Förderprogramm: Baden-Württemberg - Mietwohnungsfinanzierung BW - Modernisierung
Was wird gefördert?
Gefördert wird landesweit die energetische Sanierung und/oder der altersgerechte Umbau bestehender Mietwohnungen.
- Energetische Sanierung: Maßnahmen an Wohngebäuden, deren Bauantrag oder die Bauanzeige vor dem 01.02.2002 gestellt wurde und die zu einer energetischen Verbesserung des Gebäudebestands führen und die maximalen Werte für "Sanierung Plus" bzw. "Denkmal" oder mit besonders erhaltenswerter Bausubstanz nicht übersteigen.
- Energetische Sanierung durch Einzelmaßnahmen: Einzelmaßnahmen oder Maßnahmenpakete, die zu einer energetischen Verbesserung des bestehenden Gebäudebestands führen und nach den Vorgaben des GEG (z.B. zum U-Wert) ausgeführt werden.
- Abbau von Barrieren: Einzelmaßnahmen, die ganz oder in Teilen der Herstellung der Barrierefreiheit nach DIN 18040-2 dienen.
FördermittelCheck: Förderung finden
Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:
Förderung: Wer wird gefördert?
Gefördert werden Bauverantwortliche, die neue Sozialmietwohnungen bauen, wie beispielsweise
- Wohnungsunternehmen,
- Wohnungsgenossenschaften,
- Gemeinden, Kreise, Gemeindeverbände,
- sonstige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts,
- Privatpersonen.
Beschreibung des Förderprogramms:
- Bei "Sanierung Plus" beziehungsweise "Denkmal" kann das Darlehen bis zu 120.000 Euro je Wohneinheit betragen. Bei "Einzelmaßnahmen" und "Alters gerecht Umbauen" beträgt die maximale Darlehenshöhe 50.000 Euro je Wohneinheit.
- Ergänzend wird ein Zuschuss bei Einhaltung der Werte für "Sanierung Plus" bzw. "Denkmal", bei Durchführung energetischer Einzelmaßnahmen im Rahmen eines Sanierungsfahrplans und bei Herstellung von Barrierefreiheit nach DIN 18040-2 in Höhe von 3 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten gewährt. Die maximale Förderhöhe beträgt bei "Sanierung Plus/Denkmal" 3.600 Euro je Wohneinheit, ansonsten maximal 1.500 Euro je Wohneinheit.
- Die Darlehenszinsen sind für 10 Jahre festgeschrieben. Danach wird ein neues Angebot für die Fortführung der Finanzierung unterbreitet.
- Die Tilgung erfolgt nach Ablauf der tilgungsfreien Zeit monatlich in gleichbleibenden Annuitäten (Summe aus Tilgungszahlungen und Zinszahlungen). Der Tilgungssatz beträgt 3 Prozent.
- Die Modernisierungsfinanzierung kann grundsätzlich zusammen mit anderen Förderprogrammen in die Gesamtfinanzierung eingebunden werden. Ausgeschlossen ist für dasselbe Vorhaben die Kombination mit anderen Förderprogrammen, die öffentliche Mittel des Landes Baden-Württemberg enthalten. Es gilt der Grundsatz, dass die Fördergelder aus öffentlichen Mitteln die förderfähigen Gesamtkosten des Vorhabens nicht überschreiten dürfen. Die Modernisierungsfinanzierung zählt zu den öffentlichen Mitteln.
- Für dieselbe Maßnahme ist eine Kumulation mit anderen Förderprogrammen des Landes und der L-Bank ausgeschlossen. Die Kumulierung mit Bundesförderung nach dem BEG-Programm ist zulässig.
Kontakt zur Antragstelle:
siehe Fördergeber
Kontakt zum Fördergeber:
L-Bank
Bereich Wohnungsunternehmen
Schlossplatz 10
76113 Karlsruhe
Telefon: 0721/150-3875
Fax: 0721/150-3829
E-Mail-Adresse: mietwohnungsbau@l-bank.de
Internet: www.l-bank.de
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung
Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:
Dachdämmung | Dämmung der oberen Geschossdecke | Fassadendämmung | Kellerdeckendämmung | Fensteraustausch | Fernwärme | Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung | Altersgerecht Umbauen | Einbruchschutz | Holzpelletheizung | Wärmepumpe | Erneuerbare Energien Hybridheizung | Brennstoffzellen-Heizung