Förderprogramm: BAFA - Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude (Zuschuss)

Was wird gefördert?

  • Förderfähig ist eine umfassende Energieberatung für Wohngebäude. Wohngebäude sind Gebäude, die nach ihrer Zweckbestimmung überwiegend dem Wohnen dienen.
  • Dem/der Antragstellenden ist in Form eines energetischen Sanierungskonzepts (z. B. in Form eines individuellen Sanierungsfahrplans) aufzuzeigen,
    • wie ein Wohngebäude Schritt für Schritt über einen längeren Zeitraum durch aufeinander abgestimmte Maßnahmen umfassend energetisch saniert werden kann, oder
    • wie durch eine umfassende Sanierung ein bundesgefördertes KfW-Effizienzhaus zu erreichen ist.
Der Bauantrag oder die Bauanzeige für das Wohngebäude muss zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens zehn Jahre zurückliegen.

FördermittelCheck: Förderung finden

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Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind

  • Eigentümer*innen von selbstgenutzten oder vermieteten Wohngebäuden
  • Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes
  • Nießbrauchsberechtigte
  • Mieter*innen und Pächter*innen.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Die Förderung erfolgt jeweils als Projektförderung in Form der Anteilfinanzierung auf Ausgabenbasis und wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.
  • Die Förderhöhe beträgt 80 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars, maximal jedoch 1.300 Euro bei Ein- oder Zweifamilienhäusern und maximal 1.700 Euro bei Wohngebäuden ab drei Wohneinheiten.
  • Zuwendungsfähig sind auch die Honorarkosten, die bei einer Energieberatung für eine WEG auf eine Erläuterung des Energieberatungsberichts im Rahmen einer Eigentümerversammlung oder Sitzung des Beirats entfallen. Pro beratener WEG kann hierfür eine Zuwendung in Höhe von maximal 500 Euro gewährt werden, allerdings – unabhängig von der Anzahl geförderter Energieberatungen für Wohngebäude – nur einmalig.
  • Eine Vor-Ort-Beratung besteht mindestens aus der Datenaufnahme vor Ort, der Anfertigung des Energieberatungsberichts sowie der anschließenden Erläuterung (auch telefonisch) des auszuhändigenden Berichts.
Kumulierung: Die Förderung schließt die Inanspruchnahme von öffentlichen Mitteln anderer Förderprogramme für dieselben Maßnahmen aus. Eine Förderung der vorgeschlagenen Investitionen ist hiervon nicht betroffen.

Kontakt zur Antragstelle:

siehe Fördergeber

Kontakt zum Fördergeber:

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Ausfuhrkontrolle (BAFA), Referat 512
Frankfurter Straße 29 - 35
65760 Eschborn
Telefon: 06196/908-1880
E-Mail-Adresse: energiesparberatung@bafa.bund.de
Internet: www.bafa.de

Weitere Informationen:

Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung

Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:

Dachdämmung | Dämmung der oberen Geschossdecke | Fassadendämmung | Kellerdeckendämmung | Fensteraustausch | Brennstoffzellen-Heizung | Nahwärme / Fernwärme | Biomassenheizung (Holzpellets, Hackschnitzeln, Scheitholz) | Wärmepumpe | Einbau Solarthermieanlage | Photovoltaik | Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung | Thermosolaranlage für Heizung und Warmwasser | Batteriespeicher | Austausch Umwälzpumpe | Austausch der Zirkulationspumpe | Erneuerbare Energien Hybridheizung

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