Förderprogramm: Hessen - Soziale Wohnraumförderung: Modernisierung von Mietwohnungen (Förderkredit)
Was wird gefördert?
Förderungsfähig ist die Modernisierung von Wohnungen durch bauliche Maßnahmen, insbesondere die Verbesserung
- des Wohnungszuschnittes, zum Beispiel durch Zusammenlegung kleiner Wohnungen zu einer großen Wohnung für kinderreiche Familien
- der Wohnqualität, insbesondere durch den Anbau von Balkonen
- der natürlichen Belichtung und Belüftung
- der energetischen Eigenschaften, falls die Vorhaben nicht im Rahmen der Programme der KfW finanziert werden können
- der Energieversorgung, der Wasserversorgung (Verbrauchsreduzierung, Messung des Trinkwasserverbrauchs)
- der sanitären Einrichtungen, der Entwässerung und des Feuchtigkeitsschutzes
- des Schallschutzes
- der baulichen Eignung einer Wohnung für ältere Menschen oder Menschen mit Behinderungen
- der unmittelbaren Umgebung des Wohngebäudes (Grünflächen, Kinderspielplätze) und
- Ausgaben für modernisierungsbedingte Instandsetzungen.
FördermittelCheck: Förderung finden
Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:
Förderung: Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Eigentümer*innen und Erbbauberechtigtigte von Mietwohnungen.
Beschreibung des Förderprogramms:
- Die Förderung wird in Form eines zinsgünstigen Darlehens in Höhe von bis zu 80 Prozent der anerkannten Ausgaben sowie einem zusätzlichen Finanzierungszuschuss von 20 Prozent des bewilligten Förderdarlehens gewährt.
- Die Kosten der Modernisierung sollen mindestens 5.000 Euro je Wohnung betragen.
- Die geplante Modernisierung muss mindestens vier Wohnungen umfassen. Die zu modernisierenden Wohnungen müssen seit mindestens 20 Jahren bezugsfertig sein.
- Die Verzinsung des Darlehens beginnt ab erster Auszahlung. Von da an wird das Darlehen für die Dauer von 15 Jahren bis zum nächsten regulären Zahlungstermin (31.3. beziehungsweise 30.9. des Jahres für das jeweils zurückliegende Halbjahr) mit 0,75 Prozent verzinst. Für die Restlaufzeit kann eine marktübliche Verzinsung entsprechender erststelliger Kapitalmarktmittel verlangt werden.
- Die Tilgung beträgt in der Regel über die gesamte Laufzeit des Darlehens 2,0 Prozent. Die Zins- und Tilgungsleistungen sind in gleichbleibenden halbjährlichen Leistungsraten zu zahlen. Die Tilgungsverrechnung erfolgt halbjährlich.
- Es wird ein einmaliges Bearbeitungsentgelt von 1 Prozent für das Förderdarlehen sowie 0,5 Prozent für den Finanzierungszuschuss erhoben.
- Es besteht eine Mietpreisbindung für die Dauer von 10 Jahren.
- Bei Mieter*innenwechsel ist eine Vermietung nur an Wohnungssuchende mit folgenden Einkommensgrenzen möglich: Einpersonenhaushalt: 15.572 Euro, Zweipersonenhaushalt: 23.626 Euro, für jede weitere zum Haushalt rechnende Person: 5.370 Euro, zusätzlicher Erhöhungsbetrag für jedes Kind 650 Euro.
- Die durch die Modernisierung bedingte Mieterhöhung ist auf höchstens 2 Euro/m² Wohnfläche und Monat begrenzt.
- Für geförderte Maßnahmen dürfen keine anderen Wohnungsbau- oder Förderungsmittel des Bundes oder des Landes in Anspruch genommen werden.
- Zulässig ist die gleichzeitige Inanspruchnahme von Mitteln der KfW. Ebenfalls zulässig ist die gleichzeitige Inanspruchnahme von Mitteln der Denkmalpflege, der Städtebauförderungsprogramme, des Dorferneuerungsprogramms und des Landesprogramms „Energieeffizienz im Mietwohnungsbau“.
- Eine Inanspruchnahme von Fördermitteln des Bundes zur Förderung spezieller Modellprojekte ist grundsätzlich gestattet. Dabei ist eine Überfinanzierung auszuschließen.
Kontakt zur Antragstelle:
Wohnungsbauförderstellen der Landkreise
Kontakt zum Fördergeber:
Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen
Strahlenbergerstraße 11
63067 Offenbach am Main
Herr Timo Steinmetz
Telefon: 069/9132 4604
Fax: 069/9132 8 4604
E-Mail-Adresse: timo.steinmetz@wibank.de
Internet: www.wibank.de
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung
Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:
Fensteraustausch | Wärmepumpe | Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung | Nahwärme / Fernwärme | Dachdämmung | Dämmung der oberen Geschossdecke | Fassadendämmung | Kellerdeckendämmung | Biomassenheizung (Holzpellets, Hackschnitzeln, Scheitholz) | Altersgerecht Umbauen | Erneuerbare Energien Hybridheizung