Förderprogramm: KfW - Programm Erneuerbare Energien 'Standard' - Photovoltaik (Nr. 270) (Förderkredit)
Was wird gefördert?
Folgende Maßnahmen sind förderfähig:
- Errichtung, Erweiterung und Erwerb von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien:
- Photovoltaik-Anlagen auf Dächern, an Fassaden oder auf Freiflächen
- Anlagen zur Stromerzeugung aus Wasserkraft und Windkraft
- Anlagen zur Strom- und Wärmeerzeugung in Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK-Anlagen) auf der Basis von fester Biomasse, Biogas oder Erdwärme
- Anlagen zur Erzeugung, Aufbereitung und Einspeisung von Biogas, Biogasleitungen
- Batteriespeicher
- Errichtung, Erweiterung und Erwerb von Anlagen nur zur Wärmeerzeugung auf Basis erneuerbarer Energien
- Wärme-/Kältenetze und Wärme-/Kältespeicher, die aus erneuerbaren Energien gespeist werden
- Flexibilisierung von Stromnachfrage und -angebot, Digitalisierung der Energiewende mit dem Ziel, die erneuerbaren Energien systemverträglich in das Energiesystem zu integrieren
FördermittelCheck: Förderung finden
Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:
Förderung: Wer wird gefördert?
Gefördert werden:
- In- und ausländische private und öffentliche Unternehmen
- Körperschaften des öffentlichen Rechts, kommunale Zweckverbände, Anstalten des öffentlichen Rechts mit eigener Rechtspersönlichkeit
- Freiberuflich Tätige, z.B. ärztliches Fachpersonal, Steuerberatende, Architekt*innen
- Landwirt*innen
- Natürliche Personen, Vereine, Genossenschaften, rechtsfähige Stiftungen.
Beschreibung des Förderprogramms:
- Mit dem Förderprogramm können bis zu 100 Prozent der förderfähigen Nettoinvestitionskosten finanziert werden. Der Kredithöchstbetrag beträgt maximal 50 Mio. Euro pro Vorhaben.
- Folgende Laufzeitvarianten stehen Ihnen bei einer Mindestlaufzeit von zwei Jahren zur Verfügung:
- Bis zu 5 Jahre bei höchstens 1 tilgungsfreien Anlaufjahr (5/1),
- Bis zu 10 Jahre bei höchstens 2 tilgungsfreien Anlaufjahren (10/2),
- Bis zu 15 Jahre bei höchstens 3 tilgungsfreien Anlaufjahren (15/3),
- Bis zu 20 Jahre bei höchstens 3 tilgungsfreien Anlaufjahren (20/3).
- Bei Krediten mit bis zu 10 Jahren Laufzeit wird der Zinssatz für die gesamte Kreditlaufzeit festgeschrieben.
- Bei Krediten mit mehr als 10 Jahren Laufzeit wird der Zinssatz entweder nur für die ersten 10 Jahre oder die gesamte Kreditlaufzeit festgeschrieben.
- Ausgezahlt werden 100 Prozent der Kreditsumme.
- Nach Ablauf der tilgungsfreien Anlaufjahre ist in vierteljährlichen Annuitäten zu tilgen. Der Kredit kann jederzeit, auch in Teilbeträgen, außerplanmäßig zurückgezahlt werden.
Kontakt zur Antragstelle:
Ihr Kreditinstitut
Kontakt zum Fördergeber:
KfW
Palmengartenstraße 5-9
60046 Frankfurt am Main
Informationszentrum werktags 8:00-18:00
Telefon: 069/7431-0, 0800 5 39 90 01
Fax: 069/7431-9500
E-Mail-Adresse: info@kfw.de
Internet: www.kfw.de
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
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