Förderprogramm: KfW - KfW-Energieeffizienzprogramm - Produktionsanlagen/-prozesse (Nr. 292) (Förderkredit)

Was wird gefördert?

Gefördert werden alle Investitionsmaßnahmen, die eine Energieeinsparung von mindestens 10 Prozent (Einstiegsstandard) bzw. mindestens 30 Prozent (Premiumstandard) erzielen, beispielsweise in den Bereichen:

  • Maschinen/Anlagen/Prozesstechnik
  • Druckluft/Vakuum/Absaugtechnik
  • Elektrische Antriebe/Pumpen
  • Prozesskälte und Prozesswärme
  • Wärmerückgewinnung/Abwärmenutzung (für Produktionsprozesse)
  • Mess-, Regel- und Steuerungstechnik
  • Informations- und Kommunikationstechnik
  • Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (Hinweis: aus beihilferechtlichen Gründen können KWK-Anlagen, die eine Förderung nach dem EEG erhalten, nur mit einem beihilfefreien Zinssatz oberhalb des EU-Referenzzinssatzes gefördert werden).
  • Modernisierungsinvestitionen müssen zu einer spezifischen Endenergieeinsparung von mindestens 10 Prozent gemessen am Durchschnittsverbrauch der letzten 3 Jahre führen.
  • Bei Neuinvestitionen ist eine spezifische Endenergieeinsparung von mindestens 10 Prozent gegenüber dem Branchendurchschnitt zu erreichen.
  • Die Einsparung durch die Investitionsmaßnahme ist bei Antragsstellung durch das Unternehmen oder eine/n Energieberater*in zu ermitteln.

FördermittelCheck: Förderung finden

Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:

Förderung: Wer wird gefördert?

Gefördert werden:

  • in- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (produzierendes Gewerbe, Handwerk, Handel und sonstiges Dienstleistungsgewerbe), die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden
  • Freiberuflich Tätige, zum Beispiel ärztliches Fachpersonal, Steuerberatende, Architekt*innen
  • Unternehmen, die im Rahmen einer Contracting-Vereinbarung (Energie-) Dienstleistungen für einen Dritten erbringen.
Vorhaben im Ausland können ebenfalls gefördert werden. Antragsberechtigt sind:
  • Deutsche Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und in Deutschland freiberuflich Tätige sowie
  • Tochtergesellschaften der oben genannten deutschen Unternehmen mit Sitz im Ausland sowie
  • Joint Ventures mit maßgeblicher deutscher Beteiligung im Ausland.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Es können bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten finanziert werden.
  • Der Kredithöchstbetrag beträgt in der Regel bis zu 25 Mio. Euro pro Vorhaben. Diese Kreditobergrenze kann überschritten werden, sofern das Vorhaben eine besondere Förderungswürdigkeit besitzt.
  • Folgende Laufzeitvarianten stehen bei einer Mindestlaufzeit von zwei Jahren zur Verfügung:
    • Bis zu 5 Jahre bei höchstens 1 tilgungsfreien Anlaufjahr (5/1)
    • Bis zu 10 Jahre bei höchstens 2 tilgungsfreien Anlaufjahren (10/2)
    • Bis zu 20 Jahre bei höchstens 3 tilgungsfreien Anlaufjahren (20/3) bei Investitionsvorhaben, deren technische und ökonomische Lebensdauer mehr als 10 Jahre beträgt.
  • Bei Krediten mit bis zu 10 Jahren Laufzeit wird der Zinssatz für die gesamte Kreditlaufzeit festgeschrieben.
  • Bei Krediten mit mehr als 10 Jahren Laufzeit wird der Zinssatz entweder nur für die ersten 10 Jahre oder die gesamte Kreditlaufzeit festgeschrieben.
  • Die Auszahlung des Kredites erfolgt zu 100 Prozent des Zusagebetrages.
  • Während der tilgungsfreien Jahre sind lediglich die Zinsen auf die ausgezahlten Kreditbeträge zu leisten. Nach Ablauf der tilgungsfreien Anlaufjahre ist in vierteljährlichen Annuitäten zu tilgen.
Kumulierung: Die Kombination eines Kredites aus dem KfW-Energieeffizienzprogramm mit anderen Fördermitteln (Kredite oder Zulagen/Zuschüsse) ist grundsätzlich im Rahmen der jeweils relevanten EU-Beihilfegrenzen möglich, sofern die Summe aus Krediten, Zuschüssen oder Zulagen die Summe der Aufwendungen nicht übersteigt.

Kontakt zur Antragstelle:

Ihr Kreditinstitut

Kontakt zum Fördergeber:

KfW
Palmengartenstraße 5-9
60046 Frankfurt am Main
Informationszentrum werktags 8:00-18:00
Telefon: 069/7431-0, 0800 5 39 90 01
Fax: 069/7431-9500
E-Mail-Adresse: info@kfw.de
Internet: www.kfw.de

Weitere Informationen:

Förderrichtlinie
Erläuterungen
KfW-Förderung
BAFA-Förderung

Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:

Energieeffiziente Produktion | Kraft-Wärme-Kopplung | Lüftung & Wärmerückgewinnung | Energieeffizienter Neubau | Hausautomation | Elektrische Antriebe | Drucklufttechnik

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