Förderprogramm: Nordrhein-Westfalen - Eigentumsförderung - Neubau oder Kauf von selbst genutztem Wohnraum (Förderkredit)
Was wird gefördert?
Gefördert wird:
- die erstmalige Schaffung eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung in einem neuen selbstständigen Gebäude (Neubau, Aufstockung oder Anbau),
- einer Eigentumswohnung durch Änderung, Nutzungsänderung eines Gebäudes,
- der Erwerb von vorhandenen Eigenheimen oder Eigentumswohnungen.
FördermittelCheck: Förderung finden
Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:
Förderung: Wer wird gefördert?
Gefördert werden Haushalte (auch Lebensgemeinschaften), die bestimmte Einkommensgrenzen einhalten und aus mindestens einer volljährigen Person und einem Kind oder einer schwerbehinderten Person (Grad der Behinderung mindestens 50) bestehen. Hierbei kann es sich auch um einen Einpersonenhaushalt handeln.
Beschreibung des Förderprogramms:
- Je nach Kostenkategorie der Gemeinde (K 1 bis K 4) dürfen für die Förderung Darlehen bis zu folgender Höhe gewährt werden:
- K 1: Grundpauschale 84.000 Euro
- K 2: Grundpauschale 97.000 Euro
- K 3: Grundpauschale 125.000 Euro
- K 4: Grundpauschale 154.000 Euro.
- Neben der Grundpauschale können folgende Zusatzdarlehen gewährt werden: ein Familienbonus in Höhe von 20.000 Euro für jedes zum Haushalt gehörende Kind und jede zum Haushalt gehörende schwerbehinderte Person (soweit nicht bereits als Kind berücksichtigt) sowie 10.000 Euro für barrierefreie Objekte. Ein BEG Effizienzhaus 40 Standard wird mit 25.000 Euro zusätzlich bezuschusst.
- Das Darlehen wird zu 100 Prozent ausgezahlt.
- Auf Antrag kann ein Tilgungsnachlass (Teilschulderlass) in Höhe von 10 Prozent des gesamten Darlehens gewährt werden.
- 50 Prozent Tilgungsnachlass gibt es für die Zusatzdarlehen für Standortaufbereitung, BEG Effizienzhaus 40 Standard sowie Bauen mit Holz.
- Die Zinsen betragen 0,5 Prozent p. a. und sind für die ersten 25 Jahre fest. Eine Verlängerung um 5 Jahre ist einkommensabhängig möglich.
- Die Tilgung für neue Objekte beträgt 1 Prozent p. a. (Annuitätendarlehen), für gebrauchte Objekte 2 Prozent p. a. (Annuitätendarlehen), kostenlose Sondertilgungen sind möglich.
- Das Darlehen wird wie folgt ausgezahlt: 40 Prozent bei Baubeginn, 40 Prozent nach Fertigstellung des Rohbaus und 20 Prozent bei Bezugsfertigkeit.
Kontakt zur Antragstelle:
Ämter für Wohnungswesen bei den Kreisen
oder Städten
Kontakt zum Fördergeber:
NRW.BANK
Kavalleriestraße 22
40213 Düsseldorf
Telefon: 0211/91741-4500
Fax: 0211/91741-7832
E-Mail-Adresse: info@nrwbank.de
Internet: www.nrwbank.de
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung
Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:
Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung | Solarthermie für Warmwasser | Solarthermie für Heizung & Warmwasser | Fernwärme | Holzpelletheizung mit Brennwerttechnik | Hackschnitzel-Heizung | Scheitholzheizung | Strom-Wärmepumpe