Förderprogramm: Rheinland-Pfalz - Modernisierung vermieteten Wohnraums
Was wird gefördert?
Gefördert werden:
- Barrierefreie Maßnahmen
- Energiesparende Maßnahmen
- Verbesserung der Wärmedämmung von Wänden, die das Gebäude gegen das Erdreich, die Außenluft oder nicht beheizte Bereiche abgrenzen
- Verbesserung von Heizungsanlagen, insb. die Anpassung der Wasservolumenströme und Heizkörperflächen
- Ersatz von Wärmeerzeugern (Kessel und Brenner) durch neue mit einer um mindestens 20 Prozent geringeren Nennwärmeleistung
- Einbau neuer Außenfenster, Fenstertüren und Dachfenster
- Verbesserung von Heizungsanlagen, insbesondere die Anpassung der Wasservolumenströme und Heizkörperflächen
- Die maßgeblichen rechtlichen Bestimmungen der jeweils gültigen Energieeinsparverordnung sind zu beachten.
- Nutzung alternativer und regenerativer Energien
- Solaranlagen für die Erwärmung von Wasser und/oder Unterstützung der Beheizung; aber keine Fotovoltaikanlagen zur Stromerzeugung
- solare Wandsysteme zur Beheizung
- Wärmetauscher bzw. Wärmepumpen zur Wärmegewinnung aus der Umgebungsluft, aus Abluft, aus Oberflächen- oder aus Grundwasser. Die erforderliche wasserrechtliche Genehmigung ist Voraussetzung der Förderung.
- Anlagen zur Nutzung der Energie aus Biomasse zur Beheizung undoder Erwärmung von Wasser (Holzpellets, Holzhackschnitzel, einschließlich Klär- und Deponiegas, usw.)
- die Umstellung bestehender Zentralheizungsanlagen auf Fernwärme, insbesondere wenn sie aus Kraft-Wärme-Kopplung gewonnen wird.
- Nachhaltige Erhöhung des Gebrauchswerts
- Dauerhafte Verbesserung der allgemeinen Wohnverhältnisse
- Instandsetzungs- und Wohnumfeldmaßnahmen
- Beratungs- und Planungskosten
FördermittelCheck: Förderung finden
Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:
Förderung: Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Eigentümer*innen von Mietwohnungen sowie dinglich Nutzungsberechtigte. Voraussetzung ist, dass nach Abschluss der Modernisierung festgelegte Anfangsmieten in dem geförderten Mietobjekt nicht überschritten werden. Ferner dürfen die Haushalte der Mieter*innen bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten.
Beschreibung des Förderprogramms:
- Das Darlehen beträgt maximal 140.000 Euro wenn kein Effizienzhausstandard und 175.000 Euro je Wohnung, wenn mindestens ein Effizienzhausstandard von 85 (BEG) erreicht wird.
- Es wird ein Tilgungszuschuss von bis zu 45 Prozent des ISB-Darlehens gewährt.
- Der Zinssatz für beträgt 0,5 Prozent p. a. und ist für 15 Jahre festgeschrieben. Nach Ablauf der Zinsbindung wird marktüblich verzinst.
- Darlehen ist vertraglich mit mindestens 2 Prozent p.a. zzgl. ersparter Zinsen zu tilgen.
- Die Dauer der Miet- und Belegungsbindung beträgt 15 Jahre.
- Mit der Durchführung der Maßnahme darf grundsätzlich erst nach Zusage der Fördermittel begonnen werden.
Kontakt zur Antragstelle:
zuständige Stadt- oder Kreisverwaltung
Kontakt zum Fördergeber:
Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)
Löwenhofstraße 1
55116 Mainz
Alexandra Wüst, Ulrike Maehrlein
Telefon: 06131/6172-1764, -1645
Fax: 06131/6172-1642
E-Mail-Adresse: alexandra.wuest@isb.rlp.de
Internet: www.isb.rlp.de
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung
Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:
Dachdämmung | Dämmung der oberen Geschossdecke | Fassadendämmung | Kellerdeckendämmung | Fensteraustausch | Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung | Fernwärme | Holzpelletheizung | Wärmepumpe | Solarthermie für Warmwasser | Smart Home / Hausautomation | Solarthermie für Heizung & Warmwasser | Erneuerbare Energien Hybridheizung | Brennstoffzellen-Heizung