Förderprogramm: Land Brandenburg - Mietwohnungsbau Modernisierung / Instandsetzung (Förderkredit)

Was wird gefördert?

Förderfähig sind Maßnahmen der Modernisierung und Instandsetzung zur generationengerechten Anpassung von Gebäuden mit mindestens drei Mietwohnungen. Die Gebäude sollen nach Abschluss der Maßnahme für die dauerhafte Versorgung von bestimmten Zielgruppen zu sozial verträglichen Mieten geeignet sein. Dazu zählen

  • bauliche Maßnahmen, nach deren Abschluss das Gebäude zur dauerhaften Wohnungsversorgung geeignet und bestimmt ist
  • die generationengerechte Gestaltung, die Unterstützung von Aufwertungsstrategien in innerstädtischen Wohnquartieren sowie die Anpassung des Wohnraums an geänderte Wohn- und Lebensstile
  • Maßnahmen, die energetischen und ökologischen Forderungen nachkommen und auf geänderte Anforderungen aus der Wohn- und Arbeitswelt reagieren.
Die Maßnahmen sind an eine Gebietskulisse gebunden. Diese umfasst innerstädtische Sanierungs- oder Entwicklungsgebiete sowie „Vorranggebiete Wohnen“ und Konsolidierungsgebiete.

FördermittelCheck: Förderung finden

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Förderung: Wer wird gefördert?

Gefördert werden natürliche und juristische Personen als Eigentümer*innen, Erbbauberechtigte und Verfügungsberechtigte von Mietwohngebäuden bei der nachhaltigen Modernisierung und Instandsetzung von Mietwohnungen.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Die Darlehen betragen bis zu 1.800 Euro je Quadratmeter Wohnfläche und ist auf 100 Quadratmeter Wohnfläche je Mietwohnung begrenzt.
  • Für die energetische Qualität eines Effizienzhauses 85 wird darüber hinaus ein Zuschuss von 300 Euro je Quadratmeter Wohnfläche gewährt.
  • Die ILB gewährt die Darlehen über einen Zeitraum von 20 Jahren zinsfrei. Die anfängliche Tilgung beträgt mindestens 2 Prozent jährlich.
  • Das einmalige Entgelt beträgt 1 Prozent des Darlehensbetrages, das jährliche Entgelt 0,5 Prozent, bezogen auf die jeweilige Restschuld.
  • Ein Teil der Wohnungen unterliegt der Belegungs- und Mietpreisbindung. Umfang, Höhe und Inhalt der Bindungen sind mit den Kommunen bedarfsgerecht und nach den Vorgaben der Förderrichtlinie zu vereinbaren.
  • Eigenkapital ist regelmäßig in Höhe von mindestens 15 Prozent der Gesamtkosten einzubringen, bei Inanspruchnahme von erhöhten Absetzungen oder Absetzungen für Abnutzungen mindestens 20 Prozent. Das Eigenkapital muss vorrangig eingesetzt werden.
  • Nach Fertigstellung besteht für 20 Jahre eine Mietpreis- und Belegungsbindung an den geförderten und/oder anderen Wohnungen.
Kumulierung: Die Kumulation mit anderen Förderprogrammen und Finanzierungsmitteln ist zulässig. Die gemeinsame Förderung der Modernisierung mit Maßnahmen der Barrierefreiheit (Aufzugsförderung) im Rahmen der Richtlinie wird ausdrücklich empfohlen.

Kontakt zur Antragstelle:

Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
Förderbereich Wohnungsbau
Postfach 60 08 07
14408 Potsdam

Kontakt zum Fördergeber:

Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
Babelsberger Straße 21
14473 Potsdam
Susann Rothe, Juliane Lotsch
Telefon: 0331/660-1036, -1198
Fax: 0331/660-1234
Internet: www.ilb.de

Weitere Informationen:

Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung

Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:

Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung | Wärmepumpe | Hausautomation | Dachdämmung | Dämmung der oberen Geschossdecke | Fassadendämmung | Kellerdeckendämmung | Fensteraustausch | Erneuerbare Energien Hybridheizung | Nahwärme / Fernwärme | Biomassenheizung (Holzpellets, Hackschnitzeln, Scheitholz)

Übersicht über alle Förderprogramme

Energie sparen. Kosten senken. Klima schützen.

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