Was taugt der neue Energieausweis?

„Wie sicher gibt der Energieausweis von Gebäuden Auskunft über den tatsächlichen energetischen Zustand? Kann der Eigentümer sein Haus nicht einfach ‚schönrechnen’ lassen?“ (Susanne Ordowski, Bergen)

Ulrich Ropertz (Deutscher Mieterbund): „Der Energieausweis ist ein wichtiges Transparenzinstrument für Mieter, vor allem wenn diese eine Wohnung anmieten wollen. Sie erhalten durch den Energieausweis erste Informationen über den energetischen Zustand und die voraussichtlichen Heizkosten des Hauses.

Dennoch sind verschiedene ‚Geburtsfehler’ des Energieausweises bis heute nicht beseitigt. Es gibt zwei verschiedene Typen von Energieausweisen, den bedarfsorientierten und den verbrauchsorientierten Energieausweis. Das macht den Vergleich von zwei oder mehr Häusern fast unmöglich. Insbesondere der Verbrauchsausweis ist sehr manipulationsanfällig und wird von Online-Anbietern oft schon für ein paar Euro erstellt. Hinzu kommt, dass der Energieausweis den interessierten Mietern noch nicht einmal ausgehändigt werden muss. Es reicht aus, wenn er vorgezeigt wird.“

Deshalb empfiehlt der Deutsche Mieterbund, nach einem bedarfsorientierten Energieausweis zu fragen. Wer sicher gehen will, sollte mit dem Vermieter vereinbaren, dass der Energieausweis eine Anlage zum Mietvertrag wird. Letztlich ist aber der Gesetzgeber gefordert, hier für Rechtssicherheit zu sorgen und Manipulationsmöglichkeiten zu unterbinden.

Redaktionshinweis: Beim bedarfsorientierten Energiesparausweis wird der Energiebedarf eines Gebäudes anhand seiner Größe, der verwendeten Baumaterialien und der Anlagentechnik berechnet. Der verbrauchsorientierte Energieausweis hingegen wird ausschließlich auf Grundlage des tatsächlichen Energieverbrauchs eines Gebäudes erstellt. Somit gibt der Bedarfsausweis Auskunft über den Energiebedarf eines Hauses, der Verbrauchsausweis aber gibt Auskunft über den Energieverbrauch seiner Bewohner.

 

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