CO2-Preis: So können Sie sparen

23.09.2025 Lesedauer: min Jens Hakenes & Minh Duc Nguyen

Steckerbuchse eines Elektromobils

Seit 2021 wird eine Abgabe für Handel mit Heizöl, Erdgas, Flüssiggas, Benzin und Diesel erhoben. Seit 2026 wird der CO2-Preis außerdem in einem neuen Verfahren bestimmt. Was bedeutet das für Ihren Haushalt? Wie viel müssen Mieter*innen übernehmen? Und welche Maßnahmen senken die Kosten tatsächlich? Diese und weitere Fragen beantworten wir hier.

Die wichtigsten Fakten auf einem Blick

  • 2025 lag der CO2-Preis bei 55 Euro pro Tonne CO2 seit 2026 gilt ein gesetzlicher Preiskorridor von 55 bis 65 Euro pro Tonne CO2
  • Haushalte kaufen keine Zertifikate. Die Kosten werden über die Preise für fossile Brennstoffe weitergegeben.
  • Besonders betroffen sind Erdgas, Heizöl, Flüssiggas, Benzin und Diesel.
  • In Mietwohnungen werden die CO2-Kosten zwischen Mieterinnen und Vermieterinnen aufgeteilt.
  • Sie können die Kosten häufig begrenzen: durch weniger Verbrauch, eine effizientere Heizung und einen passenden Energievertrag.

Was ist der CO2-Preis?

Der CO2-Preis verteuert fossile Brennstoffe entsprechend ihren klimaschädlichen Emissionen. Er soll einen Anreiz schaffen, weniger Erdgas, Heizöl, Benzin und Diesel zu verbrauchen und auf klimafreundlichere Alternativen umzusteigen.

Fachlich handelt es sich im Gebäude- und Verkehrsbereich nicht um eine klassische CO2-Steuer. Umgangssprachlich wird zwar häufig von der „CO2-Steuer“ gesprochen. In Deutschland werden die Emissionen jedoch über den nationalen Emissionshandel bepreist. Unternehmen, die fossile Brennstoffe in Verkehr bringen, benötigen dafür Zertifikate und geben die Kosten in der Regel über den Brennstoffpreis weiter.

Für Haushalte bedeutet das: Sie zahlen den CO2-Preis nicht direkt pro ausgestoßene Tonne. Sie spüren ihn vor allem über ihre Rechnung für Heizung und Kraftstoff.

Wie hoch ist der CO2-Preis?

Bis einschließlich 2025 galt ein gesetzlich festgelegter Preis. 2025 waren es 55 Euro pro Tonne CO2. Seit 2026 werden Zertifikate im nationalen Emissionshandel in einem Preiskorridor von 55 bis 65 Euro versteigert.

Der Korridor bedeutet nicht, dass der Preis automatisch auf 65 Euro steigt. Er beschreibt die gesetzliche Spanne, innerhalb derer sich der Preis bewegen kann. Entscheidend sind unter anderem die Nachfrage nach Zertifikaten und das jeweilige Verkaufsverfahren.

Für Verbraucher*innen ist deshalb weniger die einzelne Zahl entscheidend als die Frage: Wie viel fossile Energie verbrauche ich – und welche Möglichkeiten habe ich, diesen Verbrauch zu senken?

Wie wirkt sich der CO2-Preis auf Gas, Heizöl und Kraftstoff aus?

Wie hoch die Mehrkosten ausfallen, hängt vom Brennstoff, vom Verbrauch und vom geltenden CO2-Preis ab. Heizöl verursacht je verbrauchter Einheit besonders viele CO2-Emissionen. Auch Erdgas, Flüssiggas, Benzin und Diesel werden durch die Bepreisung fossiler Emissionen teurer.

Die persönlichen Kosten können daher sehr unterschiedlich ausfallen. Ein Haushalt mit geringem Gasverbrauch ist weniger betroffen als ein schlecht gedämmtes Gebäude mit hohem Verbrauch. Beim Auto spielen zusätzlich die Fahrleistung, der Kraftstoffverbrauch und die Fahrzeugart eine Rolle.

Die Grundregel lautet:

CO2-Kosten = Brennstoffmenge × Emissionsfaktor × CO2-Preis

Bei einer Mietwohnung kommt anschließend die gesetzliche Aufteilung zwischen Mieterinnen und Vermieterinnen hinzu.

Wer zahlt den CO2-Preis in einer Mietwohnung?

Seit 1. Januar 2023 sind die CO2-Kosten aufzuteilen. Die Gebäude werden dazu in zehn Stufen eingeteilt. Je höher der CO2-Ausstoß pro Quadratmeter, desto mehr müssen die Vermieter*innen zahlen:

  • Bei mehr als 52 Kilogramm CO2 pro Quadratmeter und Jahr übernehmen die Vermieter*innen 95 Prozent und die Mieter*innen 5 Prozent der CO2-Kosten.
  • Bei sehr effizienten Gebäuden (unter 12 kg, ab Effizienzhaus-Standard 55: EH55) müssen die Mieter*innen die Kosten weiterhin zu 100 Prozent übernehmen.

Ausnahmen gibt es für Gebäude mit Denkmalschutz und in Milieuschutz-Gebieten. Denn dort sind Sanierungen nur eingeschränkt erlaubt. Für Geschäfte, Bürogebäude und andere Nichtwohngebäude gilt das Stufenmodell noch nicht: Die Kosten werden vorläufig zur Hälfte aufgeteilt, wenn es keine andere vertragliche Vereinbarung gibt. Für Nichtwohngebäude soll es aber ebenfalls ein Stufenmodell geben, sobald alle dafür nötigen Daten vorliegen.

CO2-Preis seit 1. Januar 2023: 10-Stufen-Modell

So sieht die Verteilung der CO2-Kosten zwischen Mieter*innen und Vermieter*innen von Wohngebäuden seit 2023 aus. Entscheidend ist der Wert für CO2 pro Quadratmeter und Jahr (CO2/m2a):

Für mehr Informationen bitte scrollen bzw. ziehen

Stufe
Mieter*in
Vermieter*in
CO2-m²a
1
100 %
0 %
<12 kg
2
90 %
10 %
12-<17 kg
3
80 %
20 %
17-<22 kg
4
70 %
30 %
22-<27 kg
5
60 %
40 %
27-<32 kg
6
50 %
50 %
32-<37 kg
7
40 %
60 %
37-<42 kg
8
30 %
70 %
42-<47 kg
9
20 %
80 %
47-<52 kg
10
5 %
95 %
>52 kg
CO2-Preis seit 1. Januar 2023: 10-Stufen-Modell

Wie lässt sich die Stufe beim CO2-Preis fürs Heizen berechnen?

Die CO2-Preis-Stufe lässt sich einfach berechnen: mit dem Heizenergieverbrauch und der Wohnfläche des gesamten Gebäudes. Das zeigt das Beispiel eines durchschnittlichen Mehrfamilienhauses mit Erdgas-Zentralheizung und zehn Wohnungen mit je 70 Quadratmetern.

91.700 kWh Erdgas pro Jahr (mittlerer Verbrauch laut Heizspiegel 2024)
mal 0,24 kg CO2 je kWh (laut GEG)
ist gleich 22.008 kg CO2
geteilt durch 700 m2
ist gleich 31,44 kg CO2 pro Quadratmeter und Jahr

Daraus ergibt sich Stufe 5, also ein Anteil von 60 Prozent für Mieter*in und 40 Prozent für Vermieter*in.

Mit Heizöl fällt die Rechnung für den/die Vermieter*in deutlich schlechter aus:

94.500 kWh Heizöl pro Jahr (mittlerer Verbrauch laut Heizspiegel 2024)
x 0,31 kg CO2/kWh
= 29.295 kg CO2/a
/ 700 m²
= 41,85 kg CO2/m²a

Das entspricht Stufe 7 und damit 40 Prozent für Mieter*in und 60 Prozent für Vermieter*in.

Was können Mieter*innen jetzt tun?

Als Mieter*in können Sie die energetische Qualität des Gebäudes meist nicht selbst verändern. Trotzdem gibt es mehrere Ansatzpunkte, um den eigenen Verbrauch und damit den eigenen Kostenanteil zu senken.

Heizkostenabrechnung prüfen

Schauen Sie zunächst nach, wie hoch Ihr Verbrauch und Ihr CO2-Kostenanteil sind. Prüfen Sie außerdem, ob die Aufteilung zwischen Mieterinnen und Vermieterinnen angegeben ist.

Bei Unklarheiten können Sie sich an eine Verbraucherzentrale, einen Mieterverein oder eine Schuldnerberatung wenden. Auch der HeizCheck hilft dabei, den eigenen Heizenergieverbrauch einzuordnen.

Zum HeizCheck

Heizenergie sparen

Schon kleine Änderungen können den Verbrauch senken. Dazu gehören:

  • die Raumtemperatur um ein Grad reduzieren,
  • Heizkörper regelmäßig entlüften,
  • Heizkörper nicht mit Möbeln oder Vorhängen verdecken,
  • im Winter kurz und stoßweise lüften,
  • Türen zwischen unterschiedlich warmen Räumen schließen,
  • die Heizung bei längerer Abwesenheit passend einstellen.

Wichtig ist, die Wohnung auch bei geringerem Verbrauch ausreichend warm zu halten. Zu niedrige Temperaturen können das Schimmelrisiko erhöhen.

Was können Hauseigentümer*innen tun?

Eigentümer*innen haben in der Regel mehr Möglichkeiten als Mieter*innen, um Mehrkosten durch den CO2-Preis zu vermeiden. Denn als Eigentümer*in können Sie auch die Heizanlage und die Gebäudehülle optimieren. Das geht mit ganz einfachen und kostengünstigen Maßnahmen wie dem Tausch der Heizungspumpe oder dem hydraulischen Abgleich. Beides wird mit 15 bis 20 Prozent Zuschuss gefördert.

Ist die Heizanlage schon in die Jahre gekommen, sollten Sie einen kompletten Tausch der Heizung prüfen. Dafür ist seit 1. Januar 2024 ein Zuschuss von bis zu 70 Prozent möglich, ab und an auch kombinierbar mit regionalen Förderungen. Gar keine CO2-Kosten fallen bei Wärmepumpen, Solarthermie, Heizen mit nachhaltigem Biogas oder Holz an.

Am meisten zahlt es sich aus, wenn Sie vor dem Heizungstausch für eine bessere Dämmung und dichtere Fenster sorgen. Dann reicht auch eine geringere Heizleistung aus. Dazu können Sie mit einem/r Energieberater*in einen Sanierungsfahrplan erstellen.

Photovoltaik und Elektromobilität kombinieren

Nicht nur die Heizkosten steigen durch den CO2-Preis. Auch Autofahren mit Benzin und Diesel wird teurer. Deswegen sollten Sie auch dort Sparpotenziale prüfen. Als Eigentümer*in haben Sie eine besonders lukrative Option: Sie können den Treibstoff für ein Elektroauto selbst produzieren – mit einer Photovoltaikanlage. Über eine Wallbox können Sie Ihr Elektroauto dann kostengünstig laden. So entstehen keinerlei zusätzliche Kosten durch den CO2-Preis.

Was können Vermieter*innen tun?

Vermieter*innen tragen abhängig von der energetischen Qualität des Gebäudes einen Teil der CO2-Kosten. Je höher der Energieverbrauch, desto größer kann dieser Anteil ausfallen.

Energetische Modernisierungen können deshalb nicht nur den Wohnkomfort verbessern. Sie können auch den Energieverbrauch, die CO2-Kosten und die Belastung der Mieter*innen senken.

Mögliche Maßnahmen sind:

  • die Dämmung der Gebäudehülle,
  • die Optimierung oder der Austausch der Heizungsanlage,
  • die Dämmung von Heizungs- und Warmwasserrohren,
  • ein hydraulischer Abgleich,
  • die Prüfung von Fenstern und Außentüren,
  • die Nutzung erneuerbarer Energien.

Welche Maßnahme zuerst sinnvoll ist, hängt vom Gebäude, vom Zustand der Heizung und von der Finanzierung ab.

Wie können Sie Ihre CO2-Kosten begrenzen?

Der wirksamste Ansatz ist, weniger fossile Energie zu verbrauchen. Welche Maßnahme sich lohnt, hängt von Ihrer Wohnsituation ab.

Mit wenig Aufwand

  • Heiztemperatur prüfen und passend einstellen
  • Heizkörper entlüften
  • Verbrauch regelmäßig ablesen
  • Abschlagszahlungen an den tatsächlichen Verbrauch anpassen
  • Heizkostenabrechnung kontrollieren
  • unnötige Autofahrten vermeiden

Mit mittlerem Aufwand

  • Heizungsanlage warten und optimieren lassen
  • Heizungsrohre in unbeheizten Bereichen dämmen
  • undichte Fenster oder Türen prüfen
  • Energievertrag und Tarif vergleichen
  • Fahrgemeinschaften oder öffentliche Verkehrsmittel nutzen

Mit größerem Aufwand

  • Gebäudehülle dämmen
  • Fenster austauschen
  • Heizung erneuern
  • erneuerbare Energien einbinden
  • Energieberatung und Sanierungsfahrplan nutzen

Nicht jede Maßnahme passt zu jedem Haushalt. Für Mieterinnen stehen meist Verbrauch und Abrechnung im Mittelpunkt. Eigentümerinnen sollten dagegen zunächst den energetischen Zustand des Gebäudes und die Heiztechnik analysieren.

Häufige Fragen zum CO2-Preis

Zum HeizCheck

Umgangssprachlich wird häufig von der CO2-Steuer gesprochen. Fachlich wird der CO2-Preis im Gebäude- und Verkehrsbereich über den nationalen Emissionshandel bestimmt. Unternehmen geben die Kosten in der Regel über die Preise für fossile Brennstoffe weiter.

2026 liegt der gesetzliche Preiskorridor im nationalen Emissionshandel zwischen 55 und 65 Euro pro Tonne CO2. Der konkrete Preis bewegt sich innerhalb dieser Spanne.

Nein, nicht grundsätzlich. Seit 2023 werden die CO-Kosten für das Heizen abhängig von der energetischen Qualität des Gebäudes zwischen Mieterinnen und Vermieterinnen aufgeteilt. In ineffizienten Gebäuden kann der Vermieter*innen-Anteil bis zu 95 Prozent betragen.

Die Heizkostenabrechnung muss den CO2-Ausstoß des Gebäudes, die daraus entstehenden CO2-Kosten und die Aufteilung zwischen Mieterinnen und Vermieterinnen ausweisen. Fehlen Angaben oder sind sie nicht nachvollziehbar, sollten Sie bei der Hausverwaltung nachfragen oder eine Beratungsstelle einschalten.

Für den Strom, den eine Wärmepumpe benötigt, fällt kein CO2-Preis auf fossile Brennstoffe an. Die Stromkosten bleiben jedoch bestehen. Wie klimafreundlich und wirtschaftlich eine Wärmepumpe arbeitet, hängt unter anderem vom Gebäude, der Vorlauftemperatur und dem Stromverbrauch ab.

Wer fossile Brennstoffe nutzt, kann den CO2-Preis nicht einfach aus der Rechnung herausrechnen. Sie können die Kosten aber häufig begrenzen, indem Sie weniger Energie verbrauchen, die Heizung optimieren oder auf eine klimafreundlichere Energieversorgung umsteigen.

Jens Hakenes

Über den Autor

Jens Hakenes

Jens Hakenes ist seit 2010 unser freiberuflicher Experte für die Themen Heizkosten, Warmwasser, Stromkosten und Klimaschutz. In seinen Artikeln erfahren Sie zum Beispiel alles Wichtige über Fußbodenheizungen, serielle Sanierung oder den CO₂-Preis.

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Minh Duc Nguyen

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Minh Duc Nguyen

Minh Duc Nguyen ist seit 2020 Teil der co2online-Redaktion. Er ist besonders vertraut mit dem Thema Heizung im Allgemeinen, sowie Fernwärme und Wärmepumpe im Besonderen. Darüber hinaus gehört der Bereich staatliche Fördermittel für Wohngebäude zu seiner Expertise.

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