Förderprogramm: Energie Waldeck-Frankenberg GmbH - Förderprogramm Mikro-KWK-Anlage/Brennstoffzellenheizung
Was wird gefördert?
Gefördert wird der Austausch alter Heizungsanlagen gegen neue erdgasbetriebene Mikro-KWK-Anlagen und Brennstoffzellen-Heizungen. Die Förderung ist auf die Installation von einer Anlage pro Objekt im Netzgebiet/Konzessionsgebiet der EWF beschränkt.
FördermittelCheck: Förderung finden
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Förderung: Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind EWF-Kund*innen, die sich in einem ungekündigten Vertragsverhältnis mit EWF für die Strom-und Erdgasversorgung befinden und die Eigentümer*innen, Pächter*innen oder Mieter*innen der Anwesen sind, auf denen förderfähige Vorhaben durchgeführt werden sollen.
Beschreibung des Förderprogramms:
- Der Förderbetrag berägt 10 Prozent der Investitionskosten, maximal 1.000 Euro/Anlage.
- Voraussetzung: Strom- bzw. Erdgasliefervertrag über drei Jahre mit der EWF.
Kontakt zur Antragstelle:
Energie Waldeck-Frankenberg GmbH
Abteilung VK
Arolser Landstraße 27
34497 Korbach
Telefon: 05631/955-1955
Fax: 05631/955-401
E-Mail-Adresse: foerderprogramme@ewf.de
Internet: www.ewf.de
Kontakt zum Fördergeber:
Energie Waldeck-Frankenberg GmbH
Arolser Landstraße 27
34497 Korbach
Telefon: 05631/955-0
Fax: 05631/955-401
E-Mail-Adresse: info@ewf.de
Internet: www.ewf.de
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung