Förderprogramm: Nordrhein-Westfalen - progres.nrw – Klimaschutztechnik: Biomasseanlage in Verbindung mit einer solarthermischen Anlage (Zuschuss)

Was wird gefördert?

Gefördert werden:

  • Pelletkessel mit Brennwerttechnik
  • Pelletkessel mit Heizwerttechnik
  • Kombikessel (Hybridkessel), Holzhackschnitzelkessel, Scheitholzvergaser
  • wassergeführte Pelletöfen, wassergeführte Holzvergaseröfen.
  • In Neubauten sind nur Pelletkessel mit Brennwerttechnik sowie wassergeführte Pelletöfen und Holzvergaseröfen förderfähig.
Die Förderung wird nur in Verbindung mit einer neu errichteten oder bereits installierten thermischen Solaranlage oder einer neu errichteten Photovoltaikanlage gewährt.

FördermittelCheck: Förderung finden

Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:

Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind:

  • Privatpersonen, freiberuflich Tätige
  • Unternehmen, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen
  • Gemeinden, Gemeindeverbände, soweit sie als Träger von Schulen, Kindergärten, wissenschaftlichen, sozialen, kulturellen, religiösen, karitativen oder sportlichen Einrichtungen ohne wirtschaftliche Tätigkeiten auftreten.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Der Zuschuss wird wie folgt gewährt:
    • Pelletkessel mit Brennwerttechnik 2.000 Euro
    • Pelletkessel mit Heizwerttechnik 1.750 Euro
    • Kombikessel (Hybridkessel), Holzhackschnitzelkessel, Scheitholzvergaserkessel 1.000 Euro
    • wassergeführte Pelletöfen, wassergeführte Holzvergaseröfen 750 Euro
  • Die Anlagen dürfen nicht zur Erfüllung der Vorgaben des GebäudeEnergieGesetzes dienen.
  • Je Gebäude und Standort kann nur eine Anlage beantragt und gefördert werden.
  • Die Anlagen müssen als einzige Hauptheizung dienen, sie müssen wassergeführt und mit einem ausreichend großen Speicher (30l/kW) verbunden werden.
  • Antragsberechtigte Anlagen sind der BAFA-Liste zu entnehmen.
  • Die fachgerechte Montage ist durch eine Fachunternehmenbescheinigung nachzuweisen.
Kumulierung: Eine Kumulierung mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude ist bis maximal 60 Prozent der Gesamtförderquote zulässig.

Kontakt zur Antragstelle:

Bezirksregierung Arnsberg
Abteilung 6 / Bergbau und Energie in NRW
Postfach 10 25 45
44025 Dortmund
Telefon: 0211/837-1927
E-Mail-Adresse: info@progres.nrw
Internet: www.bezreg-arnsberg.nrw.de

Kontakt zum Fördergeber:

Land Nordrhein-Westfalen
vertreten durch die Bezirksregierung Arnsberg
Seibertzstraße 1
59821 Arnsberg
Telefon: 0211/837-1927
E-Mail-Adresse: info@progres.nrw
Internet: www.bezreg-arnsberg.nrw.de

Weitere Informationen:

Förderrichtlinie
Erläuterungen
KfW-Förderung
BAFA-Förderung

Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:

Biomassenheizung (Holzpellets, Hackschnitzeln, Scheitholz) | Einbau Solarthermieanlage | Thermosolaranlage für Heizung und Warmwasser | Solarthermie | Biomasseheizung | Solarthermie für Heizung & Warmwasser | Holzpelletheizung mit Brennwerttechnik | Solarthermie für Warmwasser

Übersicht über alle Förderprogramme

Energie sparen. Kosten senken. Klima schützen.

Wir zeigen wie: Erhalten Sie die besten Tipps und News jeden Monat neu in Ihren Posteingang!