Förderprogramm: Stadt Gelsenkirchen - Förderung von Photovoltaik-Anlagen (Zuschuss)

Was wird gefördert?

Gefördert wird der Erwerb, die Installation und die Inbetriebnahme von Photovoltaik-Anlagen sowie sogenannte Stecker-Solargeräte bzw. Balkon-Solarmodule im Stadtgebiet von Gelsenkirchen.

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Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des privaten Rechts, Unternehmen, Gesellschaften, Gemeinschaften und gemeinnützige Organisationen, Genossenschaften, Erneuerbare-Energien-Gemeinschaften, Stiftungen und Vereine, die beabsichtigen eine Photovoltaik-Anlage an/auf einem Gebäude im Stadtgebiet von Gelsenkirchen zu installieren, zu nutzen und/oder zu pachten, ohne Eigentümer dieser Anlage zu sein oder zu werden.

Beschreibung des Förderprogramms:

Die Zuwendung durch die Stadt Gelsenkirchen beträgt:

  • 100 Euro für Stecker-Solargeräte bzw. Balkon-Solarmodule mit einer Leistung bis 400 Watt (Abgabeleistung des Wechselrichters)
  • 200 Euro für Stecker-Solargeräte bzw. Balkon-Solarmodule mit einer Leistung über 400 bis 800 Watt (Abgabeleistung des Wechselrichters)
  • 750 Euro für Photovoltaik-Anlagen mit einer Leistung zwischen 2 und 5 Kilowatt-Peak (kWp)
  • 1.000 Euro für Photovoltaik-Anlagen mit einer Leistung über 5 bis 10 Kilowatt-Peak (kWp)
  • 100 Euro je angefangenem Kilowatt-Peak (kWp) für Photovoltaik-Anlagen mit einer Leistung über 10 kWp. Maximal wird eine Förderung von 4.000 Euro je Anlage gewährt.
  • Bei Gemeinschaftlicher Gebäudeversorgung oder Mieterstrom gemäß § 42 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) liegen die Förderquoten doppelt so hoch wie bei Photovoltaik-Anlagen. Hier wird maximal eine Förderung von 8.000 Euro je Anlage und Gebäude gewährt
Es wird je Wohneinheit maximal ein Stecker-Solargerät und eine PV-Anlage gefördert. Kumulierung: Die Kombination der kommunalen Förderprogramme (Förderprogramm zur Dach- und Fassadenbegrünung sowie Entsiegelung und dem Förderprogramm Photovoltaik) ist möglich und ausdrücklich gewünscht.

Kontakt zur Antragstelle:

siehe Fördergeber

Kontakt zum Fördergeber:

Stadt Gelsenkirchen
Referat Umwelt – 60/2
Rathausplatz 1
45894 Gelsenkirchen
Telefon: 0209/169-5941
E-Mail-Adresse: kai.thiemann@gelsenkirchen.de
Internet: www.gelsenkirchen.de

Weitere Informationen:

Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung

Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:

Photovoltaik | Balkon-Kraftwerk

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