Förderprogramm: Stadt Waiblingen - Förderprogramm Klimaschutz, Wärmedämmung im Altbau (Zuschuss)
Was wird gefördert?
Förderfähige Maßnahmen sind die energetische Sanierung folgender Bauteile:
- Fenstererneuerung (Wärmeschutzverglasung)
- Fassadendämmung
- Dämmung des Daches (Dachschräge, Flachdach)
- Dämmung oberste Geschossdecke
- Nachträgliche Wärmedämmung der Kellerdecke oder von erdberührten Außenwänden
- Alternativ: Sanierung zum Energieeffizienzhaus 100 oder besser
FördermittelCheck: Förderung finden
Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:
Förderung: Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Eigentümer*innen von Wohngebäuden/Wohnungen (Bauantrag vor 1.1.1995 und älter), Eigentümergemeinschaften und Hausverwaltungen (mit Verwaltungsvertrag).
Beschreibung des Förderprogramms:
Folgende Zuschüsse werden gewährt:
- Fenster 30 Euro/m²
- Außenwände 12 Euro/m²
- Dachschräge + Flachdach 12 Euro/m²
- Geschossdecke 7 Euro/m²
- Kellerdecke + erdberührte Außenwände 6 Euro/m²
- Die maximale Förderhöhe beträgt für Ein-/Zweifamilienhäuser 2.500 Euro. Das Mindestfördervolumen liegt bei 300 Euro.
Kontakt zur Antragstelle:
siehe Fördergeber
Kontakt zum Fördergeber:
Stadt Waiblingen, Bürgerdienste Bauen und
Umwelt - Abteilung Umwelt
Kurze Straße 24
71332 Waiblingen
Telefon: 07151/5001-3260, -3261
E-Mail-Adresse: umwelt@waiblingen.de
Internet: www.waiblingen.de
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung
Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:
Dachdämmung | Dämmung der oberen Geschossdecke | Fassadendämmung | Kellerdeckendämmung | Fensteraustausch