CO2-Preis: So können Sie sparen
Seit 2021 wird eine Abgabe für den Handel mit Heizöl, Erdgas, Flüssiggas, Benzin und Diesel erhoben. Diesen CO2-Preis geben die Händler*innen weiter an ihre Kund*innen. Heizen und Autofahren wird also teurer. Dafür sinken die Kosten an anderer Stelle – und seit 1. Januar 2023 müssen viele Mieter*innen nur noch einen Teil übernehmen.
Die wichtigsten Fakten auf einen Blick
- Abgaben fürs Heizen und Tanken steigen – Abgaben für Strom gesunken
- bei Heizen mit Öl besonders hohe Kosten durch CO2-Preis
- Vermieter*innen übernehmen Zusatzkosten seit 2023 bis zu 95 Prozent
- CO2-Preis steigt jedes Jahr: von 25 bis zwischen 55 und 65 Euro je Tonne
- Ziel: klimaschonendes Verhalten und entsprechende Technologien fördern

1. Was ist der CO2-Preis?
Der CO2-Preis ist eine Abgabe auf den Handel mit Heizöl, Erdgas, Flüssiggas, Benzin und Diesel. Mit den Einnahmen werden klimafreundliches Verhalten und entsprechende Technologien gefördert. Die Abgabe wird seit dem 1. Januar 2021 erhoben. Die Kosten geben die Händler*innen weiter an ihre Kund*innen.
2. Wie hoch ist der CO2-Preis?
Im Jahr 2023 liegt der CO2-Preis bei 30 Euro pro Tonne CO2. Von Jahr zu Jahr steigt er weiter an. 2026 soll er dann zwischen 55 und 65 Euro liegen. Bezahlen müssen den Preis die Händler*innen von Heizöl, Erdgas, Flüssiggas, Benzin und Diesel. Die geben die Mehrkosten weiter an Ihre Kund*innen, die davon aber auch profitieren können. Für Fernwärme fallen ebenfalls CO2-Kosten an, wenn sie mit Heizöl, Erd- oder Flüssiggas erzeugt wird.
Mehrkosten 2023 | Mindest-Mehrkosten 2026 | |
---|---|---|
CO2-Preis in Euro je Tonne | 30 Euro | 55 Euro |
Heizen: Wohnung (Erdgas) | 75 Euro | 140 Euro |
Heizen: Einfamilienhaus (Erdgas) | 135 Euro | 250 Euro |
Tanken: Benzin-Pkw | 85 Euro | 180 Euro |
Tanken: Diesel-Pkw | 85 Euro | 205 Euro |
Berechnungsgrundlagen: Wohnung mit 70 m2 im Mehrfamilienhaus und Einfamilienhaus mit 110 m2 und durchschnittlichem Heizenergieverbrauch; Pkw: 6 Liter pro 100 Kilometer, 20.000 Kilometer pro Jahr
Bei vermieteten Wohnungen und Häusern mussten die zusätzlichen Heizkosten bis zum Jahr 2023 zu 100 Prozent von den Mieter*innen getragen werden. Seit dem 1. Januar sind bis zu 95 Prozent von den Vermieter*innen von Wohngebäuden zu zahlen – je schlechter die Energiebilanz (CO2-Ausstoß je Quadratmeter), desto mehr.
Für die Jahre 2022 bis 2025 ist der CO2-Preis per Gesetz festgeschrieben. Wegen der gestiegenen Energiepreise wurde die weitere Erhöhung ab 2023 um je ein Jahr verschoben:
- 2022: 30 Euro je Tonne CO2
- 2023: 30 Euro je Tonne CO2
- 2024: 35 Euro je Tonne CO2
- 2025: 45 Euro je Tonne CO2
Ab dem Jahr 2026 gilt ein Korridor von 55 bis 65 Euro. Danach soll sich der Preis frei am Markt bilden. Am freien Markt lag der europäische CO2-Preis (ECX EUA) im Jahr 2022 zwischen rund 52 und 94 Euro.
Warum ein CO2-Preis?
Der CO2-Preis ist Teil des Klimapakets der Bundesregierung. Ziel des Pakets ist, klimaschonendes Verhalten zu belohnen und entsprechende Technologien fördern. Klimaschädliche Verhaltensweisen und Technologien kosten dadurch mehr. Das Paket enthält neben dem Preis weitere Punkte, die Einfluss auf Kosten haben. So wird auch das Fliegen teurer. Im Gegenzug ...
- sind die Abgaben für Strom gesunken,
- gibt es mehr Fördermittel und steuerliche Vergünstigungen,
- wird Elektromobilität weiter gefördert und
- die Pendlerpauschale ist gestiegen.
Ursprünglich war von Beginn an das Aufteilen der Kosten zwischen Vermieter*innen und Mieter*innen vorgesehen, um die Wirkung des CO2-Preises verbessern. Denn die Vermieter*innen entscheiden über energetische Sanierungen und die Art der Heizung. So haben sie großen Einfluss auf die zusätzlichen Heizkosten durch den CO2-Preis und sind motiviert, ebenfalls für weniger Heizenergieverbrauch zu sorgen. Im letzten Moment fiel jedoch die Entscheidung gegen das Aufteilen. Und so mussten Mieter*innen die Kosten vorläufig allein tragen – seit 2023 in vielen Fällen nicht mehr.
3. Wie hoch ist der CO2-Preis fürs Heizen?
Die zusätzlichen Kosten durch den CO2-Preis fürs Heizen unterscheiden sich je nach Verbrauch und Energieträger. Letztere sorgen für unterschiedlich viel CO2. Wer mit Heizöl heizt, zahlt deswegen mehr. Entscheidend ist auch der Sanierungsstand: In unsanierten Gebäuden wird es teurer als in sanierten. Seit 2023 wird der CO2-Preis fürs Heizen in vielen Fällen zwischen Vermieter*innen und Mieter*innen aufgeteilt.
In einer durchschnittlichen Wohnung liegen die Mehrkosten im Jahr 2022 und 2023 je nach Energieträger und Heizsystem bei ...
- Heizöl: 105 Euro
- Erdgas: 75 Euro
- Fernwärme: 55 Euro
Bis zum Jahr 2026 steigen die zusätzlichen Kosten weiter an:
- Heizöl: 195 bis 235 Euro
- Erdgas: 140 bis 165 Euro
- Fernwärme: 100 bis 115 Euro
Bei einem durchschnittlichen Einfamilienhaus mit 110 statt 70 Quadratmetern Wohnfläche sind die Kosten entsprechend höher:
- Heizöl: 180 Euro (2022 und 2023), 330 bis 390 Euro (2026)
- Erdgas: 135 Euro (2022 und 2023) 250 bis 295 Euro (2026)
Kein CO2-Preis fällt bei Wärmepumpen und Biomasse wie Holzpellets, Hackschnitzel oder Scheitholz fällt an. Nutzer*innen von Wärmepumpen profitieren zusätzlich vom CO2-Preis: Denn die Einnahmen werden genutzt, um die EEG-Umlage auf Strom erst zu deckeln und dann abzuschaffen: im Jahr 2021 auf 6,5 Cent je kWh, in 2022 auf 3,7 Cent. Seit 1. Juli 2022 ist die EEG-Umlage komplett entfallen.

4. Wie werden die CO2-Kosten ab 2023 aufgeteilt?
Seit 1. Januar 2023 sind die CO2-Kosten aufzuteilen. Die Gebäude werden dazu in zehn Stufen eingeteilt. Je höher der CO2-Ausstoß pro Quadratmeter, desto mehr müssen die Vermieter*innen zahlen:
- Bei mehr als 52 Kilogramm CO2 pro Quadratmeter und Jahr übernehmen die Vermieter*innen 95 Prozent und die Mieter*innen 5 Prozent der CO2-Kosten.
- Bei sehr effizienten Gebäuden (unter 12 kg, ab Effizienzhaus-Standard 55: EH55) müssen die Mieter*innen die Kosten weiterhin zu 100 Prozent übernehmen.
Ausnahmen gibt es für Gebäude mit Denkmalschutz und in Milieuschutz-Gebieten. Denn dort sind Sanierungen nur eingeschränkt erlaubt. Für Geschäfte, Bürogebäude und andere Nichtwohngebäude gilt das Stufenmodell noch nicht: Die Kosten werden vorläufig zur Hälfte aufgeteilt, wenn es keine andere vertragliche Vereinbarung gibt. Für Nichtwohngebäude soll es aber ebenfalls ein Stufenmodell geben, sobald alle dafür nötigen Daten vorliegen.
CO2-Preis seit 1. Januar 2023: 10-Stufen-Modell
So sieht die Verteilung der CO2-Kosten zwischen Mieter*innen und Vermieter*innen von Wohngebäuden seit diesem Jahr aus. Entscheidend ist der Wert für CO2 pro Quadratmeter und Jahr (CO2/m2a):
Stufe | Mieter*in | Vermieter*in | CO2/m2a |
---|---|---|---|
1 | 100 % | 0 % | <12 kg |
2 | 90 % | 10 % | 12–<17 kg |
3 | 80 % | 20 % | 17–<22 kg |
4 | 70 % | 30 % | 22–<27 kg |
5 | 60 % | 40 % | 27–<32 kg |
6 | 50 % | 50 % | 32–<37 kg |
7 | 40 % | 60 % | 37–<42 kg |
8 | 30 % | 70 % | 42–<47 kg |
9 | 20 % | 80 % | 47–<52 kg |
10 | 5 % | 95 % | >52 kg |
In welche Stufe das eigene Gebäude fällt, steht dann ab 2023 in der Heizkostenabrechnung. Es lässt sich aber auch schon vorab einfach berechnen.
Wie lässt sich die Stufe beim CO2-Preis fürs Heizen berechnen?
Die CO2-Preis-Stufe lässt sich einfach berechnen. Das zeigt das Beispiel einer durchschnittlichen Wohnung mit 70 Quadratmetern in einem Mehrfamilienhaus mit Erdgas-Zentralheizung:
10.430 kWh Erdgas pro Jahr (mittlerer Verbrauch laut Heizspiegel 2022)
mal 0,24 kg CO2 je kWh (laut GEG)
ist gleich 2.503,2 kg CO2
geteilt durch 70 m2
ist gleich 35,76 kg CO2 pro Quadratmeter und Jahr
Daraus ergibt sich Stufe 6, also ein Anteil von je 50 Prozent für Vermieter*in und Mieter*in.
Für eine durchschnittliche Wohnung mit Heizöl fällt die Rechnung für den/die Vermieter*in deutlich schlechter aus:
11.410 kWh Heizöl pro Jahr (mittlerer Verbrauch laut Heizspiegel 2022)
x 0,31 kg CO2/kWh
= 3.537,1 kg CO2/a
/ 70 m2
= 50,53 kg CO2/m2a
Das entspricht Stufe 9 und damit 80 Prozent für Vermieter*in und 20 Prozent für Mieter*in.
Wie lassen sich die aufzuteilenden CO2-Kosten berechnen?
Auch für die CO2-Preis-Aufteilung gibt es einen einfachen Rechenweg. Der Preis wird je Tonne fällig. Entsprechend sind die berechneten CO2-Emissionen von Kilogramm (kg) in Tonnen (t) umzurechnen und dann mit dem jeweils gültigen CO2-Preis zu multiplizieren.
Für eine durchschnittliche Wohnung im Mehrfamilienhaus mit Erdgas-Heizung sieht das beispielsweise für das Jahr 2023 so aus:
2.503,2 kg CO2
geteilt durch 1.000
ist gleich 2,5032 t
mal 30 Euro je Tonne
ist gleich 75,096 Euro
Wie oben berechnet ist die Aufteilung in diesem Fall 50 Prozent für den/die Mieter*in und den/die Vermieter*in. Beide müssen also jeweils rund 38 Euro zahlen.
CO2-Preis-Aufteilung: durchschnittliche Wohnung mit Gas-Heizung
kWh pro Jahr | CO2-Preis-Stufe | Mieter*in | Vermieter*in | |
---|---|---|---|---|
niedriger Verbrauch | 6.090 | 3 | 80 % 35 € | 20 % 9 € |
mittlerer Verbrauch | 10.430 | 6 | 50 % 38 € | 50 % 38 € |
erhöhter Verbrauch | 16.590 | 10 | 5 % 6 € | 95 % 113 € |
Für eine durchschnittliche Wohnung im Mehrfamilienhaus mit Öl-Heizung sieht die Rechnung für das Jahr 2023 so aus:
3.537,1 kg CO2
geteilt durch 1.000
ist gleich 3,5371 t
mal 30 Euro je Tonne
ist gleich 106,113 Euro
Wie oben berechnet ist die Aufteilung in diesem Fall 20 Prozent für den/die Mieter*in (rund 21 Euro) und 80 Prozent den/die Vermieter*in (rund 85 Euro).
CO2-Preis-Aufteilung: durchschnittliche Wohnung mit Öl-Heizung
kWh pro Jahr | CO2-Preis-Stufe | Mieter*in | Vermieter*in | |
---|---|---|---|---|
niedriger Verbrauch | 7.140 | 5 | 60 % 40 € | 40 % 27 € |
mittlerer Verbrauch | 11.410 | 9 | 20 % 21 € | 80 % 85 € |
erhöhter Verbrauch | 17.500 | 10 | 5 % 8 € | 95 % 155 € |
Für die korrekte Aufteilung der Kosten ist der/die Vermieter*in verantwortlich. Alle dazu nötigen Informationen stellt der/die Energielieferant*in zur Verfügung. Messdienstleister*innen unterstützen bei der korrekten Berechnung und Darstellung der Kosten.
Da die Aufteilung erst ab seit dem 1. Januar gilt, werden die Kosten in der Regel erstmals in den im Jahr 2024 ausgestellten Heizkostenabrechnungen auftauchen. Beim Prüfen und bei eventuell nötigen Korrekturen der Rechnung können zum Beispiel die örtlichen Mietervereine des Deutschen Mieterbunds helfen.
5. Ist für Biogas ein CO2-Preis zu zahlen?
Grundsätzlich gilt der CO2-Preis auch für Biobrennstoffe wie Biogas oder Biodiesel. Sie waren jedoch in den Jahren 2021 und 2022 davon befreit. Seit dem Jahr 2023 gilt die Befreiung nur noch für echtes Biogas und andere echte Biobrennstoffe. Deren Erzeuger müssen dann belegen, dass das Gas nachhaltig ist: etwas aus der Vergärung von Abfällen oder bestimmten Ackerpflanzen. Für dieses Biogas fällt auch weiterhin kein CO2-Preis an.
6. Wie hoch ist der CO2-Preis fürs Tanken?
Für Benzin und Diesel wird ebenfalls ein CO2-Preis fällig. Bei einem vergleichsweise niedrigen Verbrauch von 6 Litern auf 100 Kilometern und einer Jahresfahrleistung von 20.000 Kilometern sind es in den Jahren 2022 und 2023...
- für Benzin: 85 Euro
- für Diesel: 85 Euro
... und im Jahr 2026 folgende Mehrkosten:
- bei Benzin: mindestens 180 Euro
- bei Diesel: mindestens 205 Euro
Für Elektroautos fallen dagegen keine Mehrkosten an. Im Gegenteil: Es gibt sogar eine Prämie für vermiedenes CO2. Außerdem sind zum Ausgleich die Elektoauto-Förderung und die Pendlerpauschale gestiegen.
7. Wie kann ich zusätzliche Kosten durch den CO2-Preis vermeiden?
Um zusätzliche Kosten zu vermeiden, gibt es verschiedene Möglichkeiten. Am einfachsten dürfte es in den meisten Fällen sein, den Energieverbrauch zu senken: Je weniger Heizöl, Erdgas, Flüssiggas, Benzin oder Diesel verbraucht wird, desto weniger CO2-Kosten entstehen.
- Mit unserem Heizkosten-Rechner können Sie herausfinden, wie groß Ihr Sparpotenzial ist.
- Wer gleich mit dem Sparen loslegen will, kann die besten Tipps für weniger Heizkosten nutzen.
Fürs Heizen und Autofahren gibt es zudem Alternativen, für die gar kein CO2-Preis fällig wird. Beim Heizen sind das zum Beispiel Wärmepumpen sowie die Heizungsunterstützung durch Solarthermie und Photovoltaik. Fürs Autofahren bieten sich neben Elektroautos und auch andere Verkehrsmittel an.
CO2-Preis: Tipps für Eigentümer*innen
Eigentümer*innen haben in der Regel mehr Möglichkeiten als Mieter*innen, um Mehrkosten durch den CO2-Preis zu vermeiden. Denn als Eigentümer*in können Sie auch die Heizanlage und die Gebäudehülle optimieren. Das geht mit ganz einfachen und kostengünstigen Maßnahmen wie dem Tausch der Heizungspumpe oder dem hydraulischen Abgleich. Beides wird mit 15 Prozent Zuschuss gefördert.
Ist die Heizanlage schon in die Jahre gekommen, sollten Sie einen kompletten Tausch der Heizung prüfen. Dafür ist ein Zuschuss von bis zu 40 Prozent möglich, ab und an auch kombinierbar mit regionalen Förderungen. Gar keine CO2-Kosten fallen bei Wärmepumpen, Solarthermie, Heizen mit nachhaltigem Biogas oder Holz an.
Am meisten zahlt es sich aus, wenn Sie vor dem Heizungstausch für eine bessere Dämmung und dichtere Fenster sorgen. Dann reicht auch eine geringere Heizleistung aus. Dazu können Sie mit einem/r Energieberater*in einen Sanierungsfahrplan erstellen.
Photovoltaik und Elektromobilität kombinieren
Nicht nur die Heizkosten steigen durch den CO2-Preis. Auch Autofahren mit Benzin und Diesel wird teurer. Deswegen sollten Sie auch dort Sparpotenziale prüfen. Als Eigentümer*in haben Sie eine besonders lukrative Option: Sie können den Treibstoff für ein Elektroauto selbst produzieren – mit einer Photovoltaikanlage. Über eine Wallbox können Sie Ihr Elektroauto dann kostengünstig laden. So entstehen keinerlei zusätzliche Kosten durch den CO2-Preis.

CO2-Preis: Tipps für Mieter*innen
Auch als Mieter*in können Sie zusätzliche Kosten durch den CO2-Preis vermeiden. In der Regel ist das Sparpotenzial beim Heizen am größten: Etwa 90 Prozent aller Haushalte in Deutschland zahlen mehr als nötig. Wie groß Ihr persönliches Potenzial ist, können Sie mit dem Heizkosten-Rechner herausfinden. Falls Sie lieber gleich mit dem Sparen beginnen wollen: Wir haben die besten Tipps für einen niedrigeren Heizenergieverbrauch zusammen gestellt.
CO2-Preis: Tipps für Autofahrer*innen
Falls Sie Autofahrer*in sind, gibt es weitere Möglichkeiten für einen möglichst niedrigen CO2-Preis:
- Nutzen Sie Elektromobilität und die Fördermittel – für ein Elektroauto oder ein Elektrofahrrad zum Beispiel.
- Als Besitzer*in eines Elektroautos können Sie seit 2022 eine CO2-Prämie erhalten. Die bringt aktuell zwischen 250 und 350 Euro pro Jahr ein.
- Prüfen Sie, ob Sie einen Teil Ihrer Strecke ohne Auto zurücklegen können; zum Beispiel indem Sie Fahrrad und Bahn oder Carsharing kombinieren.
- Finden Sie heraus, ob ein Urlaubsziel oder ein anderes Fernziel auch ohne Auto gut zu erreichen ist. Auf vielen Strecken können Sie mit dem Zug bequemer und schneller oder mit dem Bus besonders günstig reisen.