Förderprogramm: Stadt Oldenburg - Oldenburger Energie-Check (Zuschuss)
Was wird gefördert?
Gefördert werden Energieberatungen für selbst genutzte Ein- oder Zweifamilienhäuser. Schwerpunkte:
- Ein/e qualifizierter und fachkundiger Energie-Expert*in besichtigt und bewertet das Gebäude gemeinsam mit dem Besitzenden vor Ort.
- Die Eigentümer*innen bekommen Hinweise zu Schwachstellen nund Einsparpotenzialen bei Gebäudehülle, Heizung und Warmwasserbereitung.
- Darüber hinaus erläutert der/die Expert*in aktuelle Födermöglichkeiten und bespricht unter Berücksichtigung der jeweiligen Situation sinnvolle nächste Schritte zu mehr Energieeffizienz.
- Abschließend erhält der/die Besitzende ein handschriftliches Protokoll.
- Des Weiteren kann zusätzlich zum Gebäudecheck auch eine Stromsparberatung und eine Innenraum-Thermografie gefördert werden.
FördermittelCheck: Förderung finden
Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:
Förderung: Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind private Personen.
Beschreibung des Förderprogramms:
- Gefördert wird eine Energieberatung vor Ort in Form eines 1,5-stündigen Energie-Checks im Wert von 150 Euro. Der Antragsteller trägt für den Energie-Check einen Kostenanteil von pauschal 75 Euro. Die Stadt fördert den Restbetrag bis zur Höhe von maximal 75 Euro brutto als Barzuschuss.
- Anforderungen an das Gebäude:
- Bauantrag gestellt bis zum 31.12.1997
- Nicht mehr als sechs Wohneinheiten
- Mindestens 50 Prozent Wohnnutzung
- Aktuell keine Sanierung
- Gebäude, bei denen in den letzten 10 Jahren eine durch das BAFA geförderte Beratung durchgeführt wurde, wird kein Energie-Check gefördert.
Kontakt zur Antragstelle:
siehe Fördergeber
Kontakt zum Fördergeber:
Stadt Oldenburg
Fachdienst Umweltmanagement
Industriestraße 1, Gebäude C, Z. 121
26121 Oldenburg
Telefon: 0441/235-3481
Fax: 0441/235-2060
E-Mail-Adresse: energie@stadt-oldenburg.de
Internet: www.oldenburg.de
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung
Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:
Dachdämmung | Dämmung der oberen Geschossdecke | Fassadendämmung | Kellerdeckendämmung | Fensteraustausch | Heizungserneuerung ohne Energieträgerwechsel | Erdgasheizung (Brennwerttechnik) | Biomassenheizung (Holzpellets, Hackschnitzeln, Scheitholz) | Wärmepumpe | Einbau Solarthermieanlage | Thermosolaranlage für Heizung und Warmwasser | Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung | BHKW | Photovoltaik | Brennstoffzellen-Heizung