Förderprogramm: Hamburg - Neubau von Mietwohnungen - 1. Förderweg

Was wird gefördert?

Gefördert werden der Neubau von preisgünstigen Mietwohnungen sowie die Änderung oder Erweiterung von Gebäuden in Hamburg für alle Haushalte, die bestimmte Einkommensgrenzen einhalten, insbesondere für Familien, Menschen ab 60 Jahren, behinderte Menschen und Menschen, die als vordringlich wohnungssuchend anerkannt sind.

FördermittelCheck: Förderung finden

Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:

Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind Eigentümer*innen oder Erbbauberechtigte eines geeigneten Grundstücks.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Die Förderung ist modular aufgebaut. Es gibt ein verpflichtendes Grundmodul, das durch verschiedene frei wählbare Module ergänzt werden kann. Die Förderung erfolgt durch zinsverbilligte Darlehen mit einem Anfangszinssatz von 1,0 Prozent Baukostenzuschüsse sowie durch laufende Zuschüsse über einen Zeitraum von 30 Jahren.
  • Investierende erhalten entweder einen Einmalzuschuss von 2.200 Euro/Wohnung mit Beginn der Bindungslaufzeit oder 6.590 Euro/Wohnung nach Ablauf der Bindungslaufzeit.
  • Grundmodule sind: Neubau von Mietwohnungen, Erweiterung von Wohnflächen (z. B. Dachgeschossausbauten, Umwandlung gewerblicher Flächen, Umbau von Büros in Wohnungen), Änderung von Wohnflächen, Barrierereduzierte Grundausstattung, Anteil Wohnungen für vordringlich Wohnungssuchende, siehe Richtlinie.
  • Ergänzungsmodule sind u.a.: IFB-Förderdarlehen II, Energiesparendes Bauen, Nachhaltiges Bauen, Barrierefreie Ausstattung nach DIN 18040-2, Gemeinschaftsräume, Aufzugsanlagen, Stellplatzförderung, siehe Richtlinie.
  • Die Laufzeit der Mietpreis- und Belegungsbindungen entspricht in der Regel der Dauer der Förderung. Die anfängliche Netto-Kaltmiete beträgt mtl. 7,10 Euro/m² Wohnfläche und kann alle zwei Jahre um 0,20 Euro/m² Wohnfläche erhöht werden.
Kumulierung: Bei der Förderung sind die für die geförderte Tätigkeit, das geförderte Vorhaben oder das geförderte Unternehmen insgesamt gewährten staatlichen Beihilfen zu berücksichtigen.

Kontakt zur Antragstelle:

siehe Fördergeber

Kontakt zum Fördergeber:

Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB)
Besenbinderhof 31
20097 Hamburg
Ivonne Trompeter, Carsten Drescher
Telefon: 040/24846-476, -369
Fax: 040/24846-56-417, -314
E-Mail-Adresse: i.trompeter@ifbhh.de
Internet: www.ifbhh.de

Weitere Informationen:

Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung

Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:

Solarthermie für Heizung & Warmwasser | Solarthermie für Warmwasser | Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung | Wärmepumpe | Fernwärme | Kauf einer Ladestation

Übersicht über alle Förderprogramme

Mehr Orientierung im Sanierungs-Dschungel

Wann lohnt sich eine Sanierung? Unser kostenloses Sanierungshilfe-PDF unterstützt Sie bei der Entscheidung und gibt praktische Tipps

Jetzt kostenlos erhalten