Förderprogramm: KfW - Bundesförderung für effiziente Gebäude, Wohngebäude Effizienzhaus – Kredit (261)


Was wird gefördert?

Gefördert wird die Sanierung zum Effizienzhaus:

  • Als investive Maßnahmen werden die energetische Sanierung und der Ersterwerb von fertiggestellten Bestandsgebäuden gefördert, die nach Abschluss der Sanierungsmaßnahmen den energetischen Standard eines Effizienzhauses erreichen.
    • Folgende Effizienzhaus-Stufen werden gefördert:
      • Effizienzhaus 40 Erneuerbare-Energien-Klasse (EH 40 EE)
      • Effizienzhaus 40 Nachhaltigkeits-Klasse (EH 40 NH)
      • Effizienzhaus 55 Erneuerbare-Energien-Klasse (EH 55 EE)
      • Effizienzhaus 55 Nachhaltigkeits-Klasse (EH 55 NH)
      • Effizienzhaus 70 Erneuerbare-Energien-Klasse (EH 70 EE)
      • Effizienzhaus 70 Nachhaltigkeits-Klasse (EH 70 NH)
      • Effizienzhaus 85 Erneuerbare-Energien-Klasse (EH 85 EE)
      • Effizienzhaus 85 Nachhaltigkeits-Klasse (EH 85 NH)
      • Effizienzhaus Denkmal Erneuerbare-Energien-Klasse (EH Denkmal EE)
      • Effizienzhaus Denkmal Nachhaltigkeits-Klasse (EH Denkmal NH).
    • Der Bauantrag beziehungsweise die Bauanzeige des Bestandsgebäudes muss zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens fünf Jahre zurückliegen.
  • Ein zusätzlicher Bonus für „Worst Performing Buildings“ (WPB) gewährt: Effizienzhaus 55 WPB oder 55 EE WPB bzw. Effizienzhaus 40 WPB oder 40 EE WPB.
  • Ein „Worst Performing Building“ ist ein Gebäude, das auf Grund des energetischen Sanierungsstandes seiner Bauteilkomponenten zu den energetisch schlechtesten 25 Prozent des deutschen Gebäudebestandes gehört.
  • Eine „Effizienzhaus EE“-Klasse wird erreicht, wenn erneuerbare Energien und/oder unvermeidbare Abwärme einen Anteil von mindestens 55 Prozent des für die Wärme- und Kälteversorgung des Gebäudes erforderlichen Energiebedarfs erbringen. Voraussetzung ist, dass der auf erneuerbaren Energien basierende Wärme- oder Kälteerzeuger bzw. das Wärme- oder Gebäudenetz als Bestandteil der geförderten Sanierung zur Effizienzhaus-EE-Klasse erstmals eingebaut bzw. erstmals angeschlossen wird und zuvor kein solcher Wärmeerzeuger im Gebäude vorhanden war.
  • Eine „Effizienzhaus NH“-Klasse wird erreicht, wenn für ein Effizienzhaus ein Nachhaltigkeitszertifikat ausgestellt wird, das die Übereinstimmung der Maßnahme mit den Anforderungen des „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude" (QNG) bestätigt.
Für die Beantragung der Förderung und Begleitung des Vorhabens ist ein Energieeffizienz-Experte aus der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes (Expertenliste) in der Kategorie "Bundesförderung für effiziente Gebäude: Wohngebäude" unter www.energie-effizienz-experten.de einzubinden.


FördermittelCheck: Förderung finden

Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:

Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind:

  • Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften
  • Freiberuflich Tätige
  • Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Kammern oder Verbände
  • Gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen
  • Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmer und kommunale Unternehmen
  • Sonstige juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Wohnungsbaugenossenschaften.
Die Antragsberechtigung gilt für Eigentümer*innen, Pächter*innen oder Mieter*innen des Grundstücks, Grundstücksteils, Gebäudes oder Gebäudeteils, auf oder in dem die Maßnahme umgesetzt werden soll, sowie Contractoren.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Der Förderkredit beträgt 150.000 Euro pro Wohn­einheit.
  • Folgende Laufzeitvarianten stehen bei einer Mindestlaufzeit von 4 Jahren zur Verfügung:
    • bis zu 10 Jahre bei höchstens 2 Tilgungsfreijahren
    • bis zu 10 Jahre mit Tilgung in einer Summe am Laufzeitende
    • bis zu 20 Jahre bei höchstens 3 Tilgungsfreijahren
    • bis zu 30 Jahre bei höchstens 5 Tilgungsfreijahre.
  • Der Zinssatz wird für die ersten 10 Jahre der Kreditlaufzeit festgeschrieben. Bei endfälligen Krediten werden die Zinsen für die gesamte Kreditlaufzeit fest vereinbart.
  • Während der tilgungsfreien Jahre werden lediglich die Zinsen auf die ausgezahlten Kreditbeträge fällig. Danach wird der Kredit monatlich in Annuitäten oder bei endfälliger Tilgung zum Laufzeitende zurückgezahlt.
  • Mit Nachweis des erreichten Effizienzhaus-Standards wird ein Tilgungszuschuss von 5 bzw. 10 Prozent gewährt.
  • Des Weiteren gibt es einen Bonus für Serielles Sanieren von Wohn­gebäuden in Höhe von 5 Prozent für serielle Sanierungen auf die Effizienz­haus-Stufe 70 EE, 55 EE und 40 EE.
Kumulierung:
  • Eine Kombination mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen (BEG EM) ist ausgeschlossen.
  • Die Kumulierung einer BEG WG Förderung für dieselbe Maßnahme mit anderen Fördermitteln (Kredite oder Zulagen/Zuschüsse) ist grundsätzlich möglich.
  • Folgende Förderungen können für dieselbe, in diesem Produkt förderfähige Maßnahme weder zeitgleich noch zeitlich versetzt zusammen mit einem Kredit aus diesem Produkt in Anspruch genommen werden:
    • Altersgerecht Umbauen - Kredit (159), Barrierereduzierung - Investitionszuschuss (455-B) oder Einbruchschutz - Zuschuss (455-E)
    • Vorgängerprogramme (CO2-Gebäudesanierungsprogramm/EBS-Programme, Marktanreizprogramm (MAP), Anreizprogramm Energieeffizienz (APEE) oder Heizungsoptimierung (HZO) oder dem Programm „Zuschuss Brennstoffzelle“
    • Steuerliche Förderung gemäß § 35c Einkommensteuergesetz (Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden) oder § 35a Absatz 3 Einkommensteuergesetz (Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen), auch nicht als Aufteilung in Materialkosten und Arbeitsleistung.

Kontakt zur Antragstelle:

Ihr Kreditinstitut

Kontakt zum Fördergeber:

KfW
Palmengartenstraße 5-9
60325 Frankfurt am Main
Informationszentrum werktags 8:00-18:00
Telefon: 069/7431-0, 0800 5 39 90 02
Fax: 069/7431-9500
E-Mail-Adresse: info@kfw.de
Internet: www.kfw.de

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