Förderprogramm: KfW - Bundesförderung für effiziente Gebäude, Wohngebäude Effizienzhaus – Kredit (261)
Was wird gefördert?
Gefördert wird die Sanierung zum Effizienzhaus:
- Als investive Maßnahmen werden die energetische Sanierung und der Ersterwerb von fertiggestellten Bestandsgebäuden gefördert, die nach Abschluss der Sanierungsmaßnahmen den energetischen Standard eines Effizienzhauses erreichen.
- Folgende Effizienzhaus-Stufen werden gefördert:
- Effizienzhaus Denkmal oder Denkmal Erneuerbare Energien (EE)
- Effizienzhaus 85 oder 85 EE
- Effizienzhaus 70 oder 70 EE
- Effizienzhaus 55 oder 55 EE
- Effizienzhaus 40 oder 40 EE
- Der Bauantrag beziehungsweise die Bauanzeige des Bestandsgebäudes muss zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens fünf Jahre zurückliegen.
- Ein zusätzlicher Bonus für „Worst Performing Buildings“ (WPB) gewährt: Effizienzhaus 55 WPB oder 55 EE WPB bzw. Effizienzhaus 40 WPB oder 40 EE WPB.
- Ein „Worst Performing Building“ ist ein Gebäude, das auf Grund des energetischen Sanierungsstandes seiner Bauteilkomponenten zu den energetisch schlechtesten 25 Prozent des deutschen Gebäudebestandes gehört.
- Eine „Effizienzhaus EE“-Klasse wird erreicht, wenn erneuerbare Energien und/oder unvermeidbare Abwärme einen Anteil von mindestens 55 Prozent des für die Wärme- und Kälteversorgung des Gebäudes erforderlichen Energiebedarfs erbringen. Voraussetzung ist, dass der auf erneuerbaren Energien basierende Wärme- oder Kälteerzeuger bzw. das Wärme- oder Gebäudenetz als Bestandteil der geförderten Sanierung zur Effizienzhaus-EE-Klasse erstmals eingebaut bzw. erstmals angeschlossen wird und zuvor kein solcher Wärmeerzeuger im Gebäude vorhanden war.
- Eine „Effizienzhaus NH“-Klasse wird erreicht, wenn für ein Effizienzhaus ein Nachhaltigkeitszertifikat ausgestellt wird, das die Übereinstimmung der Maßnahme mit den Anforderungen des „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude" (QNG) bestätigt.
FördermittelCheck: Förderung finden
Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:
Förderung: Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind:
- Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften
- Freiberuflich Tätige
- Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Kammern oder Verbände
- Gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen
- Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmer und kommunale Unternehmen
- Sonstige juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Wohnungsbaugenossenschaften.
Beschreibung des Förderprogramms:
- Wird die Effizienzhaus-Stufe 85 oder besser erreicht, beträgt der Kreditbetrag von bis zu 120.000 Euro je Wohnheinheit. Der maximale Kreditbetrag steigt auf 150.000 Euro je Wohneinheit, wenn die Immobilie zusätzlich die Kriterien für eine Erneuerbare-Energien-Klasse erfüllt.
- Folgende Laufzeitvarianten stehen bei einer Mindestlaufzeit von 4 Jahren zur Verfügung:
- bis zu 10 Jahre bei höchstens 2 Tilgungsfreijahren
- bis zu 10 Jahre mit Tilgung in einer Summe am Laufzeitende
- bis zu 20 Jahre bei höchstens 3 Tilgungsfreijahren
- bis zu 30 Jahre bei höchstens 5 Tilgungsfreijahre.
- Der Zinssatz wird für die ersten 10 Jahre der Kreditlaufzeit festgeschrieben. Bei endfälligen Krediten werden die Zinsen für die gesamte Kreditlaufzeit fest vereinbart.
- Während der tilgungsfreien Jahre werden lediglich die Zinsen auf die ausgezahlten Kreditbeträge fällig. Danach wird der Kredit monatlich in Annuitäten oder bei endfälliger Tilgung zum Laufzeitende zurückgezahlt.
- EH Denkmal: 5 Prozent Tilgungszuschuss von maximal 120.000 Euro Kreditbetrag, bis zu 6.000 Euro
- EH Denkmal EE-Klasse: 10 Prozent von maximal 150.000 Euro Kreditbetrag, bis zu 15.000 Euro
- EH 85: 5 Prozent Tilgungszuschuss von maximal 120.000 Euro Kreditbetrag, bis zu 6.000 Euro
- EH 85 EE-Klasse: 10 Prozent von maximal 150.000 Euro Kreditbetrag, bis zu 15.000 Euro
- EH 70: 10 Prozent Tilgungszuschuss von maximal 120.000 Euro Kreditbetrag, bis zu 12.000 Euro
- EH 70 EE-Klasse: 15 Prozent von maximal 150.000 Euro Kreditbetrag, bis zu 22.500 Euro
- EH 55: 15 Prozent Tilgungszuschuss von maximal 120.000 Euro Kreditbetrag, bis zu 18.000 Euro
- EH 55 EE-Klasse: 20 Prozent von maximal 150.000 Euro Kreditbetrag, bis zu 30.000 Euro
- EH 40: 20 Prozent Tilgungszuschuss von maximal 120.000 Euro Kreditbetrag, bis zu 24.000 Euro
- EH 40 EE-Klasse: 25 Prozent von maximal 150.000 Euro Kreditbetrag, bis zu 37.500 Euro
- Ein- und Zweifamilienhaus, Doppelhaushälfte und Reihenhaus: maximaler Kreditbetrag 10.000 Euro je Vorhaben, Tilgungszuschuss 50 Prozent, bis zu 5.000 Euro
- Eigentumswohnung: maximaler Kreditbetrag 4.000 Euro je Wohneinheit, bis zu 40.000 Euro je Vorhaben, Tilgungszuschuss 50 Prozent, bis zu 2.000 Euro je Wohneinheit, maximal 20.000 Euro je Vorhaben
- Mehrfamilienhaus mit 3 oder mehr Wohneinheiten: maximaler Kreditbetrag 4.000 Euro je Wohneinheit, bis zu 40.000 Euro je Vorhaben, Tilgungszuschuss 50 Prozent, bis zu 2.000 Euro je Wohneinheit, maximal 20.000 Euro je Vorhaben.
- Für die Sanierung eines „Worst Performing Buildings“ (WPB) beträgt der Extra-Tilgungszuschuss 10 Prozent.
- Für eine serielle Sanierung wird ein Extra-Tilgungszuschuss von 10 Prozent gewährt. Bei der seriellen Sanierung handelt es sich um die energetische Sanierung von bestehenden Gebäuden unter Verwendung abseits der Baustelle vorgefertigter Fassaden- bzw. Dachelemente sowie deren Montage an bestehende Gebäude. Die abseits der Baustelle vorgefertigten Elemente weisen dabei einen so hohen Vorfertigungsgrad auf, dass sich im Vergleich zur herkömmlichen Sanierung der handwerkliche Aufwand vor Ort deutlich reduziert. Der Bonus wird gewährt, wenn mit dieser Bauweise das Gebäude so saniert wird, dass die Effizienzhausstufe 40 oder 55 erreichet wird (im Falle eines WPB sind es 10 Prozent).
- Die Kombination einer BEG-Förderung für dieselbe Maßnahme mit anderen Fördermitteln (Kredite oder Zulagen/Zuschüsse) ist grundsätzlich möglich.
- Eine Kombination (gleichzeitige Inanspruchnahme für unterschiedliche förderfähige Kosten) von BEG und einer Förderung nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) ist zulässig. Eine Kumulierung (also gleichzeitige Inanspruchnahme für dieselben förderfähigen Kosten) durch BEG und KWKG ist nicht möglich. Für die Komponenten, die in BEG und KWKG förderfähig sind, muss sich demnach für eine der beiden Förderungen entschieden werden.
Kontakt zur Antragstelle:
Ihr Kreditinstitut
Kontakt zum Fördergeber:
KfW
Palmengartenstraße 5-9
60325 Frankfurt am Main
Informationszentrum werktags 8:00-18:00
Telefon: 069/7431-0, 0800 5 39 90 02
Fax: 069/7431-9500
E-Mail-Adresse: info@kfw.de
Internet: www.kfw.de
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
Erläuterungen
KfW-Förderung
BAFA-Förderung
Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:
Dachdämmung | Dämmung der oberen Geschossdecke | Fassadendämmung | Kellerdeckendämmung | Fensteraustausch | Fernwärme | Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung | Hydraulischer Abgleich | Austausch der Umwälzpumpe | Austausch der Zirkulationspumpe | Smart Home / Hausautomation | Erneuerbare Energien Hybridheizung | Wärmepumpe | Solarthermie für Warmwasser | Solarthermie für Heizung & Warmwasser | Holzpelletheizung | Gebäudebegrünung