1219
Internet: www.ilb.de
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung
Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:
Fernwärme | Holzpelletheizung mit Brennwerttechnik | Hackschnitzel-Heizung | Scheitholzheizung | Pflanzenöl-BHKW | Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung | Strom-Wärmepumpe