Die fünf wirksamsten Öko-Verbote

Sobald ein neues Verbot zugunsten des Klimaschutzes im Raum steht, wird schnell Protest laut: „Nicht noch mehr Verbote!“, „Was wollen sie uns nach Glühbirnen, Plastiktüten und Einweg-Strohhalmen noch alles wegnehmen?“ oder „Lieber Anreize schaffen, statt verbieten!“ Warum Verbote für den Klimaschutz sinnvoll sind und welches in den nächsten Jahren auf uns zukommen könnte, lesen Sie hier.

Die wichtigsten Fakten auf einen Blick:

  • Verbote haben großes Klimaschutzpotenzial  
  • Auch für die Gesundheit von Mensch und Tier können Einschränkungen von Vorteil sein   
  • Einige Verbote helfen der Natur, sich von alten Schäden zu erholen   
  • Oft dauert es, bis die Vorteile der Maßnahmen von der Bevölkerung anerkannt und akzeptiert werden

Verbot Nr. 1: FCKW raus aus Kühlschränken und der Stratosphäre  

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Fluorchlorkohlenwasserstoffe (kurz: FCKW) sind chemische Stoffe, die seit den 1930er-Jahren weltweit unter anderem als Kühlmittel oder als Treibgas für Sprühdosen verwendet wurden. In den 1970er-Jahren entdeckten Forscher*innen, dass freigesetzte FCKW in der Stratosphäre die Ozonschicht zerstören – mit verheerenden Folgen für Mensch und Natur. Was heute wissenschaftlicher Konsens ist, war damals eine bahnbrechende Entdeckung:

  • Durch Löcher in der Ozonschicht können UV-Strahlen vermehrt zur Erde dringen und das Risiko für Krankheiten wie Hautkrebs oder grauen Star steigern.
  • Auch für unser Ökosystem hat eine zu hohe Konzentration von UV-Strahlen negative Auswirkungen, weil sie die Photosynthese von Pflanzen hemmen und die Bildung von Plankton in Gewässern verhindern.

Seit 1995 dürfen FCKW deshalb nicht mehr von Industrienationen benutzt werden. Seit 2010 sind sie auch in Entwicklungsländern verboten. Darauf haben sich die Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen (UN) geeinigt. Mit messbarem Erfolg: Seit den internationalen Verboten erholt sich die Ozonschicht wieder und verdichtet sich nachweislich.

Verbot Nr. 2: Aus Glühbirnen werden LEDs

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Haben Sie vielleicht auch noch ein paar alte Glühbirnen im Schrank liegen, die Sie vor dem Ausverkauf der Leuchtmittel noch ergattern konnten? 2009 wurde der Verkauf von Glühbirnen nach und nach eingeschränkt. Viele Liebhaber*innen des heimelig-gelblichen Lichts lagerten daher kurz zuvor noch Vorräte bei sich ein. Denn die Akzeptanz der LEDs als Alternative stieg nur langsam – zu grell und zu ungemütlich seien sie. Heute sind sie aber aus keinem Energiespar-Haushalt mehr wegzudenken.

Grund für das EU-weite Verbot war die hohe energetische Ineffizienz von Glühbirnen, die nur 5 Prozent der genutzten Energie in Licht umwandelten. Die restliche Energie ging in Form von Wärme verloren. Dieser unnötig hohe Energieverbrauch strapaziert nicht nur das Portemonnaie, sondern hat auch eine ziemlich schlechte CO2-Bilanz. Weitere Vorteile der LED erfahren Sie in unserem Beleuchtungs-FAQ.

Verbot Nr. 3: Einführung von Umweltzonen in Großstädten

Auch im Bereich Mobilität gibt es einige Verbote, die die CO2-Bilanz des Sektors aufpolieren sollen. Gerade der autolastige Straßenverkehr pumpt viel CO2 in die Luft – Tendenz: steigend. Denn obwohl die Branche immer energieeffizienter wird, steigt die Anzahl zugelassener Pkw seit Jahren und hebt damit mögliche Einspareffekte wieder auf (dieses Phänomen wird auch indirekter Rebound-Effekt genannt.)

Als besonders wirksam stellte sich daher das Einführen von Umweltzonen in Großstädten heraus. In diesen Umweltzonen sind Fahrzeuge verboten, die die von der EU definierten Abgasnormen nicht erfüllen. Fahrzeuge werden durch grüne, gelbe und rote Plaketten ihren Abgaswerten entsprechend gekennzeichnet. Eine Studie des Umweltbundesamts zeigte, dass in Umweltzonen ab einer bestimmten Größe und einer strengen Einfahrtserlaubnis die Feinstaubbelastung deutlich abnahm.

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Tempolimit – ja oder nein?

Im Zuge der Diskussionen um mehr Energieunabhängigkeit wird aktuell wieder verstärkt über ein Tempolimit auf deutschen Autobahnen diskutiert. Das hätte durchaus positive Auswirkungen: Eine Geschwindig­keitsbegrenzung von 120 km/h spart laut Umweltbundesamt 6,7 Millionen Tonnen CO2 ein. Das sind immerhin knapp 18 Prozent der CO2-Emissionen, die jährlich von Pkw und leichten Nutzfahrzeugen auf Autobahnen verursacht werden.

Tatsächlich ist ein Tempolimit eine leicht umsetzbare und kostengünstige Möglichkeit, Emissionen und andere Schadstoffe sowie Lärm zu reduzieren und gleichzeitig unabhängiger von Ölimporten aus Russland zu werden. Zusätzlich steigt mit diesem Verbot nachweislich die Verkehrssicherheit.

Verbot Nr. 4: Asbest – der Klassiker unter den Verboten

(c) www.stock.adobe.com / Bernard MAURIN

Asbest ist ein natürlicher, feuerfester Faserstoff mit sehr guten dämmenden Eigenschaften. Daher wurde er im 20. Jahrhundert weltweit als Material für Dachplatten, Fassadenverkleidungen, zum Dämmen und bei alten Nachtspeicherheizungen eingesetzt. Asbest wurde seit 1930 so häufig wie kaum ein anderer Baustoff in Deutschland verbaut, zwischen 1950 und 1985 waren es etwa 4,4 Millionen Tonnen.

Rätselhafte Todesfälle und häufig auftretender Lungenkrebs von Arbeiter*innen in Asbestfabriken führten jedoch zur Erkenntnis, dass Asbest krebserregend und äußerst schädlich für Menschen und Tiere ist. Die feinen Fasern werden schnell eingeatmet und können sich lange in der Lunge einnisten. Gesundheitlichen Folgen, Asbestose genannt, treten aber meistens erst Jahrzehnte nach dem Kontakt mit Asbest auf.

Seit 1993 ist die Herstellung und Verwendung von Asbest in Deutschland und in vielen anderen westlichen Industrienationen verboten. Jedoch ist Asbest immer noch in vielen Bestandsgebäuden vorzufinden und kann bei unsachgemäßer Sanierung oder bei Verwitterung freigesetzt werden.

Aber: Das Verbot von Asbest legte den Grundstein für mehr Transparenz bei Dämm- und Baustoffen zum Wohl der menschlichen Gesundheit.  

Öko-Verbote – unpopulär, aber sinnvoll

Von Verboten geht die Welt nicht unter – ganz im Gegenteil! Dank sinnvoller Verbote für den Klimaschutz ist die Luft in Innenstädten wieder sauberer, unsere Häuser und Wohnungen sind asbestfrei und unsere Stromrechnungen niedriger. Und all das dank Regelungen, die bei ihrer Einführung selten populär waren.

Wirksame Verbote für den Klimaschutz sind also wichtig und richtig. Sie schränken uns nicht ein, sondern schützen unsere demokratischen Grundfreiheiten, indem sie gesundheitliche Risiken minimieren und unser Ökosystem am Laufen halten.

Verbot Nr. 5: Bald ein Verbot von Öl- und Gasheizungen?

(c) www.co2online.de | Alois Müller

Ein weiteres „Verbot“ für mehr Klimaschutz steht für Deutschland in den nächsten Jahren an. Zuerst einmal: Von einem richtigen Verbot für Öl- und Gasheizungen kann eigentlich keine Rede sein. Im Koalitionsvertrag wurde festgelegt, dass ab 2024 möglichst keine neuen Öl- und Gasheizungen mehr in Gebäude eingebaut werden dürfen. Ausnahmen gibt es wie immer reichlich:

  • Bestehende Heizungen können weiter betrieben und bei einem Defekt repariert werden.
  • Für nicht reparierbare Erdgas- oder Ölheizungen gibt es Übergangslösungen sowie mehrjährige Übergangsfristen.
  • Die vorgesehene Regelung ist technologieoffen. In bestehenden Gebäuden können auch weiterhin Gasheizungen eingebaut werden, wenn sie mit 65 % grünen Gasen oder in Kombination mit einer Wärmepumpe betrieben werden.

Ab 2045 wird es aber erst. Dann sind Heizungen auf Basis fossiler Energieträger wie Öl oder Gas nicht mehr erlaubt. 

Ein kleines Verbot mit großen Folgen

Trotz der vielen Ausnahmen stellt diese Regelung den Startschuss für eine emissionsfreie Wärmeerzeugung in Deutschland dar. Da Öl- und Gasheizungen in der Regel zwischen 20 und 30 Jahren laufen, muss jetzt schon der Umstieg auf klimafreundlichere Heizsysteme angestoßen werden.  

Damit diese Transformation gelingt, dürfen Verbraucher*innen nicht mit den alltäglichen Konsequenzen politischer Entscheidungen allein gelassen werden. Daher gibt es beispielweise Fördergelder vom Staat für klimafreundliche Modernisierungen: Bis zu 40 Prozent der Gesamtkosten werden zum Beispiel aktuell beim Heizungstausch übernommen. Passende Fördermittel finden Sie mit unserer Online-Suche:

Zum FördermittelCheck

Autorin:  Julia Hellmer

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