Förderprogramm: BAFA - Wärme- und Kältespeicher (Zuschuss)

Was wird gefördert?

Förderfähig ist der Neubau von Wärme-und Kältespeichern:

  • Speicher mit einem Volumen bis einschließlich 100 m³ Wasseräquivalent
  • Speicher mit einem Volumen von mehr als 100 m³ Wasseräquivalent.

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Förderung: Wer wird gefördert?

  • Antragsberechtigt sind ausschließlich Speicherbetreibenden vgl. § 5b Abs. 1 u. Abs. 4 KWKG.
  • Betreibende von Wärme- oder Kältespeichern nach dem KWKG sind diejenigen, welche die Speicherung von Wärme oder Kälte aus KW(K)K-Anlagen in Speichern wahrnehmen und die für dessen Betrieb verantwortlich sind. Die Betreibereigenschaft setzt nicht das Eigentum am Speicher oder an der einspeisenden KW(K)K-Anlage voraus, vgl. § 3 Abs. 20 KWKG.

Beschreibung des Förderprogramms:

An die Zulassung des Neu- oder Ausbaus von Wärme- bzw. Kältespeichern sind je nach Speichergröße unterschiedliche Bedingungen gestellt.

  • Speicher bis 50 m³: Der Zuschlag beträgt 250 Euro/m³ Wasseräquivalent des Speichervolumens
  • Speicher über 50 m³: Der Zuschlag beträgt 250 Euro/m³ Wasseräquivalent des Speichervolumens, höchstens jedoch 30 Prozent der ansatzfähigen Investitionskosten.
  • Umgerüstete Speicher (Umrüstung bestehenden Behälter): Bei Verwendung eines gebrauchten Behälters (z.B. Heizöltank) beträgt der Zuschlag 250 Euro/m³ Wasseräquivalent, jedoch maximal 30 Prozent der ansatzfähigen Investitionskosten.
  • Speicher mehr als 100 m³: Der Zuschlag beträgt 250 Euro pro Kubikmeter Wasseräquivalent des Speichervolumens. Die Höhe des Zuschlags ist auf 30 Prozent der ansatzfähigen Investitionskosten beschränkt. Darüber hinaus ist die Zuschlagshöhe auf 10 Millionen Euro je Projekt begrenzt.
  • Die Zulassung von Speichern ist gebührenpflichtig. Die Gebühr für die Zulassung von Speichern bis 50 m³ beträgt 100 Euro. Für Speicher bis 200 m³ beträgt die Gebühr 100 Euro und für Speicher über 200 m³ 0,2 Prozent des festgelegten Zuschlags, maximal jedoch 20.000 Euro.
  • Für die Erteilung eines Vorbescheids beträgt die Bearbeitungsgebühr 0,1 Prozent des im Vorbescheid festgelegten Zuschlags, maximal jedoch 10.000 Euro.

Kontakt zur Antragstelle:

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Referat 425 – KWK
Frankfurter Straße 29 - 35
65760 Eschborn
Telefon: 06196/908-2421, -2941 oder -2502
E-Mail-Adresse: kwk-verfahren@bafa.bund.de
Internet: www.bafa.de

Kontakt zum Fördergeber:

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit
und Verbraucherschutz (BMUV)
Stresemannstraße 128 - 130
10117 Berlin
Telefon: 030/18 305-0
Fax: 030/18 305-2044
E-Mail-Adresse: service@bmu.bund.de
Internet: www.bmuv.de

Weitere Informationen:

Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung

Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:

Energienetze | Kraft-Wärme-Kopplung

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