Förderprogramm: Baden-Württemberg - Finanzierung von Wohnungseigentümergemeinschaften (Förderkredit)

Was wird gefördert?

Gefördert wird landesweit die energetische Sanierung und/oder der barrierereduzierende Umbau bestehender Wohnungen in den Händen von Wohnungseigentümergemeinschaften, wenn der Bauantrag oder die Bauanzeige vor dem 01.02.2002 gestellt wurde.

  • Energetische Sanierung: Gefördert werden Maßnahmen, die zu einer energetischen Verbesserung des bestehenden Gebäudebestands führen und nach den Vorgaben des GEG (z.B. zum U-Wert) ausgeführt werden, z.B. durch Erreichen des Standards Sanierung Plus bzw. Denkmal oder durch Einzelmaßnahmen.
  • Abbau von Barrieren: Gefördert werden Modernisierungsmaßnahmen zum Abbau von Barrieren, die ganz oder in Teilen der Herstellung der Barrierefreiheit nach DIN 18040-2 dienen.
  • Nutzung erneuerbarer Energien: Gefördert werden Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien, z. B. aus Sonne, Wind, Biomasse oder Wasser. Voraussetzung für die Förderung ist, dass zumindest ein Teil des Stroms in das öffentliche Stromnetz eingespeist wird.

FördermittelCheck: Förderung finden

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Förderung: Wer wird gefördert?

  • Gefördert werden Wohnungseigentümergemeinschaften nach Wohnungseigentumsgesetz, die ihren Wohnungsbestand modernisieren wollen.
  • Es werden nur Wohnungen innerhalb von Baden-Württemberg gefördert.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Die Förderung beträgt bis zu 120.000 Euro je Wohneinheit bei Sanierung Plus bzw. Denkmal.
  • Bei Einzelmaßnahmen und Altersgerecht Umbauen beträgt die Kredithöhe maximal 50.000 Euro je Wohneinheit.
  • Ergänzend wird ein Zuschuss bei Einhaltung der Werte für Sanierung Plus beziehungsweise Denkmal, bei Durchführung energetischer Einzelmaßnahmen im Rahmen eines Sanierungsfahrplans und bei Herstellung von Barrierefreiheit nach DIN 18040-2 gewährt. Die Höhe des Zuschusses beträgt 3 Prozent der förderfähigen Kosten.
  • Die Darlehen haben eine Laufzeit von 10 Jahren bei 2 tilgungsfreien Anlaufjahren und werden zu 100 Prozent ausgezahlt.

Kontakt zur Antragstelle:

siehe Fördergeber

Kontakt zum Fördergeber:

L-Bank
Bereich Wohnungsunternehmen
Schlossplatz 10
76113 Karlsruhe
Telefon: 0721/150 1760
Fax: 0721/150-1272
E-Mail-Adresse: wohnungsbau@l-bank.de
Internet: www.l-bank.de

Weitere Informationen:

Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung

Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:

Dachdämmung | Dämmung der oberen Geschossdecke | Fassadendämmung | Kellerdeckendämmung | Nahwärme / Fernwärme | Altersgerecht Umbauen | Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung | Photovoltaik | Biomassenheizung (Holzpellets, Hackschnitzeln, Scheitholz) | Wärmepumpe | Erneuerbare Energien Hybridheizung

Übersicht über alle Förderprogramme

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