Förderprogramm: Stadt Wolfsburg - Förderung von Investitionen zur Solarstromerzeugung (Förderkredit)

Was wird gefördert?

  • Gefördert werden Neuinstallationen und Erweiterungen von Photovoltaikanlagen zur Stromerzeugung ab einer Größe von 1 Kilowatt-Peak (kWp). Bei einer Anlagenerweiterung bleibt die bestehende Anlage unberücksichtigt.
  • Die Installation eines Solarstromspeichers kann gefördert werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
    • Mindestspeicherkapazität von 3 kWh
    • Geförderte Speicher müssen durch den Hersteller mit einer Zeitwertersatzgarantie von mindestens 10 Jahren ausgestattet sein.
  • Steckerfertige-PV-Anlagen (Stecker-PV) können gefördert werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
    • Der Strom wird aus steckerfertigen PV-Anlagen („Stecker-PV“) erzeugt.
    • Die aktuellen Vorgaben der LSW Netz sind einzuhalten (u.a. anfallende Kosten durch die Installation eines Zweirichtungszählers).
    • Die Mindestleistung der Gesamtanlage beträgt 250 Wp oder 0,25 kWp.
    • Die maximale Leistung der Gesamtanlage beträgt 600 Wp oder 0,6 kWp (ab Ausgang Wechselrichter)
    • Jeder teilnehmende Haushalt ist automatisch Betreiber der Anlagen und für die sachgerechte Installation zuständig.
    • Die Zustimmung des Vermieters/der Vermieterin oder ggf. der Hauseigentümergemeinschaft liegt vor.

FördermittelCheck: Förderung finden

Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:

Förderung: Wer wird gefördert?

  • Antragsberechtigt sind natürliche Personen, die Eigentümer*innen, Pächter*innen oder Mieter*innen der Liegenschaften im Stadtgebiet Wolfsburgs sind, auf, in, oder an denen die Anlageninstallation durchgeführt werden soll.
  • Pächter*innen oder Mieter*innen benötigen die schriftliche Erlaubnis des/der Eigentümers-/in zur Errichtung und zum Betrieb der Anlage.

Beschreibung des Förderprogramms:

Die finanzielle Förderung wird als einmaliger, nicht zurückzahlbarer Zuschuss zu den Baukosten gewährt und wird folgendermaßen gefördert:

  • PV-Anlagen < 10 kWp: 700 Euro
  • PV-Anlagen ≥ 10 – 15 kWp: 1.100 Euro
  • PV-Anlagen ≥ 15 kWp: 1.500 Euro
  • Solarstromspeicher ≥ 3kWh: 500 Euro
  • Steckerfertige PV-Anlagen (0,25 – 0,4 kWp): 150 Euro
  • Steckerfertige PV-Anlagen (>0,4 – 0,6 kWp): 200 Euro.
  • Pro Wohneinheit kann maximal eine PV-Anlage oder eine steckerfertige PV-Anlage sowie ein Solarstromspeicher gefördert werden.
Kumulierung:

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