Förderprogramm: Klimaschutzagentur Mannheim - Energetische Sanierung und Effizienzmaßnahmen (Zuschuss)
Was wird gefördert?
Gefördert wird an Gebäuden, für die Bauantrag oder -anzeige bis zum 31.12.1994 gestellt wurde:
- Förderbaustein 1: Beratung, Baubegleitung und Qualitätssicherung
- Förderbaustein 2:Baulicher Wärmeschutz
- Förderbaustein 3:Innovative und vorbildliche Klimaschutzmaßnahmen am Gebäude.
- In den Förderbausteinen 1 und 2 werden nur Wohngebäude bis 4 Wohneinheiten gefördert.
- Nachhaltigkeitsbonus für nachhaltige Baustoffe
- Denkmalschutzbonus für Sanierung im Denkmal
- Naturschutzbonus für Natur-/Artenschutzmaßnahmen
- Familienbonus für mittlere und niedrige Einkommen (nur Baustein 2, selbstgenutzte Ein- und Zweifamilienhäuser).
FördermittelCheck: Förderung finden
Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:
Förderung: Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die Eigentümer, Erbbauberechtigte oder Eigentümergemeinschaften von selbst genutzten oder vermieteten Gebäuden im Stadtgebiet Mannheim sind.
Beschreibung des Förderprogramms:
Förderbaustein 1: Beratung und Baubegleitung:
- Vor-Ort-Energieberatung/ISFP (nur für Gebäude bis Baujahr 1994): 50 Prozent der Rechnungssumme, abzgl. aller Förderungen Dritter. Der maximale Zuschuss liegt für 1 bis 2 Wohneinheiten (WE) bei 300 Euro, für 3 bis 12 WE bei 500 Euro und für mehr als 12 WE bei 1.000 Euro. Nichtwohngebäude werden mit 500 Euro bezuschusst.
- Baubegleitung durch Sachverständige der Energieeffizienz-Experten-Liste: 25 Prozent der Rechnungssumme, maximal 2.500 Euro
- Weitere Maßnahmen zur Qualitätssicherung z.B. Blower-Door-Test, Thermografie: 50 Prozent der Rechnungssumme, maximal 1.000 Euro.
- Der maximale Zuschuss für die Sanierungsmaßnahmen beträgt 7.000 Euro pro Gebäude.
- Bei Nutzung eines oder mehrerer Baustein-Boni erhöht sich der maximale Zuschuss auf 9.000 Euro pro Gebäude.
- Förderfähige Maßnahmen sind u.a.: Dämmung der Außenwände, des Dachs / der obersten Geschossdecke und der Kellerdecke, Fassaden- und Dachflächenfenster sowie Hauseingangstüren.
- In diesem Baustein werden innovative Klimaschutzmaßnahmen am Gebäude und der Anlagentechnik gefördert, die nicht in den anderen Bausteinen gefördert werden und bei denen ein hohes Energieeinsparpotenzial zu erwarten ist.
- Ob eine Maßnahme förderfähig ist, besprechen Sie bitte im Voraus mit der Klimaschutzagentur Mannheim. Es findet eine Einzelfallprüfung statt. Die Höhe der Fördersumme wird ebenfalls im Einzelfall festgelegt.
- Beispiele für förderfähige Maßnahmen: Umstieg auf LED-Beleuchtung in Nicht-Wohngebäuden und Sportanlagen, Einbau innovativer Speichertechnologie (z.B. Wasserstoffspeicher), Umsetzung von Mieterstrommodellen (z.B. Zählertausch, Messkonzepte, usw.) und vorbildliche und umfassende Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel (Rückstauklappen, Sturmsicherung, Regenwassernutzung).
- Grundsätzlich ist die Kumulation mit anderen Förderprogrammen (sowohl der Stadt Mannheim als auch Dritter) möglich. Die Summe aller Zuschüsse darf 100 Prozent der Kosten nicht überschreiten.
- Eine Förderung der Maßnahmen in Baustein 2 durch die Stadt Mannheim ist nur möglich, wenn für förderfähigen Maßnahmen gleichzeitig Fördermittel der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) in Anspruch genommen werden.
- Für die Förderung von Maßnahmen der Bausteine 1 und 3 sollen zusätzlich Bundes- oder Landesförderprogramme in Anspruch genommen werden, soweit möglich.
Kontakt zur Antragstelle:
Klimaschutzagentur Mannheim gGmbH
D 2, 5-8
68159 Mannheim
Telefon: 0621/862 484 10
Fax: 0621/862 484 19
E-Mail-Adresse: foerderung@klima-ma.de
Internet: www.klima-ma.de
Kontakt zum Fördergeber:
Stadt Mannheim
Rathaus E 5
68159 Mannheim
Telefon: 0621/293-0
Fax: 0621/293-9532
E-Mail-Adresse: stadtverwaltung@mannheim.de
Internet: www.mannheim.de
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung
Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:
Dachdämmung | Dämmung der oberen Geschossdecke | Fassadendämmung | Kellerdeckendämmung | Fensteraustausch | Sanierung Nichtwohngebäude | Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung | Energieeffiziente Beleuchtung