Förderprogramm: NGW GmbH - Förderprogramm Strom (Zuschuss)

Was wird gefördert?

Gefördert wird der:

  • Neuanschaffung einer Photovoltaikanlage ab 3 kWp
  • Anschaffung einer Stromwärmepumpe
  • Anschaffung einer Ladesäule für Zuhause (WallBox)
  • Neuanschaffung eines Elektro-Fahrrads (E-Bike)
  • Neuanschaffung eines Elektro-Rollers (E-Roller)
  • Anschaffung einer elektrisch geregelten Heizungspumpe.

FördermittelCheck: Förderung finden

Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:

Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind natürliche Personen, die nach Beendigung der Maßnahme 24 Monate Strom von der NGW GmbH beziehen.

Beschreibung des Förderprogramms:

Die Fördersumme beträgt:

  • Neuanschaffung einer Photovoltaikanlage ab 3 kWp: 100 Euro
  • Anschaffung einer Stromwärmepumpe: 100 Euro
  • Anschaffung einer Ladesäule für Zuhause (WallBox): 100 Euro
  • Neuanschaffung eines Elektro-Fahrrads (E-Bike): 50 Euro
  • Neuanschaffung eines Elektro-Rollers (E-Roller): 50 Euro
  • Anschaffung einer elektrisch geregelten Heizungspumpe: 50 Euro.

Kontakt zur Antragstelle:

NGW GmbH
Postfach 11 04 45
47144 Duisburg
Telefon: 0203/540-216 bzw. -213
Fax: 0203/540-298
E-Mail-Adresse: energieberatung@ngw.de
Internet: www.ngw.de

Kontakt zum Fördergeber:

NGW GmbH
Duisburger Straße 161–167
47166 Duisburg
Telefon: 0203/540-0, 0800 1 99 99 20 (kostenfrei)
Fax: 0203/540-298
E-Mail-Adresse: service@ngw.de
Internet: www.ngw.de

Weitere Informationen:

Förderrichtlinie
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung

Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:

Photovoltaik | Wärmepumpe | Austausch Umwälzpumpe | Kauf einer Ladestation | Kauf eines E-Bikes / E-Rollers

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