Förderprogramm: Stadt Bielefeld - Förderung für Heizungsoptimierung (Zuschuss)

Was wird gefördert?

Folgende Leistungen sind förderfähig:

  • Hydraulischer Abgleich inklusive Einstellung der Heizkurve
  • Austausch von Heizungspumpen in Hocheffizienzpumpen (Effizienzklasse A) sowie die Anpassung der Vorlauftemperatur und der Pumpenleistung
  • Optimierung der Heizungssteuerung einer bereits vorhandenen Wärmepumpe
  • Dämmung von vorhandenen Rohrleitungen.

FördermittelCheck: Förderung finden

Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:

Förderung: Wer wird gefördert?

  • Antragsberechtigt sind natürliche Personen, die Eigentümer*innen von im Stadtgebiet Bielefeld gelegenen Liegenschaften sind.
  • Mieter*innen sowie Pächter*innen, die den Zuschuss beantragen, müssen eine schriftliche Einverständniserklärung der Eigentümer*innen einreichen.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Der Zuschuss beträgt 50 Prozent der Kosten und ist begrenzt auf 300 Euro.
  • Förderfähig sind Maßnahmen in überwiegend (mehr als 50 Prozent) zu Wohnzwecken genutzten Gebäuden mit einer Heizungsanlage, welche mindestens zwei Jahre alt ist.
Kumulierung: Die Kombination mit anderen Fördermitteln ist grundsätzlich zulässig.

Kontakt zur Antragstelle:

siehe Fördergeber

Kontakt zum Fördergeber:

Stadt Bielefeld
Umweltamt
August-Bebel-Straße 75-77
33602 Bielefeld
Telefon: 0521/51-6160
E-Mail-Adresse: klimaschutz@bielefeld.de
Internet: www.bielefeld.de

Weitere Informationen:

Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung

Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:

Hydraulischer Abgleich | Austausch Umwälzpumpe | Dämmung von Heizungsrohren

Übersicht über alle Förderprogramme

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