Förderprogramm: KfW - KfW-Energieeffizienzprogramm - Produktionsanlagen/-prozesse (Nr. 292) (Förderkredit)
Was wird gefördert?
Gefördert werden alle Investitionsmaßnahmen, die eine Energieeinsparung von mindestens 10 Prozent (Einstiegsstandard) bzw. mindestens 30 Prozent (Premiumstandard) erzielen, beispielsweise in den Bereichen:
- Maschinen/Anlagen/Prozesstechnik
- Druckluft/Vakuum/Absaugtechnik
- Elektrische Antriebe/Pumpen
- Prozesskälte und Prozesswärme
- Wärmerückgewinnung/Abwärmenutzung (für Produktionsprozesse)
- Mess-, Regel- und Steuerungstechnik
- Informations- und Kommunikationstechnik
- Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (Hinweis: aus beihilferechtlichen Gründen können KWK-Anlagen, die eine Förderung nach dem EEG erhalten, nur mit einem beihilfefreien Zinssatz oberhalb des EU-Referenzzinssatzes gefördert werden).
- Modernisierungsinvestitionen müssen zu einer spezifischen Endenergieeinsparung von mindestens 10 Prozent gemessen am Durchschnittsverbrauch der letzten 3 Jahre führen.
- Bei Neuinvestitionen ist eine spezifische Endenergieeinsparung von mindestens 10 Prozent gegenüber dem Branchendurchschnitt zu erreichen.
- Die Einsparung durch die Investitionsmaßnahme ist bei Antragsstellung durch das Unternehmen oder eine/n Energieberater*in zu ermitteln.
FördermittelCheck: Förderung finden
Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:
Förderung: Wer wird gefördert?
Gefördert werden:
- in- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (produzierendes Gewerbe, Handwerk, Handel und sonstiges Dienstleistungsgewerbe), die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden
- Freiberuflich Tätige, zum Beispiel ärztliches Fachpersonal, Steuerberatende, Architekt*innen
- Unternehmen, die im Rahmen einer Contracting-Vereinbarung (Energie-) Dienstleistungen für einen Dritten erbringen.
- Deutsche Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und in Deutschland freiberuflich Tätige sowie
- Tochtergesellschaften der oben genannten deutschen Unternehmen mit Sitz im Ausland sowie
- Joint Ventures mit maßgeblicher deutscher Beteiligung im Ausland.
Beschreibung des Förderprogramms:
- Es können bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten finanziert werden.
- Der Kredithöchstbetrag beträgt in der Regel bis zu 25 Mio. Euro pro Vorhaben. Diese Kreditobergrenze kann überschritten werden, sofern das Vorhaben eine besondere Förderungswürdigkeit besitzt.
- Folgende Laufzeitvarianten stehen bei einer Mindestlaufzeit von zwei Jahren zur Verfügung:
- Bis zu 5 Jahre bei höchstens 1 tilgungsfreien Anlaufjahr (5/1)
- Bis zu 10 Jahre bei höchstens 2 tilgungsfreien Anlaufjahren (10/2)
- Bis zu 20 Jahre bei höchstens 3 tilgungsfreien Anlaufjahren (20/3) bei Investitionsvorhaben, deren technische und ökonomische Lebensdauer mehr als 10 Jahre beträgt.
- Bei Krediten mit bis zu 10 Jahren Laufzeit wird der Zinssatz für die gesamte Kreditlaufzeit festgeschrieben.
- Bei Krediten mit mehr als 10 Jahren Laufzeit wird der Zinssatz entweder nur für die ersten 10 Jahre oder die gesamte Kreditlaufzeit festgeschrieben.
- Die Auszahlung des Kredites erfolgt zu 100 Prozent des Zusagebetrages.
- Während der tilgungsfreien Jahre sind lediglich die Zinsen auf die ausgezahlten Kreditbeträge zu leisten. Nach Ablauf der tilgungsfreien Anlaufjahre ist in vierteljährlichen Annuitäten zu tilgen.
Kontakt zur Antragstelle:
Ihr Kreditinstitut
Kontakt zum Fördergeber:
KfW
Palmengartenstraße 5-9
60046 Frankfurt am Main
Informationszentrum werktags 8:00-18:00
Telefon: 069/7431-0, 0800 5 39 90 01
Fax: 069/7431-9500
E-Mail-Adresse: info@kfw.de
Internet: www.kfw.de
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
Erläuterungen
KfW-Förderung
BAFA-Förderung
Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:
Energieeffiziente Produktion | Kraft-Wärme-Kopplung | Lüftung & Wärmerückgewinnung | Energieeffizienter Neubau | Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung | Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung | BHKW | Pflanzenöl-BHKW | Hausautomation | Elektrische Antriebe | Drucklufttechnik | Erdgas-BHKW