Förderprogramm: Stadt Passau - Wohnungsbauförderung (Zuschuss)

Was wird gefördert?

  • Gefördert wird der Neubau oder Erwerb von Eigenwohnraum im eigenen Haus (Bau oder Erwerb von Eigenwohnraum im Sinne von Art. 3 Abs. 1 Satz 4 Bayerisches Wohnraumförderungsgesetz – BayWoFG – in der Form von Einfamilienhäusern oder Zweifamilienhäusern, jeweils ohne Eigentumswohnungen). Dies gilt nicht für Grundstücke im Außenbereich.
  • Das zu fördernde Objekt muss innerhalb des Stadtgebietes liegen und vom Antragstellenden ab Bezugsfertigkeit für einen Zeitraum von zehn Jahren mit Hauptwohnsitz genutzt werden. Als Zeitpunkt der Bezugsfertigkeit rechnet der Tag der Anmeldung bei der Meldebehörde.
  • Eine Förderung von Eigenwohnraum im oben genannten Sinne ist bei Zweifamilienhäusern nur möglich, wenn die zweite Wohnung – sollte sie vermietet oder anderweitig überlassen sein – für Personen bestimmt ist, die mit dem/der Antragstellenden (bzw. dem Ehegatten) in gerader Linie und zweiten Grades in der Seitenlinie verwandt oder verschwägert sind sowie für Pflegekinder und Pflegeeltern.

FördermittelCheck: Förderung finden

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Förderung: Wer wird gefördert?

  • Antragsberechtigt sind Ehepaare und Alleinerziehende. Zum Zeitpunkt der Antragstellung darf ein Ehepartner oder die/der Alleinerziehende das 45. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Alleinerziehende müssen mindestens ein Kind entsprechend Nr. 4.2 Satz 3 der Richtlinien in das geförderte Haus aufnehmen.
  • Das anrechenbare Familieneinkommen darf die Einkommensgrenze des Art. 11 BayWoFG nicht überschreiten. Die Einkommensermittlung erfolgt nach Art. 4 bis 7 BayWoFG.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Die Grundförderung beträgt 5.000 Euro. Für jedes Kind unter 18 Jahren erhöht sich der Zuschuss um 2.500 Euro, wobei die Maximalförderung 15.000 Euro beträgt.

Kontakt zur Antragstelle:

siehe Fördergeber

Kontakt zum Fördergeber:

Stadt Passau
Bauverwaltung
Rathausplatz 3
94032 Passau
Telefon: 0851/396-162, 378, 429
Fax: 0851/396-502
E-Mail-Adresse: bauverwaltung@passau.de
Internet: www.passau.de

Weitere Informationen:

Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung

Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:

Holzpelletheizung mit Brennwerttechnik | Hackschnitzel-Heizung | Scheitholzheizung | Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung | Strom-Wärmepumpe | Fernwärme | Dachdämmung | Dämmung der oberen Geschossdecke | Fassadendämmung | Kellerdeckendämmung | Fensteraustausch | Nahwärme / Fernwärme | Biomassenheizung (Holzpellets, Hackschnitzeln, Scheitholz) | Wärmepumpe | Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung | Brennstoffzellen-Heizung | Brennstoffzellen-Heizung

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