Förderprogramm: BAFA - Wärme- und Kältenetze nach dem KWKG (Zuschuss)

Was wird gefördert?

  • Gefördert werden Wärme- und Kältenetzen mit denen Neubau und Ausbau ab dem 1. Januar 2020 begonnen wurde.
  • Mindestkriterium an Wärme- bzw. Kälteeinspeisung aus Kraft-Wärme-(Kälte)-Kopplungsanlagen (KW(K)K-Anlagen):
    • Bei der Inbetriebnahme des Netzes beträgt die Wärme- bzw. Kälteeinspeisung aus KW(K)K-Anlagen mehr als 50 Prozent und für den geplanten Endausbau des Netzes wird eine entsprechende Einspeisung von mindestens 60 Prozent prognostiziert.
    • oder alternativ
    • wird für den geplanten Endausbau des Netzbereichs, für den die Förderung beantragt wurde, mindestens ein Anteil von 60 Prozent Wärme bzw. Kälte aus KW(K)K-Anlagen innerhalb von 24 Monaten ab Aufnahme des Dauerbetriebs anhand einer Prognoserechnung nachgewiesen.

FördermittelCheck: Förderung finden

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Förderung: Wer wird gefördert?

  • Antragsberechtigt sind ausschließlich Wärme- bzw. Kältenetzbetreibende, vgl. § 5a Abs. 1 S. 1 u. Abs. 5 KWKG.
  • Wärme- bzw. Kältenetzbetreibende sind diejenigen, die Wärme bzw. Kälte über das jeweilige Netz verteilen und für dessen Betrieb, Wartung und Ausbau verantwortlich sind. Der/die Betreibende muss nicht der/die Eigentümer*in des Netzes sein, § 3 Abs. 14 u. 14a KWKG.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Die Höhe des Zuschlags ist abhängig vom mittleren Nenndurchmesser aller neu verlegten Wärme- bzw. Kälteleitungen:
    • Mittlerer Nenndurchmesser ≤ DN 100: 100 Euro je laufender Meter der neu verlegten Leitung (nur Vorlaufleitung), maximal jedoch 40 Prozent der ansatzfähigen Investitionskosten und maximal 20 Mio. Euro je Projekt
    • Mittlerer Nenndurchmesser > DN 100: 30 Prozent der ansatzfähigen Investitionskosten, maximal jedoch 20 Mio. Euro je Projekt
  • Die Bearbeitungsgebühr beträgt 0,2 Prozent der in der Zulassung festgelegten Zuschläge, mindestens jedoch 100 Euro und maximal 20.000 Euro.
Kumulierung:
  • Eine Kombination mit dem KfW-Programm Erneuerbare Energien "Premium" ist nicht mehr möglich. Dies betrifft alle Wärmenetze, für die nach dem 14.09.2012 ein Förderantrag bei der KfW gestellt wurde.
  • Eine Förderung nach dem KfW-Programm Erneuerbare Energien "Premium" ist nur dann möglich, sofern das Wärmenetz nicht nach dem KWKG förderfähig ist.

Kontakt zur Antragstelle:

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Referat 526 - Kraft-Wärme-Kopplung -
Frankfurter Straße 29 - 35
65760 Eschborn
Telefon: 06196/908-1962, -1003
E-Mail-Adresse: kwk-verfahren@bafa.bund.de
Internet: www.bafa.de

Kontakt zum Fördergeber:

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit
und Verbraucherschutz (BMUV)
Stresemannstraße 128 - 130
10117 Berlin
Telefon: 030/18 305-0
Fax: 030/18 305-2044
E-Mail-Adresse: service@bmu.bund.de
Internet: www.bmuv.de

Weitere Informationen:

Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung

Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:

Kraft-Wärme-Kopplung | Energienetze

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