Förderprogramm: Gemeinde Steinhagen - Förderung von Dach- und Fassadenbegrünung (Zuschuss)
Was wird gefördert?
- Gefördert wird die fachgerechte Anlage von extensiven Dachbegrünungen und von Fassadenbegrünungen durch Rank- und Schlingpflanzen mittels geeigneter Kletterhilfen. Dies gilt für den Wohn- und Gewerbebau auf dem gesamten Gebiet der Gemeinde Steinhagen, sowohl bei Neubauten als auch bei der Ausstattung bereits vorhandener Dächer und Fassaden.
- Förderfähig sind alle angemessenen Kosten für den Aufbau der Vegetationsschicht (Dachbegrünung) bzw. der Vegetationsfläche (Beete bei der Fassadenbegrünung), wie Schutzvlies, Fressschutz, Filtermatten, Dränschicht, Substrat, Rank-/Klettervorrichtungen, Pflanzgefäße, Saatgut oder Pflanzen.
FördermittelCheck: Förderung finden
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Förderung: Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind private und juristische Personen.
Beschreibung des Förderprogramms:
- Fassadenbegrünung: Gefördert werden bei Fassadenbegrünungen bis zu einem Drittel der förderfähigen Kosten einer Maßnahme, maximal jedoch 15 Euro pro m² Nettovegetationsfläche (hier definiert als die vorgesehene begrünte, mit Kletterhilfen/Konstruktionen ausgestattete Fassadenfläche). Der Gesamtförderbetrag der Fassadenbegrünung beträgt pro Gebäude maximal 4.000 Euro.
- Dachbegrünung: Der Zuschuss beträgt 50 Prozent der als förderwürdig anerkannten Kosten der Maßnahme, maximal jedoch 15 Euro pro m² Nettovegetationsfläche der Dachbegrünung. Der Gesamtförderbetrag pro Dach beträgt maximal 4.000 Euro.
- Die Förderung erfolgt erst ab einer Nettovegetationsfläche von mindestens 10 m².
Kontakt zur Antragstelle:
siehe Fördergeber
Kontakt zum Fördergeber:
Gemeinde Steinhagen
Am Pulverbach 25
33803 Steinhagen
Telefon: 05204/997-313
E-Mail-Adresse: umwelt@steinhagen.de
Internet: www.gemeinde-steinhagen.de
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung