Förderprogramm: Land Brandenburg - Wohneigentum - Erwerb, Neubau und Ausbau (Zuschuss)

Was wird gefördert?

Gefördert werden:

  • der Neubau oder Ersterwerb eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung
  • der Erwerb von Wohnungen, dabei sollen die Kosten für die anschließende Modernisierung und Instandsetzung mindestens 500 Euro pro m² Wohnfläche betragen
  • der Ausbau, Umbau und die Erweiterung eines bestehenden Gebäudes
  • die Schaffung einer zweiten Wohnung für Haushaltsangehörige in Verbindung mit der Hauptwohnung.
  • Darüber hinaus können Modellvorhaben zur Erprobung und Weiterentwicklung gemeinschaftlicher Wohnformen berücksichtigt werden.
Die Maßnahmen sollen in einer so genannten Gebietskulisse stattfinden (siehe Richtlinie).

FördermittelCheck: Förderung finden

Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:

Förderung: Wer wird gefördert?

Gefördert werden Personen und Haushalte, die Wohnraum in innerstädtischen Quartieren zur Selbstnutzung im Eigentum oder Erbbaurecht erwerben oder bauen oder selbst genutztes Wohneigentum in innerstädtischen Quartieren modernisieren und instand setzen. Zu den wesentlichen Fördervoraussetzungen gehören

  • das (künftige) Eigentum oder Erbbaurecht am Grundstück
  • Mindesteigenleistung von 15 Prozent bzw. 10 Prozent
  • die Einhaltung von Einkommensgrenzen.

Beschreibung des Förderprogramms:

Die ILB fördert den Bau und Erwerb mit einem zinsfreien Darlehen und Zuschüssen. Neben der Grundförderung für jede/n Bauverantwortliche/n können Sie eine Zusatzförderung für

  • Projekte im Bestand
  • Kinder und Schwerbehinderte
  • die Einhaltung der unteren Einkommensgrenze
  • die Schaffung einer zweiten Wohnung in Verbindung mit der geförderten Hauptwohnung
  • die nachgewiesenen Kosten bei der Durchführung von besonderen Energie einsparenden Projekten
  • denkmalpflegerischen Mehraufwand
  • bodenarchäologischen Mehraufwand
erhalten.
  • Das Baudarlehen der Grundförderung beträgt 60.000 Euro. Haushalte mit geringen Einkünften erhalten einen Zuschuss in Höhe von 10.000 Euro.
  • Ein weiterer Zuschuss in Höhe von 30.000 Euro wird für bestimmte energetische Standards gewährt. Auch die zinsfreien Darlehen werden nochmals um 150.000 Euro erhöht.
  • Bei Baudenkmalen und in Denkmalbereichen wird für den denkmalpflegerischen Mehraufwand ein weiteres Baudarlehen in Höhe von 10.000 Euro gewährt.
  • Die geförderte Wohnung ist mindestens 20 Jahre selbst zu nutzen.
  • Die Darlehen sind ab dem Zeitpunkt der ersten Auszahlung für die Dauer von 20 Jahren zinsfrei. Die Tilgung beträgt drei Prozent jährlich.
Kumulierung: Die Kombination der Förderung mit der Förderung Dritter ist zulässig. Insbesondere sollen die Möglichkeiten der Förderung zur Energieeinsparung sowie des altersgerechten Umbaus durch die KfW genutzt werden.

Kontakt zur Antragstelle:

Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
Postfach 60 08 07
14408 Potsdam

Kontakt zum Fördergeber:

Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
Babelsberger Straße 21
14473 Potsdam
Telefon: 0331/660-1322, -1239
Fax: 0331/660-1122
Internet: www.ilb.de

Weitere Informationen:

Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung

Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:

Dachdämmung | Dämmung der oberen Geschossdecke | Fassadendämmung | Kellerdeckendämmung | Fensteraustausch | Nahwärme / Fernwärme | Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung | Wärmepumpe | Biomassenheizung (Holzpellets, Hackschnitzeln, Scheitholz) | Holzpelletheizung mit Brennwerttechnik | Hackschnitzel-Heizung | Scheitholzheizung | Altersgerecht Umbauen | Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung | Strom-Wärmepumpe | Erneuerbare Energien Hybridheizung

Übersicht über alle Förderprogramme

Mehr Orientierung im Sanierungs-Dschungel

Wann lohnt sich eine Sanierung? Unser kostenloser Sanierungs-Kompass gibt praktische Tipps für Ihr energieeffizientes Zuhause!

Jetzt kostenlos sichern