BAFA-Förderung: Förderprogramm für die energetische Modernisierung

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert mit der „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)" Einzelmaßnahmen zur Gebäudesanierung und Heizungsoptimierung sowie die Energieberatung für Wohngebäude. In diesem Artikel finden Sie die wichtigsten Infos zur BEG-Förderung vom BAFA. Und mit dem FördermittelCheck können Sie alle passenden Förderprogramme für Ihr Vorhaben finden:

FördermittelCheck: Förderungen finden

Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:

Die wichtigsten Fakten auf einen Blick

  • Zuschüsse für Heizungsoptimierung, Gebäudehülle, Lüftungsanlagen, Smart Home und Energieberatung
  • Zuschüsse immer an Bedingungen geknüpft
  • Förderanträge sind vor Beginn der Umsetzung zu stellen
  • BEG-Förderung vom BAFA ist mit zinsgünstigem Kredit der KfW-Bank kombinierbar, nicht jedoch mit einer Steuerermäßigung

Was ist das BAFA?

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist eine sogenannte „Bundesoberbehörde“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK). Es übernimmt einige wichtige administrative Aufgaben des Ministeriums – wie die Vergabe von Fördermitteln. So fördert das BAFA energieeffiziente Techniken sowie Maßnahmen zur Energieeinsparung.

Was ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude?

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bündelt die wichtigsten Förderprogramme des Bundes zur Gebäudesanierung. BEG-Förderungen werden über das BAFA als Zuschuss zu den anfallenden Kosten für eine geförderte Maßnahme ausgezahlt. Dieses Geld muss nicht zurückgezahlt werden. Die Förderung ist stets an das Erfüllen von Voraussetzungen geknüpft, die bei der Umsetzung der Maßnahme zu beachten sind. Förderkredite mit Tilgungszuschuss für eine vollständige energetische Sanierung und Ergänzungskredite zu einzelnen geförderten Maßnahmen vergibt die KfW-Bank.

Wer kann eine BEG-Förderung beantragen?

Alle Eigentümer*innen von Gebäuden können eine Förderung beantragen - unabhängig davon, ob es sich um Privatpersonen, Unternehmen, Kommunen oder gemeinnützige Organisationen handelt. Auch Contractoren steht das Förderprogramm offen.

Wie hoch ist die BEG-Förderung?

Für unterschiedliche Maßnahmen gibt es unterschiedliche Fördersätze. Einige Maßnahmen können miteinander kombiniert werden, sodass auch die Fördersätze steigen können. Die konkrete Fördersumme ergibt sich also aus dem Fördersatz und den anfallenden Kosten. Die Fördersumme ist zusätzlich durch eine Höchstsumme begrenzt.

Schritt für Schritt: Wie beantrage ich die BEG-Förderung beim BAFA?

Der Antragsprozess läuft in folgenden Schritten ab:

1. Schritt: Holen Sie Angebote ein und beauftragen Sie eine/n Energie-Effizienz-Experte*in. Auf den/die Expert*in verzichten können Sie bei Maßnahmen zur Optimierung der Heizung.

  • Holen Sie Angebot(e) von Fachunternehmen ein und entscheiden Sie sich für eines. Einen Förderantrag können Sie seit 2024 nur mit einem geschlossenen Lieferungs- oder Leistungsvertrag stellen. Aus diesem sollte sich auch das voraussichtliche Datum der Umsetzung der Maßnahme ergeben.
  • Falls Sie ein/e Energieeffizienz-Experte*in einbinden, muss die technische Projektbeschreibung (TPB) beauftragt werden. Der/Die Energieeffizienz-Experte*in muss Ihnen die „TPB-ID“ zur Verfügung stellen, damit Sie die ID im Antrag eintragen können.

2. Schritt: Stellen Sie den Antrag online

  • Lesen Sie das Merkblatt zur Antragstellung und stellen Sie den Antrag online. Daraufhin erhalten Sie eine Bestätigungs-E-Mail mit einem Aktivierungslink für das BAFA-Portal, mit dem Link können Sie Ihren Zugang zum BAFA-Portal aktivieren.

3. Schritt: Setzen Sie die Maßnahme um

  • Das BAFA prüft den Antrag, erstellt und übersendet den Zuwendungsbescheid per Post.
  • Nun kann die Umsetzung der Maßnahme starten. Insgesamt bleibt dafür 36 Monate ab Zugang des Zuwendungsbescheids Zeit.

4. Schritt: Reichen Sie den Verwendungsnachweis ein und beauftragen Sie den/die Energie-Effizienz-Experte*in

  • Falls Sie ein/e Energieeffizienz-Experte*in eingebunden haben, folgt jetzt die Beauftragung und Erstellung des technischen Projektnachweises (TPN). Der/die Energieeffizienz-Experte*in muss Ihnen die „TPN-ID“ zur Verfügung stellen, diese wird im Online-Verwendungsnachweis abgefragt.
  • Nach Fertigstellung der Maßnahme, erstellen Sie den Online-Verwendungsnachweis und senden ihn ab. Zudem laden Sie die erforderlichen Nachweise über das BAFA-Portal hoch.

5. Schritt: Prüfung und Auszahlung des Zuschusses

  • Das BAFA prüft den Online-Verwendungsnachweis und die Nachweis-Dokumente. Nach positiver Prüfung erstellt das BAFA den Festsetzungsbescheid, versendet diesen per Post und zahlt den gewährten Zuschuss an Sie aus.

Wenn Sie Fragen zur Antragstellung haben, können Sie sich auch vorab beim BAFA telefonisch beraten lassen: 06196 908-0.

Wann muss die BEG-Förderung beim BAFA beantragt werden?

Hier gilt das gleiche wie bei den meisten Förderprogrammen: Der Antrag zur Förderung muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Erst nach der Antragsstellung kann ein Unternehmen beauftragt und mit der Umsetzung begonnen werden. Aber erste Schritte wie die Planung und das Einholen von Handwerkerangeboten können natürlich bereits vor der Antragsstellung angegangen werden.

Wann wird die BEG-Förderung vom BAFA ausgezahlt?

Den Zuschuss erhält der/die Antragsteller*in, nachdem die Maßnahmen umgesetzt und die entsprechenden Belege eingereicht wurden.

Kontaktdaten BAFA

Allgemeine Anfragen:
06196 908-0
Erreichbarkeit:
Montag bis Donnerstag: 08:30 Uhr – 16:00 Uhr
Freitag: 08:30 Uhr – 15:00 Uhr

Internet: www.bafa.de

Post-Adresse:
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Frankfurter Straße 29 – 35
65760 Eschborn

Kontaktformular

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BAFA-Förderung 2024: BEG Einzelmaßnahmen

Die BEG bündelt seit 2021 die wichtigsten bundesweiten Förderprogramme zur Gebäudesanierung. Verschiedene Programme, die vorher über das BAFA liefen, wurden in die BEG aufgenommen (teilweise mit Anpassungen).

Das BAFA verantwortet dabei die Förderungen für Einzelmaßnahmen, konkret für die Dämmung einzelner Bauteile einschließlich des Einbaus neuer Fenster und Türen, die Installation von Lüftungssystemen und von Steuer-, Mess- und Regelungstechnik im Gebäude, Maßnahmen für einen höheren sommerlichen Wärmeschutz sowie die Optimierung des Heizungssystems.

Die Förderung des Heizungstauschs läuft seit 2024 über die KfW-Bank - mit einer Ausnahme: Zuschüsse für die Errichtung, den Umbau oder Ausbau eines Gebäudenetzes sind weiterhin beim BAFA zu beantragen.

BAFA-Förderung 2024: Einzelmaßnahmen im Überblick

Die nachfolgend dargestellten Fördersätze gelten seit 1. Januar 2024. 

Einzelmaßnahme
ZuschussiSFP-Bonus
Gebäudehülle15 %5 %
Anlagentechnik (ohne Heizung)15 %5 %
Heizungsoptimierung (Anlageneffizienz)15 %5 %
Heizungsoptimierung (Emissionsminderung50 %
Errichtung, Umbau, Erweiterung Gebäudenetz*30 %

*Für ein Gebäudenetz kommen zusätzliche Boni in Frage.

Wurde für das Wohnhaus ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellt und in diesem die Maßnahme empfohlen worden, für die Förderung beantragt wird, erhöht sich der Fördersatz um den iSFP-Bonus. Die Maßnahme wird dann mit 20 Prozent der förderfähigen Investitionskosten bezuschusst. Damit der Bonus wirksam wird, muss die Maßnahme innerhalb von 15 Jahren nach Erstellung des iSFP umgesetzt sein.

BAFA-Förderung: BEG Einzelmaßnahmen Gebäudehülle – ab 2024

Sanierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle werden mit 15 Prozent vom BAFA bezuschusst. Das gilt für:

  • die Dämmung von Außenwänden, Dach, Geschossdecke und Bodenflächen sowie die Erneuerung von Vorhangfassaden
  • den Austausch oder die Erneuerung von Fenstern und Außentüren sowie
  • Maßnahmen zum sommerlichen Wärmeschutz.

Werden die Einzelmaßnahmen im Rahmen eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) umgesetzt, erhöht sich der Fördersatz um 5 Prozentpunkte und beträgt damit 20 Prozent.

Die Mindestinvestition muss 300 Euro (brutto) betragen und die förderfähigen Kosten sind auf 30.000 Euro pro Wohneinheit und Jahr gedeckelt. Liegt ein iSFP vor, verdoppeln sich die förderfähigen Kosten.

Für alle Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle ist ein/e Energieeffizienz-Expert*in einzubinden. Den Förderantrag stellen Sie als Eigentümer*in selbst, können aber auch den/die Expert*in dazu bevollmächtigen. Der/die Expert*in bestätigt der Behörde, dass das geplante Dämmniveau erreicht wurde. Der zu erreichende Dämmgrad ist höher als die gesetzlichen Anforderungen an ein saniertes Bauteil.

BAFA-Förderung: BEG Einzelmaßnahmen Anlagentechnik – ab 2024

Für Einzelmaßnahmen an der Anlagentechnik, die nicht zur Heizung gehört, zahlt das BAFA einen Zuschuss von 15 Prozent aus, wenn es sich um folgende Maßnahmen handelt:

  • Einbau, Austausch oder Optimierung von raumlufttechnischen Anlagen wie Abluft- oder Lüftungsanlagen mit Wärme-/Kälterückgewinnung
  • Einbau von "Efficiency Smart Home" in Wohngebäuden
  • Einbau von Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Raumkühlung oder Beleuchtungssystemen in Nichtwohngebäuden

Sie können eine um 5 Prozentpunkte höhere Förderung erhalten, wenn die Maßnahmen Teil eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) sind.

Für Einzelmaßnahmen an der Anlagentechnik muss die Mindestinvestition 300 Euro betragen und die Förderung ist auf 30.000 Euro pro Wohneinheit und Jahr begrenzt.

Liegt ein iSFP vor, verdoppeln sich die förderfähigen Kosten. Für alle Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle ist ein/e Energieeffizienz-Expert*in einzubinden. Den Förderantrag stellen Sie als Eigentümer*in selbst, können aber auch den/die Expert*in dazu bevollmächtigen.

Wärmepumpe: Vater mit Kindern im Heizungskeller(c) Global Energy Systems / Pixabay

BAFA-Förderung: BEG Einzelmaßnahmen Heizungsoptimierung – ab 2024

Seit 2024 unterscheidet die BEG zwei Arten der Heizungsoptimierung: die zur Erhöhung der Effizienz des Heizungssystems und die zur Minderung der Emissionen einer Biomasseheizung.

Zur Verbesserung der Anlageneffizienz der Heizung gehören folgende Maßnahmen:

  • hydraulischer Abgleich einschließlich Einstellung der Heizkurve
  • Austausch von Heizungspumpen
  • Dämmung von Rohrleitungen
  • Einbau von Niedertemperaturheizkörpern oder Flächenheizungen
  • Einbau von Wärmespeichern
  • Mess-, Steuer- und Regelungstechnik für das Heizungssystem
  • Optimierung einer Wärmepumpe

Gefördert werden diese Maßnahmen mit jeweils 15 Prozent. Zusätzlich kommen 5 Prozentpunkte dazu, wenn die Maßnahme in einem individuellen Sanierungsfahrplan empfohlen wurde.

Die Minderung der Emissionen von Biomasseheizungen bezuschusst das BAFA mit 50 Prozent. Voraussetzung: Es wird ein fester Brennstoff genutzt und die Nennwärmeleistung der Feuerungsanlage beträgt mindestens 4 Kilowatt. Für Kamine und Öfen, die nur einen Raum beheizen, kommt die Förderung nicht in Frage.

Für Einzelmaßnahmen zur Heizungsoptimierung muss die Mindestinvestition 300 Euro betragen und die Förderung ist auf 30.000 Euro pro Wohneinheit und Jahr begrenzt. Liegt ein iSFP vor, verdoppeln sich die förderfähigen Kosten pro Jahr. Ein Energieeffizienz-Expert*in muss nicht eingebunden werden, um Förderung zu beanspruchen. Den Förderantrag stellen Sie als Eigentümer*in selbst.

BAFA-Förderung: BEG Einzelmaßnahmen Gebäudenetz – ab 2024

Die Errichtung, der Umbau und die Erweiterung eines Gebäudenetzes werden weiterhin über das BAFA gefördert. Der Fördersatz ist seit 2024 für verschiedene Heizsysteme einheitlich: Es gibt eine Grundförderung von 30 Prozent der förderfähigen Kosten sowie verschiedene Boni. Maximal liegt der Fördersatz bei 70 Prozent. Um die Förderung für ein Gebäudenetz zu beanspruchen, ist die Einbindung eines/einer Energieeffizienz-Expert*in vorgeschrieben.

BAFA-Förderung BEG Einzelmaßnahmen - Ergänzungskredit der KfW-Bank

2024 gewährt die KfW-Bank wieder Ergänzungskredite, die mit einer BEG-Förderung über das BAFA kombiniert werden können. Die Zinssätze sind vergleichsweise günstig. Für Haushalte mit maximal 90.000 Euro zu versteuerndem Jahreseinkommen werden sie zusätzlich verbilligt - um bis zu 2,5 Prozentpunkte gegenüber den üblichen KfW-Zinssätzen. So können Eigentümer*innen ihr Haus auch Stück für Stück energetisch sanieren, ohne jede Maßnahme vollständig vorfinanzieren zu müssen. Hat das BAFA den Zuschuss nach Abschluss der Arbeiten gezahlt, ist dieser zur Kredittilgung einzusetzen.

BAFA-Förderung: BEG Einzelmaßnahmen Fachplanung & Baubegleitung – ab 2024

Eine fachgerechte Planung und Baubegleitung garantiert Ihnen, dass Ihre gewünschten Maßnahmen mit dem bestmöglichen Ergebnis umgesetzt werden und Sie am Ende auch die höchstmögliche Energieeinsparung erreichen.

Lassen Sie sich eine der vier oben genannten Einzelmaßnahmen fördern und nehmen dafür Leistungen zur Fachplanung oder Baubegleitung in Anspruch, können Sie diese ebenfalls bezuschussen lassen. Das BAFA übernimmt dabei 50 Prozent der förderfähigen Kosten. Diese sind auf 5.000 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser beschränkt. Für Gebäude ab drei Wohnungen sind 2.000 Euro pro Wohnung förderfähig - bis insgesamt maximal 20.000 Euro. Bis zu 10.000 Euro kann damit ein Zuschuss für die Baubegleitung in Gebäuden mit mindestens 10 Wohnungen betragen.

Was sind förderfähige Kosten?

Zu den förderfähigen Kosten gehören alle Ausgaben - für Baumaterial, technische Geräte, Arbeitsleistung der ausführenden Firmen bis zum Ausbau und der Entsorgung alter Anlagen.

Auch notwendige Wanddurchbrüche, der Anschluss ans öffentliche Versorgungsnetz oder Probebohrungen für eine Wärmepumpenanlage zählen beispielsweise zu den förderfähigen Kosten. Bei der Baubegleitung zählen die vom/von der Energieeffizienz-Expert*in berechneten Kosten. Setzen Sie auch selbst Maßnahmen um, können Sie sich auch die Kosten für Baumaterial, Geräte und die Baubegleitung fördern lassen - nicht jedoch Ihre eigene Arbeitsleistung.

Hinweis: Da die Kosten für die Höhe der Förderung ausschlaggebend sind, sollten Sie sich als Bauverantwortliche detaillierte Kostenvoranschläge und Angebote erstellen lassen. Wenn Sie den Antrag für die Förderung durch das BAFA einmal gestellt haben, können Sie die Kosten nicht mehr nach oben korrigieren.

BAFA-Förderung: Energieberatung für Wohngebäude

Neben den BEG-Förderungen für Einzelmaßnahmen ist das BAFA auch für die Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude (EBW) zuständig. Energieberatungen garantieren, die höchstmögliche Energieeinsparung zu erzielen. Damit die aufwendigen Maßnahmen zur Modernisierung oder Sanierung mit der erhofften Qualität durchgeführt werden, fördert der Bund auch Energieberatungen. Mehr dazu erfahren Sie im Artikel "Bundesförderung für Energieberatung im Wohngebäude vom BAFA".

Kombination von BAFA- / KfW-Förderung & Steuerermäßigung

Das Kombinieren der BAFA-Förderung mit anderen Fördermitteln ist grundsätzlich möglich. Dabei dürfen Kredite, Zuschüsse und Zulage in der Summe nicht über der Förderquote von maximal 60 Prozent liegen. Nicht zulässig hingegen ist das Kumulieren mit der Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen in selbst bewohnten Häusern. In diesem Überblick erfahren Sie mehr zu Steuerabsetzung als alternative Förderung für die Gebäudesanierung.

Nutzen Sie den FördermittelCheck, um Förderprogramme zu finden, die nicht in dieser Übersicht der BEG-Programme aufgeführt sind. Und der ModernisierungsCheck zeigt Ihnen, welche Modernisierungsmaßnahmen für Ihr Gebäude sinnvoll sind und wie hoch die Einsparungen ausfallen können.

Autorin: Ines Rutschmann / Karin Adolph / Marcus Weber

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