Förderprogramm: Stadt Frankfurt am Main - Frankfurt Programm für den Neubau von bezahlbaren Mietwohnungen: Förderweg 1


Was wird gefördert?

Gefördert werden

  • die Schaffung von Mietwohnungen z. B. durch Errichtung eines neuen Gebäudes im Effizienzhaus 55 Standard (gem. Gebäudeenergiegesetz GEG 2024), Beseitigung von Schäden an Gebäuden unter wesentlichem Bauaufwand, Änderung, Nutzungsänderung oder Erweiterung von Gebäuden)
  • Gebäude mit höherem energetischen Standard als
    • Passivhaus Classic
    • Effizienzhaus 40
    • Frankfurt-Aktivhaus 2.0
    • Bauvorhaben im Rahmen weiterer Forschungsprojekte von Bund, Ländern und EU zur Förderung des energieeffizienten Bauens
  • Barrierefreiheit
  • Kosten der Freimachung und der Herrichtung des Grundstücks.


FördermittelCheck: Förderung finden

Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:

Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen als Eigentümer, Erbbauberechtigte oder sonstige Verfügungsberechtigte.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Die Förderung erfolgt durch grundbuchlich nachrangig zu sichernde Darlehen und Zuschüsse. Als Eigenkapital hat der/die Eigentümer*in mindestens 15 Prozent der Gesamtkosten der Baumaßnahme zu erbringen.
  • Darlehen
    • Das Darlehen ist die ersten 40 bzw. 30 Jahre zinslos. Nach Ablauf von 40 bzw. 30 Jahren nach Erstbezug kann der Zinssatz für das städtische Darlehen erstmalig neu festgesetzt werden.
    • Die Tilgung beträgt 1 Prozent zuzüglich der durch die Tilgung ersparten Zinsen.
    • Die Höhe des Darlehens beträgt: in Stufe 1 = 10.000 Euro je Wohneinheit und in Stufe 2 = 6.000 Euro je Wohneinheit.
  • Zuschüsse
    • Die Grundförderung (Zuschuss zu den Baukosten) beträgt je m² förderfähiger Wohnfläche
      • bei 40-jähriger Bindung: Stufe 1 - bis zu 1.500 Euro, Stufe 2 bis zu 1.100 Euro
      • bei 30-jähriger Bindung: Stufe 1 bis zu 1.325 Euro, Stufe 2 bis zu - 925 Euro.
      • weitere Zuschüsse siehe Richtlinie.
  • Die Auszahlung erfolgt in der Regel in folgenden Raten: 25 Prozent bei Fertigstellung der Kellerdecke, 25 Prozent bei Fertigstellung des Rohbaus, 40 Prozent bei Bezugsfertigstellung und 10 Prozent bei Gesamtfertigstellung und Schlussabrechnung.
Kumulierung: Die städtische Förderung wird kombiniert mit der Förderung des Landes Hessen nach der „Richtlinie des Landes Hessen zur sozialen Mietwohnraumförderung“.

Kontakt zur Antragstelle:

siehe Fördergeber

Kontakt zum Fördergeber:

Stadtplanungsamt der Stadt Frankfurt am Main
Abteilung Stadterneuerung und Wohnungsbau
Kurt-Schumacher-Straße 10
60311 Frankfurt am Main
Telefon: 069/212-36571, -34682, -30744, -44531
Fax: 069/212-30761
Internet: www.stadtplanungsamt-frankfurt.de

Zwei lächelnde Frauen stehen mit Tablet vor einer Wohneinheit, im Hintergrund ist das Vierwende-Logo sichtbar

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