Förderprogramm: Stadt Norderstedt - Förderprogramm Wärmeschutz im Gebäudebestand (Zuschuss)

Was wird gefördert?

Förderfähig sind folgende Maßnahmen an Wohngebäuden, für welche der Bauantrag vor dem 01.01.1995 gestellt wurde:

  • Zuschuss Wärmeschutzmaßnahmen an der Gebäudehülle (Außendämmung der Außenwände (als Wärmedämmverbundsystem oder anderweitiges Fassadensystem, Kerndämmung zweischaliger Außenwände, Dämmung der Kellerdecke, des Daches bzw. der obersten Geschossdecke)
  • Zuschuss Wärmeschutzfenster inkl. Rahmen (grundsätzlich nur in Verbindung mit der Außendämmung)
  • Zuschuss zur baubegleitenden Qualitätssicherung
  • Zuschuss für „Klinkerriemchen“ zur Wahrung des traditionellen Fassadenaspekts
  • Zuschuss zur Durchführung einer Thermografie und/oder Luftdichtigkeitsprüfung (Blower-Door-Test)
  • Starterprämie: nur bei erstmaliger Beantragung einer Förderung auf Basis eines BAFA-Gutachtens.

FördermittelCheck: Förderung finden

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Förderung: Wer wird gefördert?

  • Antragsberechtigt sind natürliche Personen, die Grundeigentümer*innen von Gebäuden in Norderstedt sind oder sonstige dinglich Verfügungsberechtigte (z. B. Erbbauberechtigte).
  • Bei Wohnungseigentümergemeinschaften nach dem Gesetz über das Wohnungseigentum (WEG) ist (in Häusern mit bis zu 4 Wohneinheiten) die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer*innen antragsberechtigt.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Die maximale Fördersumme pro Objekt und Kalenderjahr für ein Einfamilienhaus beträgt 6.000 Euro.
  • Die maximale Fördersumme pro Objekt und Kalenderjahr für ein Zweifamilienhaus beträgt 8.000 Euro.
  • Für ein Haus mit bis zu 4 Wohneinheiten beträgt die maximale Fördersumme pro Objekt und Kalenderjahr 10.000 Euro.
  • Die Höhe der einzelnen Zuschüsse für die Wärmeschutzmaßnahmen an der Gebäudehülle beträgt:
    • Außendämmung der Außenwände (als Wärmedämmverbundsystem oder anderweitiges Fassadensystem): 29,00 Euro/m² bei Nachweis der Kriterien RAL-UZ 132 oder RAL UZ 140, 10,00 Euro/m² reduzierter Fördersatz (nicht möglich bei KfW-Förderung)
    • Kerndämmung zweischaliger Außenwände: 4,00 Euro/m² bei Nachweis der Kriterien RAL-UZ 132 oder RAL UZ 140, 3,00 Euro/m² reduzierter Fördersatz (nicht möglich bei KfW-Förderung)
    • Dämmung der Kellerdecke: 3,00 Euro/m² bei Nachweis der Kriterien RAL-UZ 132 oder RAL UZ 140, 2,00 Euro/m² reduzierter Fördersatz (nicht möglich bei KfW-Förderung)
    • Dämmung der obersten Geschossdecke: 6,00 Euro/m² bei Nachweis der Kriterien RAL-UZ 132 oder RAL UZ 140, 4,00 Euro/m² reduzierter Fördersatz (nicht möglich bei KfW-Förderung)
    • Dämmung von Dächern: 18,00 Euro/m² bei Nachweis der Kriterien RAL-UZ 132 oder RAL UZ 140, 11,00 Euro/m² reduzierter Fördersatz (nicht möglich bei KfW-Förderung)
  • Der Zuschuss für den Einbau von Wärmeschutzfenstern inkl. Rahmen (i. d. R. nur in Verbindung mit der Außen- oder Dachdämmung) beträgt 20 Euro/m².
  • Die einmalige Starterprämie für die Durchführung mindestens einer Sanierungsmaßnahme beträgt für Ein- und Zweifamilienhäuser 250 Euro und für ein Haus mit bis zu 4 Wohneinheiten 350 Euro.

Kontakt zur Antragstelle:

siehe Fördergeber

Kontakt zum Fördergeber:

Stadt Norderstedt
Amt Nachhaltig es Norderstedt
Rathausallee 50
22846 Norderstedt
Frau Remstedt, Frau Farnsteiner
Telefon: 040/535 95-542, -363
Fax: 040/535 95-625
E-Mail-Adresse: umwelt@norderstedt.de
Internet: www.norderstedt.de

Weitere Informationen:

Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung

Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:

Dachdämmung | Dämmung der oberen Geschossdecke | Fassadendämmung | Kellerdeckendämmung | Fensteraustausch

Übersicht über alle Förderprogramme

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