Förderprogramm: Stadt Oldenburg - Förderprogramm für die energetische Altbausanierung (Zuschuss)
Was wird gefördert?
Förderfähig sind folgende bauliche Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden und gemischt genutzten Gebäuden bis maximal 12 Wohneinheiten innerhalb der Stadt Oldenburg:
- energetische Verbesserung von
- Außenwänden
- Dachschrägen im beheizten Dachgeschoß
- obersten Geschossdecken zum nicht ausgebauten Dachraum
- Flachdächern
- Kellerdecken oder Kriechkellerdecken
- Fußböden zum Erdreich
- Fenstern und Haustüren sowie Dachoberlichtern
- Die erstmalige Errichtung von BHKW-Anlagen (Blockheizkraftwerke) mit einer elektrischen Leistung bis 20 kW
- Einbau einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung.
FördermittelCheck: Förderung finden
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Förderung: Wer wird gefördert?
- Antragsberechtigt sind natürliche Personen, die Eigentümer*innen, Erbbauberechtigte oder Eigentümergemeinschaften von Wohngebäuden.
- Ebenfalls antragsberechtigt sind juristische Personen des privaten Rechts, insbesondere gemeinnützige Organisationen oder eingetragene Genossenschaften, sofern die zu fördernden Wohneinheiten von Mitgliedernder juristischen Person selbst bewohnt werden.
- Eine Wohnungseigentümergemeinschaft kann für ihr gemeinschaftliches Eigentum den Antrag stellen. Der Antrag muss von der Verwaltung oder von einem/r bevollmächtigten Vertreter*in der Wohnungseigentümer*innen gestellt werden. Genossenschaften, gemeinschaftlich vertreten durch Mitglieder des Vorstands, benennen eine/n bevollmächtigte/n Vertreter*in.
Beschreibung des Förderprogramms:
- Gefördert werden bauliche Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz mit 5 Prozent, der Einbau einer BHKW-Anlage und der Einbau einer Lüftungsanlage mit 7,5 Prozent der anrechenbaren Kosten.
- Die maximale Fördersumme beträgt 10.000 Euro pro Jahr pro Antragsteller*in.
- Gefördert werden nur Anträge mit einem Rechnungsendbetrag von mindestens 3.000 Euro brutto pro Gebäude.
- Nicht-Wohngebäude und -Wohneinheiten können nur bei der Förderung von BHKW's berücksichtigt werden.
Kontakt zur Antragstelle:
siehe Fördergeber
Kontakt zum Fördergeber:
Stadt Oldenburg
Fachdienst Umweltmanagement
Industriestraße 1
26121 Oldenburg
Telefon: 0441/235-3615
E-Mail-Adresse: energie@stadt-oldenburg.de
Internet: www.oldenburg.de
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
KfW-Förderung
BAFA-Förderung
Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:
Dachdämmung | Dämmung der oberen Geschossdecke | Fassadendämmung | Kellerdeckendämmung | Fensteraustausch | BHKW | Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung | Kraft-Wärme-Kopplung