Förderprogramm: Land Berlin - IBB Wohnungsneubaufonds
Was wird gefördert?
Gefördert wird
- Neubau von Mietwohnungen
- Kauf von neu zu errichtenden Wohnimmobilien vor deren Baubeginn
- Neuschaffung von Mietwohnungen durch Aus- und Umbau sowie Nutzungsänderung von Bestandsgebäuden.
FördermittelCheck: Förderung finden
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Förderung: Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind kommunale und private Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften und Vermietende und Investierende mit Investitionsort in Berlin.
Beschreibung des Förderprogramms:
- Fördermodell 1: Öffentliches Baudarlehen für Neubauten, zinsloses Baudarlehen von bis zu 3.500 Euro/m² geförderter Wohnfläche in Abhängigkeit der Höhe des Bodenwertes, Baukostenzuschuss von bis zu 1.800 Euro/m² geförderter Wohnfläche
- Fördermodell 2: Öffentliches Baudarlehen für Neubauten zur Schaffung oder Erhaltung soziale stabiler Bewohnerstrukturen, zinsloses Baudarlehen von bis zu 5.300 Euro/m² geförderter Wohnfläche in Abhängigkeit der Höhe des Bodenwertes
- Fördermodell 3: Öffentliches Baudarlehen für Neubauten zur Berücksichtigung von Haushalten mit Schwierigkeiten bei der Wohnraumversorgung, zinsgünstiges Baudarlehen (0,5 Prozent p.a.) von bis zu 5.300 Euro/m² geförderter Wohnfläche in Abhängigkeit der Höhe des Bodenwertes
- Fördermodell 4.1: Öffentliches Baudarlehen bei Aufstockung und Dachausbauten, zinsloses Baudarlehen von bis zu 5.300 Euro/m² geförderter Wohnfläche in Abhängigkeit der Höhe des Bodenwertes
- Fördermodell 4.2: Öffentliches Baudarlehen bei Nutzungsänderung, Höhe des zinslosen Baudarlehens und des Baukostenzuschusses werden individuell vereinbart und in der Förderzusage geregelt
- Des Weiteren werden einmalige Baukostenzuschüsse gewährt, siehe Richtlinie.
- Für die verschiedenen Fördermodelle gelten unterschiedliche Miethöhen und Voraussetzungen zur Wohnberechtigung.
- Eine Kombination der Fördermodelle pro Vorhaben ist möglich.
- Sofern eine Förderung nach Fördermodell 3 in Anspruch genommen wird, müssen in einem Bauvorhaben mindestens 30 Prozent der Neubauwohnungen nach Fördermodell 1 gefördert werden.
- Zusätzlich zum öffentlichen Baudarlehen können für die geförderten Wohnungen einmalige Zuschüsse gewährt werden.
Kontakt zur Antragstelle:
siehe Fördergeber
Kontakt zum Fördergeber:
Investitionsbank Berlin
Immobilien- und Stadtentwicklung
Bundesallee 210
10719 Berlin
Telefon: 030/2125-2662
E-Mail-Adresse: immobilien@ibb.de
Internet: www.ibb.de/wohnen_modernisieren
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung
Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:
Fassadendämmung | Brennstoffzellen-Heizung | Dämmung der oberen Geschossdecke | Dachdämmung | Kellerdeckendämmung | Fensteraustausch | Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung | Fernwärme | Holzpelletheizung | Wärmepumpe | Erneuerbare Energien Hybridheizung | Smart Home / Hausautomation