Förderprogramm: Hamburg - Umfassende Modernisierung (B) (Zuschuss)
Was wird gefördert?
Gefördert werden Ausstattungsverbesserungen, umfassende Modernisierungen, Dachgeschossausbauten und Aufstockungen sowie struktureller barrierefreier Umbau von Mietwohnungen in Mietwohngebäuden mit mindestens drei Wohneinheiten, deren Baugenehmigung älter ist als 20 Jahre.
FördermittelCheck: Förderung finden
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Förderung: Wer wird gefördert?
Anträge können von Eigentümer*innen oder Erbbauberechtigten gestellt werden. Die Maßnahmen dürfen nicht ohne Zustimmung der Wohnungsbaukreditanstalt begonnen werden.
Beschreibung des Förderprogramms:
- Die Förderung ist modular aufgebaut. Es gibt verpflichtende Grundmodule, die durch frei wählbare Ergänzungsmodule ergänzt werden können.
- Die Förderung erfolgt durch laufende Zuschüsse über 10 Jahre. Die Mietpreis- und Belegungsbindungen laufen über 10 Jahre. Der Zuschuss kann wahlweise als Miet- oder Baukostenzuschuss gewährt werden.
- Bei der Wahl degressiv gestaffelter Zuschüsse erfolgt die Auszahlung im 1. bis 3. Jahr in Höhe von jeweils 5,5 Prozent, im 4. bis 6. Jahr in Höhe von 4,5 Prozent und in den Jahren 7. bis 10. in Höhe von 2,5 Prozent der förderfähigen Kosten.
- Die Förderung der Grundmodule erfolgt durch laufende Zuschüsse in Höhe von 40 Prozent der maximal förderfähigen anerkannten Modernisierungskosten.
- Ausstattungsverbesserungen
- Umfassende Modernisierungsmaßnahmen
- Dachgeschossausbau und Aufstockung
- Qualitätssicherung Backstein (QS-B)
- Qualitätssicherung Energie (QS-E)
- Energieberatung
- Barrierefreier Umbau
- Barrierereduzierter Umbau
- Barrierefreier Umbau nach DIN 18040-2
- Modernisierung und Nachrüstung von Gebäuden mit Aufzügen
- Die Förderung der Ergänzungsmodule erfolgt durch laufende Zuschüsse in Höhe von 40 Prozent der anerkannten und maximal förderfähigen Kosten.
- Energetische Modernisierung
- Stufe 1: Endenergiebedarf ≤ 90 kWh/m²a: 167 Euro/m² Wfl.
- Stufe 2: Endenergiebedarf ≤ 75kWh/m²a: 328 Euro/m² Wfl.
- Stufe 3: IFB-Effizienzhaus 70 im Bestand: 439 Euro/m² Wfl.
- Stufe 4: IFB-Effizienhaus 55 im Bestand: 632 Euro/m² Wfl.
- Stufe 5: IFB-Effizienzhaus 40 im Bestand: 701 Euro/m² Wfl.
- Stufe 6: IFB-Passivhaus im Bestand: 701 Euro/m² Wfl.
- Stufe 7: IFB-Niedrigstenergie-Haus im Bestand: 767 Euro/m² Wfl.
- Stufe 8: IFB-Effizienzhaus-Plusim Bestand: 781 Euro/m² Wfl.
- Optimierung der Heizungsanlage
- Erneuerbare Wärme
- Nachhaltige Dämmstoffe
- Förderung für innovative ökologische Technologien
- Holzbauförderung
- Backsteinfassaden
Kontakt zur Antragstelle:
siehe Fördergeber
Kontakt zum Fördergeber:
Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB)
Besenbinderhof 31
20097 Hamburg
Jeanette Rieckmann, Petra Merten
Telefon: 040/24846-242
Fax: 040/24846-432
E-Mail-Adresse: modernisierung@ifbhh.de
Internet: www.ifbhh.de
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung
Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:
Erneuerbare Energien Hybridheizung | Nahwärme / Fernwärme | Biomassenheizung (Holzpellets, Hackschnitzeln, Scheitholz) | Fassadendämmung | Fensteraustausch | Dachdämmung | Dämmung der oberen Geschossdecke | Wärmepumpe | Einbau Solarthermieanlage | Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung | Photovoltaik | Thermosolaranlage für Heizung und Warmwasser | Kellerdeckendämmung | Altersgerecht Umbauen