Förderprogramm: Klimaschutzagentur Mannheim - Energetische Sanierung und Effizienzmaßnahmen (Zuschuss)

Was wird gefördert?

Gefördert wird an Gebäuden, für die Bauantrag oder -anzeige bis zum 31.12.1994 gestellt wurde:

  • Förderbaustein 1: Beratung, Baubegleitung und Qualitätssicherung
  • Förderbaustein 2:Baulicher Wärmeschutz
  • Förderbaustein 3:Innovative und vorbildliche Klimaschutzmaßnahmen am Gebäude.
  • In den Förderbausteinen 1 und 2 werden nur Wohngebäude bis 4 Wohneinheiten gefördert.
Ergänzend können in Baustein 2 folgende Boni beantragt werden:
  • Nachhaltigkeitsbonus für nachhaltige Baustoffe
  • Denkmalschutzbonus für Sanierung im Denkmal
  • Naturschutzbonus für Natur-/Artenschutzmaßnahmen
  • Familienbonus für mittlere und niedrige Einkommen (nur Baustein 2, selbstgenutzte Ein- und Zweifamilienhäuser).

FördermittelCheck: Förderung finden

Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:

Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die Eigentümer, Erbbauberechtigte oder Eigentümergemeinschaften von selbst genutzten oder vermieteten Gebäuden im Stadtgebiet Mannheim sind.

Beschreibung des Förderprogramms:

Förderbaustein 1: Beratung und Baubegleitung:

  • Vor-Ort-Energieberatung/ISFP (nur für Gebäude bis Baujahr 1994): 50 Prozent der Rechnungssumme, abzgl. aller Förderungen Dritter. Der maximale Zuschuss liegt für 1 bis 2 Wohneinheiten (WE) bei 300 Euro, für 3 bis 12 WE bei 500 Euro und für mehr als 12 WE bei 1.000 Euro. Nichtwohngebäude werden mit 500 Euro bezuschusst.
  • Baubegleitung durch Sachverständige der Energieeffizienz-Experten-Liste: 25 Prozent der Rechnungssumme, maximal 2.500 Euro
  • Weitere Maßnahmen zur Qualitätssicherung z.B. Blower-Door-Test, Thermografie: 50 Prozent der Rechnungssumme, maximal 1.000 Euro.
Förderbaustein 2: Baulicher Wärmeschutz:
  • Der maximale Zuschuss für die Sanierungsmaßnahmen beträgt 7.000 Euro pro Gebäude.
  • Bei Nutzung eines oder mehrerer Baustein-Boni erhöht sich der maximale Zuschuss auf 9.000 Euro pro Gebäude.
  • Förderfähige Maßnahmen sind u.a.: Dämmung der Außenwände, des Dachs / der obersten Geschossdecke und der Kellerdecke, Fassaden- und Dachflächenfenster sowie Hauseingangstüren.
Förderbaustein 3: Innovative und vorbildliche Klimaschutzmaßnahmen am Gebäude:
  • In diesem Baustein werden innovative Klimaschutzmaßnahmen am Gebäude und der Anlagentechnik gefördert, die nicht in den anderen Bausteinen gefördert werden und bei denen ein hohes Energieeinsparpotenzial zu erwarten ist.
  • Ob eine Maßnahme förderfähig ist, besprechen Sie bitte im Voraus mit der Klimaschutzagentur Mannheim. Es findet eine Einzelfallprüfung statt. Die Höhe der Fördersumme wird ebenfalls im Einzelfall festgelegt.
  • Beispiele für förderfähige Maßnahmen: Umstieg auf LED-Beleuchtung in Nicht-Wohngebäuden und Sportanlagen, Einbau innovativer Speichertechnologie (z.B. Wasserstoffspeicher), Umsetzung von Mieterstrommodellen (z.B. Zählertausch, Messkonzepte, usw.) und vorbildliche und umfassende Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel (Rückstauklappen, Sturmsicherung, Regenwassernutzung).
Bonusförderungen siehe Richtlinie. Kumulierung:
  • Grundsätzlich ist die Kumulation mit anderen Förderprogrammen (sowohl der Stadt Mannheim als auch Dritter) möglich. Die Summe aller Zuschüsse darf 100 Prozent der Kosten nicht überschreiten.
  • Eine Förderung der Maßnahmen in Baustein 2 durch die Stadt Mannheim ist nur möglich, wenn für förderfähigen Maßnahmen gleichzeitig Fördermittel der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) in Anspruch genommen werden.
  • Für die Förderung von Maßnahmen der Bausteine 1 und 3 sollen zusätzlich Bundes- oder Landesförderprogramme in Anspruch genommen werden, soweit möglich.

Kontakt zur Antragstelle:

Klimaschutzagentur Mannheim gGmbH
D 2, 5-8
68159 Mannheim
Telefon: 0621/862 484 10
Fax: 0621/862 484 19
E-Mail-Adresse: foerderung@klima-ma.de
Internet: www.klima-ma.de

Kontakt zum Fördergeber:

Stadt Mannheim
Rathaus E 5
68159 Mannheim
Telefon: 0621/293-0
Fax: 0621/293-9532
E-Mail-Adresse: stadtverwaltung@mannheim.de
Internet: www.mannheim.de

Weitere Informationen:

Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung

Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:

Dachdämmung | Dämmung der oberen Geschossdecke | Fassadendämmung | Kellerdeckendämmung | Fensteraustausch | Sanierung Nichtwohngebäude | Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung | Energieeffiziente Beleuchtung

Übersicht über alle Förderprogramme

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