Förderprogramm: BAFA - Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude (Vor-Ort-Beratung, individueller Sanierungsfahrplan) (Zuschuss)

Was wird gefördert?

  • Förderfähig ist eine umfassende Energieberatung für Wohngebäude. Wohngebäude sind Gebäude, die nach ihrer Zweckbestimmung überwiegend dem Wohnen dienen.
  • Dem/der Beratungsempfänger*in ist in Form eines energetischen Sanierungskonzepts (z. B. in Form eines individuellen Sanierungsfahrplans) aufzuzeigen,
    • wie ein Wohngebäude Schritt für Schritt über einen längeren Zeitraum durch aufeinander abgestimmte Maßnahmen umfassend energetisch saniert werden kann, oder
    • wie durch eine umfassende Sanierung ein bundesgefördertes KfW-Effizienzhaus zu erreichen ist.

FördermittelCheck: Förderung finden

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Förderung: Wer wird gefördert?

  • Gewährt wird die Zuwendung Energieberater*innen, die von der Bewilligungsbehörde für das Förderprogramm zugelassen wurden. Zugelassene Energieberater*innen sind u. a. in der „Energieeffizienz-Expert*innenliste für die Förderprogramme des Bundes“ unter www.energie-effizienz-experten.de zu finden.
  • Des Weiteren kann die Bewilligungsbehörde Energieberater*innen auf der Grundlage von Selbsterklärungen der Energieberater*innen unter bestimmten Voraussetzungen zulassen.
Beratungsleistungen können in Anspruch nehmen:
  • Eigentümer*innen von selbstgenutzten oder vermieteten Wohngebäuden
  • Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)
  • Nießbrauchberechtigte
  • Mieter*innen und Pächter*innen.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Der Antrag stellt der/die Energieberater*in, der/die die Energieberatung durchführen soll, beim Bundesamt für Ausfuhrkontrolle (BAFA). Mit der Beratung darf nicht begonnen werden, bevor ein entsprechender Antrag über das Online-Portal gestellt wurde.
  • Die Förderhöhe beträgt 80 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars, maximal jedoch 1.300 Euro bei Ein- oder Zweifamilienhäusern und maximal 1.700 Euro bei Wohngebäuden ab drei Wohneinheiten.
  • Zuwendungsfähig sind auch die Honorarkosten, die bei einer Energieberatung für eine WEG auf eine Erläuterung des Energieberatungsberichts im Rahmen einer Eigentümerversammlung oder Sitzung des Beirats entfallen. Pro beratener WEG kann hierfür eine Zuwendung in Höhe von maximal 500 Euro gewährt werden, allerdings – unabhängig von der Anzahl geförderter Energieberatungen für Wohngebäude – nur einmalig.
  • Eine Vor-Ort-Beratung besteht mindestens aus der Datenaufnahme vor Ort, der Anfertigung des Energieberatungsberichts sowie der anschließenden Erläuterung (auch telefonisch) des auszuhändigenden Berichts.
Kumulierung:
  • Die Förderung schließt die Inanspruchnahme von öffentlichen Mitteln anderer Förderprogramme des Bundes für gleichartige Maßnahmen wie entsprechende Beratungsprogramme aus.
  • Bei einer Förderung aus Mitteln anderer Beratungsprogramme (z. B. der Kommunen oder Länder) für eine Energieberatung vorn Ort dürfen die Fördermittel 90 Prozent der Kosten nicht übersteigen.

Kontakt zur Antragstelle:

siehe Fördergeber

Kontakt zum Fördergeber:

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Ausfuhrkontrolle (BAFA), Referat 512
Frankfurter Straße 29 - 35
65760 Eschborn
Telefon: 06196/908-1880
E-Mail-Adresse: energiesparberatung@bafa.bund.de
Internet: www.bafa.de

Weitere Informationen:

Förderrichtlinie
Erläuterungen
KfW-Förderung
BAFA-Förderung

Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:

Dachdämmung | Dämmung der oberen Geschossdecke | Fassadendämmung | Kellerdeckendämmung | Fensteraustausch | Brennstoffzellen-Heizung | Nahwärme / Fernwärme | Biomassenheizung (Holzpellets, Hackschnitzeln, Scheitholz) | Wärmepumpe | Einbau Solarthermieanlage | Photovoltaik | Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung | Thermosolaranlage für Heizung und Warmwasser | Batteriespeicher | Austausch Umwälzpumpe | Austausch der Zirkulationspumpe | Erneuerbare Energien Hybridheizung

Übersicht über alle Förderprogramme

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