Förderprogramm: BAFA - Unternehmensberatung (Zuschuss)

Was wird gefördert?

Die Beratung für Jungunternehmen und Bestandsunternehmen kann im Rahmen der folgenden Beratungsschwerpunkte gefördert werden:

  • Allgemeine Beratungen:
    • zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung.
  • Spezielle Beratungen: Um strukturellen Ungleichheiten zu begegnen, können zusätzlich zu den Themen einer allgemeinen Beratung weitere Beratungsleistungen gefördert werden. Hierzu gehören Beratungen von Unternehmen, die
    • von Frauen oder
    • von Migrant*innen oder
    • von Unternehmer*innen mit anerkannter Behinderung geführt werden und/oder
    • zur besseren betrieblichen Integration von Mitarbeiter*innen mit Migrationshintergrund
    • zur Arbeitsgestaltung für Mitarbeiter*innen mit Behinderung
    • zur Fachkräftegewinnung und -sicherung
    • zur Gleichstellung und besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf
    • zur alternsgerechten Gestaltung der Arbeit
    • zur Nachhaltigkeit und zum Umweltschutz beitragen.
  • Unternehmen in Schwierigkeiten können eine Förderung erhalten für eine Unternehmenssicherungsberatung zur Wiederherstellung der wirtschaftlichen Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit.
  • Zusätzlich können Unternehmen in Schwierigkeiten zur Vertiefung der Maßnahmen einer Unternehmenssicherungsberatung eine weitere Folgeberatung zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung gefördert werden.

FördermittelCheck: Förderung finden

Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:

Förderung: Wer wird gefördert?

Die Förderung richtet sich an:

  • junge Unternehmen, die nicht länger als zwei Jahre am Markt sind (Jungunternehmen)
  • Unternehmen ab dem dritten Jahr nach der Gründung (Bestandsunternehmern)
  • Unternehmen, die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden - unabhängig vom Unternehmensalter (Unternehmen in Schwierigkeiten).
  • Die Unternehmen müssen ihren Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben und der EU-Mittelstandsdefinition für kleine und mittlere Unternehmen entsprechen.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Die Höhe des Zuschusses orientiert sich an den maximal förderfähigen Beratungskosten (Bemessungsgrundlage) sowie dem Standort des Unternehmens.
  • Fördersätze: 80 Prozent neue Bundesländer (ohne Berlin und ohne Region Leipzig), 60 Prozent Region Lüneburg, sonst 50 Prozent, 90 Prozent Unternehmen in Schwierigkeiten unabhängig von Alter und Standort.
  • Junge Unternehmen nicht länger als 2 Jahre am Markt: Bemessungsgrundlage 4.000 Euro, Fördersatz 80 Prozent = maximaler Zuschuss 3.200 Euro, Fördersatz 60 Prozent = maximaler Zuschuss 2.400 Euro sowie Fördersatz 50 Prozent = maximaler Zuschuss 2.000 Euro.
  • Bestandsunternehmen ab dem dritten Jahr nach Gründung: Bemessungsgrundlage 3.000 Euro, Fördersatz 80 Prozent = maximaler Zuschuss 2.400 Euro, Fördersatz 60 Prozent = maximaler Zuschuss 1.800 Euro sowie Fördersatz 50 Prozent = maximaler Zuschuss 1.500 Euro.
  • Unternehmen in Schwierigkeiten: Bemessungsgrundlage 3.000 Euro, Fördersatz 90 Prozent = maximaler Zuschuss 2.700 Euro.
  • Die Beratungen werden von selbständigen Beraterinnen und Berater bzw. Beratungsunternehmen, die ihren überwiegenden Umsatz (> 50 Prozent) aus ihrer Beratungstätigkeit erzielen. durchgeführt. Sie müssen darüber hinaus über die erforderlichen Fähigkeiten verfügen und einen Qualitätsnachweis erbringen, der die Planung, Durchführung, Überprüfung und Umsetzung der Arbeits- und Organisationsabläufe aufzeigt. Die Beraterin oder der Berater muss eine richtlinienkonforme Durchführung der Beratung gewährleisten.
Anträge auf Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten einer geplanten Beratung können nur online über die Antragsplattform des BAFA gestellt werden.

Kontakt zur Antragstelle:

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Frankfurter Straße 29 - 35
65760 Eschborn
Telefon: 06196/908-570
E-Mail-Adresse: foerderung@bafa.bund.de
Internet: www.bafa.de

Kontakt zum Fördergeber:

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit
und Verbraucherschutz (BMUV)
Stresemannstraße 128 - 130
10117 Berlin
Telefon: 030/18 305-0
Fax: 030/18 305-2044
E-Mail-Adresse: service@bmu.bund.de
Internet: www.bmuv.de

Weitere Informationen:

Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung

Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:

Unternehmensberatung

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