Förderprogramm: Sachsen - SAB-Förderergänzungsdarlehen (Förderkredit)
Was wird gefördert?
Gefördert werden alle Wohnungsbauvorhaben, die mit Mitteln der Europäischen Union, des Bundes, des Landes oder der KfW gefördert werden.
FördermittelCheck: Förderung finden
Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:
Förderung: Wer wird gefördert?
Gefördert werden alle Eigentümer*innen von Wohnraum oder Bauverantwortliche, die Wohneigentum schaffen wollen.
Beschreibung des Förderprogramms:
- Darlehenshöhe: individuell vereinbar
- Sollzinsbindung: individuell vereinbar zwischen 3 und 15 Jahren
- Sollzinssatz: Darlehen der SAB. Die Sollzinssätze werden jeweils am Tag der Zusage festgelegt.
- Auszahlung: zur Kaufpreiszahlung oder je nach Baufortschritt 100 Prozent
- Tilgung: Der Tilgungssatz soll mindestens 2 Prozent p. a. betragen. Die Tilgung beginnt regelmäßig ein Jahr nach Darlehenszusage jedoch frühestens nach Vollauszahlung.
Kontakt zur Antragstelle:
Sächsische Aufbaubank – Förderbank –
01054 Dresden
Kontakt zum Fördergeber:
Sächsische Aufbaubank – Förderbank –
Pirnaische Straße 9
01069 Dresden
Telefon: 0351/4910-4920
Fax: 0351/4910-21015
E-Mail-Adresse: servicecenter@sab.sachsen.de
Internet: www.sab.sachsen.de
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung
Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:
Biomassenheizung (Holzpellets, Hackschnitzeln, Scheitholz) | Dachdämmung | Dämmung der oberen Geschossdecke | Fassadendämmung | Kellerdeckendämmung | Fensteraustausch | Wärmepumpe | Erneuerbare Energien Hybridheizung | Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung | Fernwärme | Holzpelletheizung mit Brennwerttechnik | Hackschnitzel-Heizung | Scheitholzheizung | Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung | Strom-Wärmepumpe