Förderprogramm: Land Berlin - IBB Wohnungsneubaufonds (Förderkredit)
Was wird gefördert?
Gefördert wird
- Neubau von Mietwohnungen
- Kauf von neu zu errichtenden Wohnimmobilien vor deren Baubeginn
- Neuschaffung von Mietwohnungen durch Aus- und Umbau sowie Nutzungsänderung von Bestandsgebäuden.
FördermittelCheck: Förderung finden
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Förderung: Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind kommunale und private Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften und Vermietende und Investierende mit Investitionsort in Berlin.
Beschreibung des Förderprogramms:
- Fördermodell 1: Öffentliches Baudarlehen für Neubauten, zinsloses Baudarlehen von bis zu 3.550 Euro/m² geförderter Wohnfläche und vorgesehener mittlerer Bezugsfertigkeit unter Beachtung der Wohnflächengrenzen sowie Teilverzicht in Höhe von 35 Prozent auf den ausgezahlten Betrag des öffentlichen Baudarlehens nach mittlerer Bezugsfertigkeit.
- Fördermodell 2: Öffentliches Baudarlehen für Neubauten zur Schaffung oder Erhaltung soziale stabiler Bewohnerstrukturen, zinsloses Baudarlehen von bis zu 3.050 Euro/m² geförderter Wohnfläche unter Beachtung der Wohnflächengrenzen sowie Teilverzicht in Höhe von 15 Prozent auf den ausgezahlten Betrag des öffentlichen Baudarlehens nach mittlerer Bezugsfertigkeit
- Fördermodell 3: Öffentliches Baudarlehen bei Aufstockung und Dachausbauten, zinsloses Baudarlehen von bis zu 3.350 Euro/m² geförderter Wohnfläche unter Beachtung der Wohnflächengrenzen sowie Teilverzicht in Höhe von 25 % auf den ausgezahlten Betrag des öffentlichen Baudarlehens nach mittlerer Bezugsfertigkeit
- Fördermodell 4: Öffentliches Baudarlehen bei Nutzungsänderung, Höhe des zinslosen Baudarlehens und des Teilverzichts wird individuell vereinbart und in der Förderzusage geregelt.
- Des Weiteren werden einmalige Baukostenzuschüsse gewährt, siehe Richtlinie.
- Eine Kombination der Fördermodelle pro Vorhaben ist möglich. Zusätzlich zum öffentlichen Baudarlehen können für die geförderten Wohnungen einmalige Zuschüsse gewährt werden.
- Es besteht eine Mietpreis- und Belegungsbindung über 30 Jahre ab festgestellter mittlerer Bezugsfertigkeit.
- Für die verschiedenen Fördermodelle gelten unterschiedliche Miethöhen und Voraussetzungen zur Wohnberechtigung.
Kontakt zur Antragstelle:
siehe Fördergeber
Kontakt zum Fördergeber:
Investitionsbank Berlin
Immobilien- und Stadtentwicklung
Bundesallee 210
10719 Berlin
Telefon: 030/2125-2662
E-Mail-Adresse: immobilien@ibb.de
Internet: www.ibb.de/wohnen_modernisieren
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung
Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:
Solarthermie für Warmwasser | Solarthermie für Heizung & Warmwasser | Fassadendämmung | Fernwärme | Holzpelletheizung mit Brennwerttechnik | Dämmung der oberen Geschossdecke | Dachdämmung | Kellerdeckendämmung | Fensteraustausch | Hackschnitzel-Heizung | Scheitholzheizung | Strom-Wärmepumpe | Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung | Nahwärme / Fernwärme | Biomassenheizung (Holzpellets, Hackschnitzeln, Scheitholz) | Wärmepumpe | Einbau Solarthermieanlage | Thermosolaranlage für Heizung und Warmwasser | Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung | Erneuerbare Energien Hybridheizung | Hausautomation