Förderprogramm: Land Berlin - IBB Wohnungsneubaufonds (Förderkredit)

Was wird gefördert?

Gefördert wird

  • Neubau von Mietwohnungen
  • Kauf von neu zu errichtenden Wohnimmobilien vor deren Baubeginn
  • Neuschaffung von Mietwohnungen durch Aus- und Umbau sowie Nutzungsänderung von Bestandsgebäuden.
Die geförderten Wohnungen sind gemäß den Wohnungsbauförderunsbestimmungen 2022 (WFB 2022) zu errichten und müssen zu sozialverträglichen Mieten angeboten werden. n.

FördermittelCheck: Förderung finden

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Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind kommunale und private Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften und Vermietende und Investierende mit Investitionsort in Berlin.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Fördermodell 1: Öffentliches Baudarlehen für Neubauten, zinsloses Baudarlehen von bis zu 3.550 Euro/m² geförderter Wohnfläche und vorgesehener mittlerer Bezugsfertigkeit unter Beachtung der Wohnflächengrenzen sowie Teilverzicht in Höhe von 35 Prozent auf den ausgezahlten Betrag des öffentlichen Baudarlehens nach mittlerer Bezugsfertigkeit.
  • Fördermodell 2: Öffentliches Baudarlehen für Neubauten zur Schaffung oder Erhaltung soziale stabiler Bewohnerstrukturen, zinsloses Baudarlehen von bis zu 3.050 Euro/m² geförderter Wohnfläche unter Beachtung der Wohnflächengrenzen sowie Teilverzicht in Höhe von 15 Prozent auf den ausgezahlten Betrag des öffentlichen Baudarlehens nach mittlerer Bezugsfertigkeit
  • Fördermodell 3: Öffentliches Baudarlehen bei Aufstockung und Dachausbauten, zinsloses Baudarlehen von bis zu 3.350 Euro/m² geförderter Wohnfläche unter Beachtung der Wohnflächengrenzen sowie Teilverzicht in Höhe von 25 % auf den ausgezahlten Betrag des öffentlichen Baudarlehens nach mittlerer Bezugsfertigkeit
  • Fördermodell 4: Öffentliches Baudarlehen bei Nutzungsänderung, Höhe des zinslosen Baudarlehens und des Teilverzichts wird individuell vereinbart und in der Förderzusage geregelt.
  • Des Weiteren werden einmalige Baukostenzuschüsse gewährt, siehe Richtlinie.
  • Eine Kombination der Fördermodelle pro Vorhaben ist möglich. Zusätzlich zum öffentlichen Baudarlehen können für die geförderten Wohnungen einmalige Zuschüsse gewährt werden.
  • Es besteht eine Mietpreis- und Belegungsbindung über 30 Jahre ab festgestellter mittlerer Bezugsfertigkeit.
  • Für die verschiedenen Fördermodelle gelten unterschiedliche Miethöhen und Voraussetzungen zur Wohnberechtigung.
Kumulierung: Über das Förderdarlehen hinaus kann die IBB die Gesamtfinanzierung durch Einbindung weiterer Fördermittel abdecken. Sollte der Bauträger die Stellung eines Zahlungsavals während der Bauphase fordern, kann dies ebenfalls über die IBB beantragt werden: BEG Wohngebäude - Bauen (KfW-Nr. 261) und IBB Förderergänzungsdarlehen.

Kontakt zur Antragstelle:

siehe Fördergeber

Kontakt zum Fördergeber:

Investitionsbank Berlin
Immobilien- und Stadtentwicklung
Bundesallee 210
10719 Berlin
Telefon: 030/2125-2662
E-Mail-Adresse: immobilien@ibb.de
Internet: www.ibb.de/wohnen_modernisieren

Weitere Informationen:

Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung

Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:

Solarthermie für Warmwasser | Solarthermie für Heizung & Warmwasser | Fassadendämmung | Fernwärme | Holzpelletheizung mit Brennwerttechnik | Dämmung der oberen Geschossdecke | Dachdämmung | Kellerdeckendämmung | Fensteraustausch | Hackschnitzel-Heizung | Scheitholzheizung | Strom-Wärmepumpe | Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung | Nahwärme / Fernwärme | Biomassenheizung (Holzpellets, Hackschnitzeln, Scheitholz) | Wärmepumpe | Einbau Solarthermieanlage | Thermosolaranlage für Heizung und Warmwasser | Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung | Erneuerbare Energien Hybridheizung | Hausautomation

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