Das Gebäudeenergiegesetz – Was Sie jetzt wissen müssen
(c) co2online.de | Elisa Meyer
Wir müssen die Energiewende schaffen. Es gibt keine Alternative. Aber wie? Seit Wochen wird darüber heftig diskutiert. Viele Verbraucher*innen sind extrem verunsichert. Was stimmt und was nicht? Wie kann der Weg aussehen? Wir haben unsere Nutzer*innen gefragt, welche Fragen und Sorgen rund um das Gebäudeenergiegesetz (GEG) und die Mindesteffizienzstandards (MEPS) sie am meisten beschäftigen und sammeln dazu hier die wichtigsten Informationen und Antworten.
Energiewende, Wärmewende, Kesseltausch – was bedeutet das für mich?
Die Energiewende ist eine gesellschaftliche Mammutaufgabe, die viele Fragen aufwirft. Diese drei Fragen stehen für unsere Nutzer*innen im Fokus:
#1 Werden Gasheizungen verboten?
Ein Verbot im engeren Sinne, dass Eigentümer*innen ab 2024 ihre bestehende Gas- oder Ölheizung stilllegen oder diese gar ausbauen lassen müssen, gibt es nicht. Im aktuellen Gesetzesentwurf heißt es, dass ab dem 1. Januar 2024 möglichst jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit Erneuerbaren Energien betrieben werden soll. Wer eine funktionierende Gasheizung besitzt, darf diese weiterhin betreiben und instand halten lassen. Ab dem Jahr 2045 dürfen keine Heizungen auf Basis fossiler Brennstoffe betrieben werden.
#2 Wie soll ich ein neues Heizsystem finanzieren?
Eine umweltfreundliche Heizung wie die Wärmepumpe kostet in der Anschaffung mehr als eine Gas- oder Ölheizung. Allerdings gibt es bereits Förderprogramme vom Bund, die die Kosten um bis zu 40 Prozent reduzieren. Wird die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) in ihrer derzeitigen Fassung angenommen, wird es eine einheitliche Grundförderung in Höhe von 30 Prozent für alle erneuerbaren Heizungen geben. Darüber hinaus wird es einen sogenannten Klimabonus geben, der den Fördersatz auf bis zu 50 Prozent erhöht. Mit einer umweltfreundlichen Heizung senken Hauseigentümer*innen ihre Heizkosten und sind nicht vom Preis fossiler Energieträger und dem immer teurer werdenden CO2-Preis abhängig. Mit unserer Fördermittel-Suche finden sie in wenigen Schritten passende Förderangebote für Ihr Vorhaben.
#3 Muss ich mein Haus demnächst sanieren?
In Brüssel werden derzeit Mindesteffizienzstandards für bestehende Gebäude diskutiert. Es gibt Überlegungen, dass besonders ineffiziente Gebäude bis zu einem Stichtag zumindest teilsaniert werden müssen. Welche Gebäude genau betroffen sind, steht noch nicht fest. Ausnahmen soll es aber geben. Ob und wann diese Überlegungen konkret angewendet werden, ist noch unklar. Was jetzt schon feststeht: Besonders ineffiziente Häuser zu sanieren, ist wirtschaftlich sinnvoll, denn es senkt die Heizkosten erheblich. Welche Sanierungsmaßnahmen sich für Ihr Haus rechnen, können Sie mit dem ModernisierungsCheck prüfen. Mehr Fragen und Antworten finden Sie in unseren FAQ zum Thema.
Kosten an einem Beispielhaus (Komplettsanierung)
Wie hoch die Kosten für den Umstieg auf Erneuerbare Energien sind, lässt sich nur individuell ermitteln. Als Orientierungshilfe dient folgende Beispielrechnung.
Für ein durchschnittliches Einfamilienhaus (Wohnfläche 110 m²) von 1970 mit Gasheizung und Dämmung aus dem Jahr 1993 ermittelt der ModernisierungsCheck folgende Sparpotenziale, Kosten für die Komplettsanierung (Dämmung der Gebäudehülle, Heizungstausch und Solarenergie-Anlage) und CO2-Emissionen:
| Luftwärmepumpen-Heizung | Erdwärmepumpen-Heizung | Pelletheizung | Fernwärme |
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Heizenergieverbrauch aktuell | 148 kWh/m² |
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Heizenergieverbrauch nach der Modernisierung (kWh/m²) | 49 | 45 | 94 | 87 |
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Investitionskosten (Komplettsanierung inklusive...) | 79.900 € | 81.330 € | 83.670 € | 78.280 € |
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monatliche Kreditrate inkl. Förderung (Laufzeit 20 Jahre) | 377 € | 383 € | 393 € | 323 € |
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monatlich eingesparte Energiekosten* | 403 € | 423 € | 537 € | 507 € |
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CO2-Emissionen aktuell | 4,9 t CO2/Jahr |
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CO2-Emissionen nach der Modernisierung (in t CO2/Jahr) | 0 | 0 | 0,3 | 3,0 |
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*Die Prognose zur Energieeinsparung bezieht sich auf die Heizenergie und betrachtet den mittleren Energiepreis über 20 Jahre (bei Gas z.B. mit einer durchschnittlichen Steigerung von 2,6 % pro Jahr).
Mit einer Komplettsanierung lassen sich die meisten Vorteile heben: Die Energiebilanz verbessert sich erheblich, Sie vermeiden eine Dauerbaustelle, sparen Baukosten und erhalten über den KfW-Förderkredit eine höhere Förderung. Aber auch eine Schritt-für-Schritt-Sanierung ist möglich. Lassen Sie sich am besten von einem*r Energieeffizienz-Expert*in beraten.
Gesellschaftliche Akzeptanz ist weitgehend vorhanden
Dass die Mehrheit der Deutschen hinter der Energiewende steht, haben bereits mehrere Umfragen gezeigt. Auch unsere Umfragen unter den 155.000 Mitgliedern der co2online-Community (PDF, 727 kB) bestätigen dies: Der überwiegende Anteil von 46 Prozent unterstützt die Forderung, dass nur noch hauptsächlich klimafreundliche Heizungen eingebaut werden sollen.
Trotzdem gibt es bei der co2online Community die Sorge, ob der Heizungstausch finanziell machbar ist und ob ausreichend Handwerker*innen und Wärmepumpen zur Verfügung stehen werden. Dies und eine transparente Aufschlüsselung, was das Gesetz für die Verbraucher*innen bedeutet, sollte die Politik sicherstellen, um noch mehr Menschen von dem Vorhaben zu überzeugen.
Gesichter der Energiewende
Einige unserer Nutzer*innen sind schon einen Schritt weiter und haben bereits bewusst auf zukunftsfähige Heizsysteme umgestellt. Ihre Erfahrungen und Lösungen für erlebte Herausforderungen helfen anderen Verbraucher*innen ganz praxisnah.
Vorteile von sanierten Gebäuden
An Investitionen für unsere Zukunft führt kein Weg vorbei, aber energetische Sanierungen bringen sowohl ökonomisch als auch ökologisch klare Vorteile mit sich. Hier eine kleine Auswahl:
Ob und wann sich eine energetische Sanierung lohnt, lässt sich nicht pauschal sagen. Mit dem ModernisierungsCheck finden Sie schnell heraus, welche Maßnahmen für Ihr Gebäude am sinnvollsten sind.
FAQ - Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen
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Was ist das GEG?
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist ein deutsches Bundesgesetz und legt fest, welche energetischen Standards ein neues oder saniertes Gebäude mindestens erreichen muss. Es regelt auch Pflichten und Regelungen zur Beheizung von Gebäuden, zum Beispiel das Verbot von Ölheizungen.
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Für welche Gebäude gilt das GEG?
Das GEG gilt seit 1. November 2020 für alle Gebäude, die beheizt oder klimatisiert werden. Seine Vorgaben beziehen sich vorwiegend auf die Heizungstechnik und den Wärmedämmstandard des Gebäudes. Eine Anpassung des GEG ist derzeit in Arbeit. Sie soll im Sommer beschlossen und am 1. Januar 2024 in Kraft treten.
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Welche Regeln zum Heizen soll es geben?
a) Ab dem 01.01.2024 dürfen nur noch Heizungen auf Basis Erneuerbarer Energien neu eingebaut werden. Ausnahmen sind jedoch möglich.
b) Bestehende Heizungen können weiter betrieben und bei einem Defekt repariert werden.
c) Für nicht reparierbare Erdgas- oder Ölheizung gibt es Übergangslösungen sowie mehrjährige Übergangsfristen.
d) Die vorgesehene Regelung ist technologieoffen. In bestehenden Gebäuden können auch weiterhin Gasheizungen eingebaut werden, wenn sie mit 65 % grünen Gasen oder in Kombination mit einer Wärmepumpe betrieben werden.
e) Es wird finanzielle Fördermaßnahmen für untere und mittlere Einkommensgruppen geben.
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Wie ist die geplante Heizungsförderung?
Wird die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) in ihrer derzeitigen Fassung angenommen, wird es eine einheitliche Grundförderung in Höhe von 30 Prozent für alle erneuerbaren Heizsysteme geben. Dazu gehören elektrische Wärmepumpen, Stromdirektheizungen, Hybridheizungen, Heizung auf der Basis von Solarthermie und Anschlüsse an ein Wärmenetz. Darüber hinaus gibt es noch einen sogenannten Klimabonus in drei Stufen, der den Gesamtbetrag auf bis zu 50 Prozent erhöht.
- Mit dem sog. Klimabonus I kann die Förderung um 20 Prozentpunkte erhöht werden. Hauseigentümer*innen, die seit 20 Jahren im Haus wohnen und Hauseigentümer*innen über 80 Jahre erhalten den Klimabonus. Genauso haben Hauseigentümer*innen, die ihre 30 Jahre alte Heizung auch ohne Tauschpflicht austauschen, und Sozialleistungsempfänger*innen einen Anspruch auf den Klimabonus.
- Der Klimabonus II beträgt 10 Prozent und gilt für alle Hauseigentümer, bei denen zwar eine Austauschpflicht besteht, die die gesetzlichen Anforderungen aber übererfüllen, also zum Beispiel mindestens 70 Prozent erneuerbare Energien einsetzen.
- In Havariefällen kann der Klimabonus III in Anspruch genommen werden, wenn durch den Heizungstausch statt in drei Jahren bereits innerhalb eines Jahres die 65 Prozent erneuerbare Energien erreicht werden. Der zusätzliche Zuschuss beträgt 10 Prozent
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Gibt es Übergangslösungen und -fristen?
Bei einem Totalausfall der Gas- oder Ölheizung erhalten Eigentürmer*inne eine Übergangszeit von drei Jahren. Bis dahin ist der Einbau eines Wärmeerzeugers möglich, der nicht Vorgabe für Erneuerbare Energien nicht erfüllt. Nach drei Jahren muss die „neue“ Anlage mit mindestens 65 Prozent Erneuerbaren Energien betrieben werden. Die Frist beginnt mit dem Tag, an dem erstmals Arbeiten zum Kesseltausch durchgeführt werden.
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Muss es immer die Wärmepumpe sein?
Nein, Eigentümer*innen können unterschiedliche Optionen wählen, um die Pflicht zu erfüllen. Beim Neubau und bei Bestandsgebäuden kann man zwischen den folgenden Erfüllungsmöglichkeiten wählen:
- Anschluss an ein Wärmenetz
- Einbau einer elektrischen Wärmepumpe
- Stromdirektheizung
- Einbau einer Gasheizung, die nachweislich erneuerbare Gase nutzt
- Einbau einer Hybridheizung
Für Bestandsgebäude kommen weitere Optionen in Frage.
- Einbau einer Biomasseheizung (Holzheizung, Pelletheizung, etc.)
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Wie soll ich nachweisen, dass ich mit erneuerbaren Energien heize?
Die Umsetzung der Regelung zum klimafreundlichen Heizen mit Erneuerbaren Energien soll in der Praxis einfach und unbürokratisch ausgestaltet werden.
So soll es für die Prüfung durch Schornsteinfeger*innen in vielen Fällen keinen rechnerischen Nachweis benötigen, dass die „Erneuerbaren-Vorgabe“ in der Praxis eingehalten wird. Stattdessen soll es vorab eine definierte Reihe von Möglichkeiten zur Umsetzung geben. Wählt man eine davon aus, gilt die Vorgabe als erfüllt (sogenannte Vermutungsregelung).
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Was sind Mindesteffizienzstandards für Gebäude?
Für Bestandsgebäude sollen energetische Mindesteffizienzstandards (MEPS) festgelegt werden. Diese werden derzeit in den europäischen Institutionen erarbeitet und müssen dann von den EU-Mitgliedstaaten ins jeweilige nationale Recht umgesetzt werden. In Deutschland wird dafür voraussichtlich das Gebäudeenergiegesetz erneut angepasst. Der Vorschlag des Europäischen Parlaments sieht eine Einteilung der Gebäude in sieben Effizienzklassen vor: von Klasse A für Niedrigemissionsgebäude bis Klasse G für die ineffizientesten 15 Prozent des jeweiligen nationalen Gebäudebestands. Gebäude der Klassen F und G sollten bis zum Jahr 2030, Gebäude der Klasse E bis 2033 saniert werden. Aufgrund der anhaltenden Beratungen sind die genauen Anforderungen noch nicht klar.
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Wie ist der aktuelle Stand in Deutschland?
Laut einer Auswertung unserer Gebäudedatenbank mit über eine Million Gebäudedaten aus ganz Deutschland könnten folgende Verbrauchswerte die Einteilung in die Gebäudeklassen bestimmen:
Gebäudeklasse | jährlicher Heizenergieverbrauch pro Quadratmeter | Anzahl der Gebäude |
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A | bis 65 kWh | 2,3 Mio. |
B | von 66 bis 90 kWh | 3,1 Mio. |
C | von 91 bis 110 kWh | 3,3 Mio. |
D | von 111 bis 130 kWh | 3,1 Mio. |
E | von 131 bis 150 kWh | 2,5 Mio. |
F | von 151 bis 175 kWh | 2,1 Mio. |
G | ab 176 kWh | 2,8 Mio. |
Gebäude mit einem Heizenergieverbrauch ab 151 kWh pro Quadratmeter Wohnfläche und Jahr, insgesamt 4,9 Millionen Gebäude, müssten danach bis 2030 saniert werden. Das entspräche größtenteils allen unsanierten, teilsanierten oder vor 1984 sanierten Gebäuden. Die 7,4 Millionen Gebäude mit einem Verbrauch ab 131 kWh müssten bis 2033 saniert werden. Das würde zusätzlich vor 1995 sanierte Gebäude betreffen. Im Jahr 2021 lag der durchschnittliche Heizenergieverbrauch bei 121,5 kWh pro Quadratmeter.