Förderprogramm: Baden-Württemberg - Finanzierung von Wohnungseigentümergemeinschaften (Förderkredit)

Was wird gefördert?

Gefördert wird landesweit die energetische Sanierung und/oder der barrierereduzierende Umbau bestehender Wohnungen in den Händen von Wohnungseigentümergemeinschaften.

  • Energetische Sanierung: Die Förderung einer energetischen Sanierung von Wohngebäuden ist möglich, wenn der Bauantrag oder die Bauanzeige des Wohngebäudes zum Zeitpunkt des Antrags mindestens fünf Jahre zurückliegt. Eine energetische Sanierung erfordert eine fundierte Fachplanung und qualifizierte Begleitung bei der Umsetzung. Im Rahmen der Planung, Antragstellung und Durchführung eines geförderten Vorhabens ist daher ein Sachverständiger erforderlich.
  • Energetische Sanierung Plus: Gefördert werden Maßnahmen, die zu einer energetischen Verbesserung des Gebäudebestands führen und die maximalen Werte für Sanierung Plus beziehungsweise für Gebäude unter Denkmalschutz oder mit besonders erhaltenswerter Bausubstanz nicht übersteigen.
  • Energetische Sanierung durch Einzelmaßnahmen: Gefördert werden Einzelmaßnahmen energetischer Sanierung oder Maßnahmenpakete, die zu einer Verbesserung des bestehenden Gebäudebestands führen und nach den Vorgaben der Bundesförderung für effiziente Gebäude – energetische Einzelmaßnahmen (zum Beispiel zum U-Wert) ausgeführt werden.

FördermittelCheck: Förderung finden

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Förderung: Wer wird gefördert?

  • Gefördert werden Wohnungseigentümergemeinschaften nach Wohnungseigentumsgesetz, die ihren Wohnungsbestand modernisieren wollen.
  • Es werden nur Wohnungen innerhalb von Baden-Württemberg gefördert.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Die Förderung beträgt bis zu 120.000 Euro je Wohneinheit bei Sanierung Plus bzw. Denkmal.
  • Bei Einzelmaßnahmen und Altersgerecht Umbauen beträgt die Kredithöhe maximal 50.000 Euro je Wohneinheit.
  • Ergänzend wird ein Zuschuss bei Einhaltung der Werte für Sanierung Plus beziehungsweise Denkmal, bei Durchführung energetischer Einzelmaßnahmen im Rahmen eines Sanierungsfahrplans und bei Herstellung von Barrierefreiheit nach DIN 18040-2 gewährt. Die Höhe des Zuschusses beträgt 3 Prozent der förderfähigen Kosten.
  • Die Darlehen haben eine Laufzeit von 10 Jahren bei 2 tilgungsfreien Anlaufjahren und werden zu 100 Prozent ausgezahlt.

Kontakt zur Antragstelle:

siehe Fördergeber

Kontakt zum Fördergeber:

L-Bank
Bereich Wohnungsunternehmen
Schlossplatz 10
76113 Karlsruhe
Telefon: 0721/150 1760
Fax: 0721/150-1272
E-Mail-Adresse: wohnungsbau@l-bank.de
Internet: www.l-bank.de

Weitere Informationen:

Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung

Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:

Dachdämmung | Dämmung der oberen Geschossdecke | Fassadendämmung | Kellerdeckendämmung | Nahwärme / Fernwärme | Altersgerecht Umbauen | Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung | Photovoltaik | Biomassenheizung (Holzpellets, Hackschnitzeln, Scheitholz) | Wärmepumpe | Erneuerbare Energien Hybridheizung | Brennstoffzellen-Heizung

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