Förderprogramm: Stadt Gelsenkirchen - Förderung von Photovoltaik-Anlagen
Was wird gefördert?
Gefördert wird der Erwerb, die Installation und die Inbetriebnahme von Photovoltaik-Anlagen sowie sogenannte Stecker-Solargeräte bzw. Balkon-Solarmodule im Stadtgebiet von Gelsenkirchen.
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Förderung: Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des privaten Rechts, Unternehmen, Gesellschaften, Gemeinschaften und gemeinnützige Organisationen, Genossenschaften, Erneuerbare-Energien-Gemeinschaften, Stiftungen und Vereine, die beabsichtigen eine Photovoltaik-Anlage an/auf einem Gebäude im Stadtgebiet von Gelsenkirchen zu installieren, zu nutzen und/oder zu pachten, ohne Eigentümer dieser Anlage zu sein oder zu werden.
Beschreibung des Förderprogramms:
Die Zuwendung durch die Stadt Gelsenkirchen beträgt:- 100 Euro für Stecker-Solargeräte bzw. Balkon-Solarmodule mit einer Leistung bis 400 Watt (Abgabeleistung des Wechselrichters)
- 200 Euro für Stecker-Solargeräte bzw. Balkon-Solarmodule mit einer Leistung über 400 bis 800 Watt (Abgabeleistung des Wechselrichters)
- 750 Euro für Photovoltaik-Anlagen mit einer Leistung zwischen 2 und 5 Kilowatt-Peak (kWp)
- 1.000 Euro für Photovoltaik-Anlagen mit einer Leistung über 5 bis 10 Kilowatt-Peak (kWp)
- 100 Euro je angefangenem Kilowatt-Peak (kWp) für Photovoltaik-Anlagen mit einer Leistung über 10 kWp. Maximal wird eine Förderung von 4.000 Euro je Anlage gewährt.
- Bei Gemeinschaftlicher Gebäudeversorgung oder Mieterstrom gemäß § 42 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) liegen die Förderquoten doppelt so hoch wie bei Photovoltaik-Anlagen. Hier wird maximal eine Förderung von 8.000 Euro je Anlage und Gebäude gewährt
Kontakt zur Antragstelle:
siehe Fördergeber
Kontakt zum Fördergeber:
Stadt Gelsenkirchen
Referat Umwelt – 60/2
Rathausplatz 1
45894 Gelsenkirchen
Telefon: 0209/169-5941
E-Mail-Adresse: kai.thiemann@gelsenkirchen.de
Internet: www.gelsenkirchen.de
Weitere Informationen:
Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:
Photovoltaik | Balkon-Kraftwerk
Übersicht über alle FörderprogrammeAlle förderfähigen Maßnahmen
- Sanierung Nichtwohngebäude
- Altersgerecht Umbauen
- Austausch der Umwälzpumpe
- Austausch der Zirkulationspumpe
- Balkon-Kraftwerk
- Batteriespeicher
- Unternehmensberatung
- Beratung zu Elektromobilität
- Unternehmensberatung Mittelstand
- BHKW
- Hackschnitzel-Heizung
- Holzpelletheizung
- Scheitholzheizung
- Brennstoffzellen-Heizung
- Dachdämmung
- Fassadendämmung
- Kellerdeckendämmung
- Dämmung der oberen Geschossdecke
- Dämmung von Heizungsrohren
- Kauf einer Ladestation
- Einbruchschutz
- Kauf eines Elektro- oder Hybrid-Autos
- Kauf eines Pedelecs / E-Lastenrads
- Kauf eines E-Bikes / E-Rollers
- Energetische Betriebs- und Verbrauchsoptimierung
- Energieeffiziente Produktion
- Energiemanagement
- Energienetze
- Energiespar-Contracting
- Erneuerbare Energien Hybridheizung
- Fensteraustausch
- Heizungserneuerung ohne Energieträgerwechsel
- Fernwärme
- Gebäudebegrünung
- Smart Home / Hausautomation
- Hydraulischer Abgleich
- Kältetechnik zur Raumkühlung
- Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung
- Energieeffizienter Neubau
- Photovoltaik
- Solarthermie für Heizung & Warmwasser
- Solarthermie für Warmwasser
- Energieeffiziente Beleuchtung
- Erdgasheizung mit Brennwerttechnik
- Umstellung der Heizungsanlage auf Flüssiggas
- Wärmepumpe